@book{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-939469-16-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {104}, year = {2006}, abstract = {Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enth{\"a}lt die {\"u}berarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 f{\"u}r das Deutsche Institut f{\"u}r Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verh{\"a}ltnis zwischen Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht gekl{\"a}rt ist oder ob es noch weiteren Kl{\"a}rungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verh{\"a}ltnis im Einzelnen und viele der damit zusammenh{\"a}ngenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verh{\"a}ltnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es m{\"o}glich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universit{\"a}t Potsdam, an dem der Verfasser derzeit t{\"a}tig ist, publizieren zu k{\"o}nnen.}, language = {de} } @book{Audretsch2008, author = {Audretsch, Andreas}, title = {Die s{\"u}dafrikanische Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission}, series = {Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik}, journal = {Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1867-2663}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-19574}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {vi, 117}, year = {2008}, abstract = {Die Apartheid in S{\"u}dafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes z{\"a}hlten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, {\"o}konomische Benachteiligung und allt{\"a}gliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden M{\"o}glichkeiten der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In S{\"u}dafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu kl{\"a}ren: War die Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission in S{\"u}dafrika als Strategie der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptaussch{\"u}ssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufkl{\"a}rung der Menschenrechtsverletzungen, Kl{\"a}rung des Verbleibs verschwundener Personen, Kl{\"a}rung dessen, was w{\"a}hrend der Apartheid und der {\"U}bergangsphase zerst{\"o}rt wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung f{\"u}r die Opfer und Amnestierung der T{\"a}ter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die v{\"o}llige Offenlegung der Tat und ein {\"o}ffentliches Eingest{\"a}ndnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission in S{\"u}dafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen {\"u}ber die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bev{\"o}lkerung am Prozess der Aufkl{\"a}rung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Vers{\"o}hnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verst{\"a}ndnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten S{\"u}dafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit" geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zuk{\"u}nftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unm{\"o}glich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der allt{\"a}glichen Apartheid komplett unber{\"u}cksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Aussch{\"u}sse weit von einer wirklichen Aufkl{\"a}rung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die T{\"a}ter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgekl{\"a}rten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der T{\"a}ter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der T{\"a}ter am Aufkl{\"a}rungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der gr{\"o}ßten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entsch{\"a}digungen dem Parlament und der Regierung zu {\"u}berlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschl{\"a}ge an den Pr{\"a}sidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bev{\"o}lkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bev{\"o}lkerung herzustellen, w{\"a}re vermessen. Noch immer ist S{\"u}dafrika ein gespaltenes Land. {\"A}hnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen S{\"u}dafrika, alleine zuzuschreiben, w{\"a}re eine extreme {\"U}bersch{\"a}tzung ihrer M{\"o}glichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des {\"U}bergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Ber{\"u}cksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.}, language = {de} } @book{RothLadwig2006, author = {Roth, Klaus and Ladwig, Bernd}, title = {Recht auf Widerstand? : Ideengeschichtliche und philosophische Perspektiven}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-15547}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {85}, year = {2006}, abstract = {Grund- und Menschenrechte stehen in einem Spannungsverh{\"a}ltnis zwischen B{\"u}rger und Staat. Sie haben sich im Alltag, aber auch in Extremsituationen zu bew{\"a}hren. Letzteres ist beim Widerstandsrecht der Fall. F{\"u}r unser heutiges demokratisches und rechtsstaatliches Selbstverst{\"a}ndnis sind die folgenden Fragen grundlegend: Was {\"u}berhaupt ist Widerstand und unter welchen Umst{\"a}nden kann er moralisch gerechtfertigt werden? Wodurch unterscheidet sich politischer Widerstand von bloßem Ungehorsam oder Protest? Woher nimmt er seine Legitimation? Und auf welche historischen Vorbilder darf er sich berufen? Die in diesem Band versammelten Beitr{\"a}ge von Klaus Roth und Bernd Ladwig - beide Autoren sind in der Politischen Philosophie und Ideengeschichte beheimatet - gehen eben diesen grundlegenden Fragen auf dem Wege einer prim{\"a}r ideengeschichtlichen R{\"u}ckbesinnung auf das Widerstandsthema einerseits (Roth) und einer {\"u}berwiegend systematisch-philosophischen Begriffskl{\"a}rung andererseits (Ladwig) nach.}, language = {de} } @book{LohmannGosepathPollmannetal.2005, author = {Lohmann, Georg and Gosepath, Stefan and Pollmann, Arnd and Mahler, Claudia and Weiß, Norman}, title = {Die Menschenrechte : unteilbar und gleichgewichtig?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-15536}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2005}, abstract = {Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universit{\"a}t Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte" an der Universit{\"a}t Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu er{\"o}rtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tats{\"a}chlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte - Anmerkungen aus juristischer, insbesondere v{\"o}lkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)}, language = {de} } @book{OPUS4-963, title = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, editor = {Weiß, Norman}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2006}, abstract = {Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten" eine Arbeit von Herrn Sch{\"a}fer mit dem Titel „Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht" erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende {\"A}ußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsaussch{\"u}sse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Sch{\"a}fer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen F{\"a}llen, n{\"a}mlich stets bei Auslandseins{\"a}tzen von Streitkr{\"a}ften, h{\"a}ngt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weing{\"a}rtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach er{\"o}rtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Eins{\"a}tze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen K{\"u}ste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte" hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. K{\"o}nnen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu individuellen Schadenersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hren? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem - da die Nachkriegszeit betreffend - Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. }, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }