@article{WeiglGafus2021, author = {Weigl, Johannes and Gafus, Tobias}, title = {{\"U}bungsfall: Schl{\"u}ssel zum Gl{\"u}ck}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {4}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {598 -- 607}, year = {2021}, language = {de} } @article{Letzel2021, author = {Letzel, Ann-Sophie}, title = {Bewertung ausgew{\"a}hlter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen" (GeschGehG)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {1}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {1 -- 13}, year = {2021}, abstract = {Durch die steigende Bedeutung von grenz{\"u}berschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen bezwecken, eine verst{\"a}rkte Gef{\"a}hrdungslage f{\"u}r die Geheimhaltung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens gesch{\"u}tzt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen f{\"u}r Geheimnisinhaber ver{\"a}ndert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Sp{\"a}testens seit Snowdens Enth{\"u}llungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bev{\"o}lkerung und Rechtswissenschaft. F{\"u}r den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen zul{\"a}ssig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verh{\"a}ltnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus \S 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverh{\"a}ltnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollst{\"a}ndigt den Beitrag.}, language = {de} } @article{Banditt2023, author = {Banditt, Christopher}, title = {Die hatten auch alle kein Telefon}, publisher = {Zentralen f{\"u}r politische Bildung und Metropol Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-86331-665-5}, pages = {237 -- 249}, year = {2023}, language = {de} } @article{Reininghaus2023, author = {Reininghaus, Moritz}, title = {Die Grenzg{\"a}nge des Rudolf Schottlaender}, publisher = {Zentralen f{\"u}r politische Bildung und Metropol Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-86331-665-5}, pages = {112 -- 123}, year = {2023}, language = {de} } @article{Wickert2023, author = {Wickert, Tilman}, title = {Liebesgaben aus West-Berlin}, series = {DDR im Plural}, journal = {DDR im Plural}, publisher = {Zentralen f{\"u}r politische Bildung und Metropol Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-86331-665-5}, pages = {100 -- 111}, year = {2023}, language = {de} } @article{Jenke2023, author = {Jenke, Nadine}, title = {Eine Frage der W{\"u}rdigkeit?}, series = {DDR im Plural}, journal = {DDR im Plural}, publisher = {Zentralen f{\"u}r politische Bildung und Metropol Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-86331-665-5}, pages = {34 -- 47}, year = {2023}, language = {de} } @article{ReithSeyfried2020, author = {Reith, Florian and Seyfried, Markus}, title = {Qualit{\"a}tsmanagement und das Puffern externer und interner Anforderungen}, series = {Qualit{\"a}t in der Wissenschaft}, volume = {14}, journal = {Qualit{\"a}t in der Wissenschaft}, number = {2}, publisher = {UVW Univ.-Verl. Webler}, address = {Bielefeld}, issn = {1860-3041}, pages = {44 -- 49}, year = {2020}, abstract = {The following article deals with the new-institutionalist concept of buffering. The concept describes in short, how organizations cope with external and internal demands in order to gain or maintain legitimacy. The article applies this approach to quality management in higher education. We argue, that the introduction of quality management is a reaction to external demands to achieve more quality in teaching and learning. Simultaneously, it functions as a buffer for other organizational subunits within the higher education institution and tries to prevent them from becoming overloaded with external demands. Based on interviews from a research project, the article shows, that both quality managers and higher education managers partly perceive quality management as service unit, which prevents the departments from exaggerating external demands.}, language = {de} } @article{AnsmannSeyfried2020, author = {Ansmann, Moritz and Seyfried, Markus}, title = {Zwischen Anspruch und Realit{\"a}t}, series = {HDS.Journal}, volume = {2020}, journal = {HDS.Journal}, number = {1}, publisher = {Hochschuldidaktisches Zentrum Sachsen (HDS)}, address = {Leipzig}, issn = {2195-0334}, pages = {6 -- 11}, year = {2020}, abstract = {Eine evidenzbasierte Gestaltung von Studium und Lehre, wie sie heute normativ eingefordert wird, bedarf des integrierten Zusammenwirkens von Qualit{\"a}tsmanagement und Hochschuldidaktik - aber gibt es dieses in der Praxis? Mit Blick auf die allgemeine Befundlage, aber auch anhand einer eigenen empirischen Untersuchung zeigt der Beitrag diesbez{\"u}glich auf, dass Qualit{\"a}tsmanagement und Hochschuldidaktik als weitgehend desintegrierte Funktionsbereiche wahrgenommen werden und Evidenzbasierung in der Praxis folglich keinen sehr hohen Stellenwert genießt. Ausgehend von einer Ursachenanalyse wird auf die dysfunktionalen, aber auch auf die funktionalen Auswirkungen dieser Separierung aufmerksam gemacht.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {R{\"a}uberischer Menschenraub}, series = {Juristische Schulung}, volume = {62}, journal = {Juristische Schulung}, number = {7}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0022-6939}, pages = {609 -- 614}, year = {2022}, abstract = {Einen Straftatbestand mit dem Namen „R{\"a}uberischer Menschenraub" gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tats{\"a}chlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „R{\"a}uberischer Menschenraub" zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enth{\"a}lt so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unver{\"a}ndert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden k{\"o}nnte. Die Besch{\"a}ftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „R{\"a}uberischen Menschenraub" zusammenh{\"a}ngenden Probleme gerichtet werden.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbarkeit verm{\"o}gensloser Schwarzfahrer}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, number = {2}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0934-1307}, pages = {54 -- 58}, year = {2022}, abstract = {Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein g{\"u}ltiges Ticket dabei hat. Selbstverst{\"a}ndlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erw{\"a}gung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitb{\"u}rger handelt, deren Einkommens- und Verm{\"o}genssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der - das sei hier des Themas wegen unterstellt - unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbef{\"o}rderung zu einem anderen Ergebnis f{\"u}hrt als bei einem „Schwarzfahrer", der {\"u}ber gen{\"u}gend Finanzmittel verf{\"u}gt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu F{\"a}llen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm bef{\"o}rderten Fahrgast zu gewaltt{\"a}tigen Auseinandersetzungen {\"u}ber die - vom Fahrgast verweigerte - Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des T{\"a}ters, der keinerlei pf{\"a}ndbares Verm{\"o}gen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (\S\S 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch pr{\"a}judiziell f{\"u}r \S 263 StGB und f{\"u}r \S 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.}, language = {de} }