@phdthesis{Hein2018, author = {Hein, Friederike}, title = {Das Recht auf Familiennachzug im Ausl{\"a}nderrecht}, doi = {10.25932/publishup-43264}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-432642}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {170}, year = {2018}, abstract = {Die Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit den aktuellen Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts in Bezug auf die M{\"o}glichkeiten des Familiennachzuges. Es werden Schwachstellen der aktuellen Regelungen aufgezeigt, Ursachen, Rechtfertigungsgr{\"u}nde und m{\"o}gliche L{\"o}sungsans{\"a}tze betrachtet. Schwerpunkt der Betrachtung sind die Konflikte, welche sich unter dem Begriff der Inl{\"a}nderdiskriminierung zusammenfassen lassen. Hierzu wird das Ph{\"a}nomen der Inl{\"a}nderdiskriminierung untersucht und die im Kontext des Familiennachzuges hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH betrachtet. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Figur des grenz{\"u}berschreitenden Bezuges, welche der EuGH im Ergebnis mittlerweile aufgel{\"o}st hat. Als Ergebnis dieses Abschnittes der Arbeit wird festgestellt, dass eine Unterscheidung von Nachzug zu Deutschen oder zu Unionsb{\"u}rgern gegen Gleichheitss{\"a}tze verst{\"o}ßt und aufzuheben ist. Weiterhin betrachtet die Arbeit verschiedene alternative Lebensmodelle neben der klassischen verschiedengeschlechtlichen Ehe. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden auch nach Einf{\"u}hrung der „Ehe f{\"u}r alle" weitere Schwachstellen verortet, die vor allem darauf fußen, dass Nachzugsrechte vom Bestehen eines Instituts abh{\"a}ngen, welches in großen Teilen der Welt nicht gibt. In Hinblick auf nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird hingegen die geltende Rechtslage als ausreichend betrachtet. Zuletzt betrachtet die Arbeit Ehemodelle, welche im deutschen Recht nicht vorgesehen und anerkannt sind. Dies sind die Zwangs-, Kinder- und Mehrehe. Es wird beleuchtet, wie das deutsche Recht und insbesondere das Aufenthaltsrecht mit diesen Ehen umgeht und welcher Zweck mit den bestehenden Regelungen verfolgt wird. W{\"a}hrend der Gesetzgeber den Schutz der Opfer solcher Eheschließungen vor Augen hatte, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass vielmehr eine weitere Gef{\"a}hrdung eintritt, welche nur zu vermeiden w{\"a}re, wenn auch diese Ehemodelle zun{\"a}chst anerkannt w{\"u}rden und den Opfern im Inland sodann Hilfe angeboten w{\"u}rde. Insgesamt stellt die Arbeit gravierende M{\"a}ngel in menschenrechtlicher Hinsicht im bestehenden Recht des Familiennachzugs fest und schl{\"a}gt eine generelle Neuordnung vor. Die betrachteten Regelungen entsprechen dem Regelungsstand im Juli 2018.}, language = {de} }