@phdthesis{Kneis2019, author = {Kneis, Marek}, title = {Die Anfechtbarkeit und die Feststellbarkeit der Mutterschaft de lege lata und de lege ferenda}, series = {Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis}, journal = {Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis}, number = {6}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-437-1}, issn = {2199-9686}, doi = {10.25932/publishup-41384}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-413843}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {415}, year = {2019}, abstract = {Der althergebrachte Grundsatz, wonach das Kind von der Frau abstammt, welche es geboren hat, ist durch die moderne Fortpflanzungsmedizin ins Wanken geraten. Dennoch ordnet \S 1591 BGB das Kind unanfechtbar der Geburtsmutter zu. Rechtliche und genetische Mutterschaft fallen deshalb dauerhaft auseinander, wenn das Kind im Wege der Leihmutterschaft oder nach einer Eizell- bzw. Embryospende zur Welt kommt. Die auf diese ­Methoden der artifiziellen Reproduktion bezogenen, im Inland bestehenden Verbote halten Paare mit Kinderwunsch nicht davon ab, auf entsprechende Angebote im Ausland zur{\"u}ckzugreifen. Daraus resultierende kollisions- und verfassungsrechtliche Probleme sind Gegenstand der vorliegenden Arbeit. F{\"u}r den Bereich der Leihmutterschaft wird der Frage nachgegangen, ob die mit dem Anfechtungsausschluss verfolgten Ziele des Gesetzgebers die damit einhergehenden Beeintr{\"a}chtigungen grundrechtlich gesch{\"u}tzter Rechtspositionen von genetischer Mutter und Kind rechtfertigen k{\"o}nnen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gesch{\"u}tzten Interesse von leiblichen Eltern und Kindern, die verfahrensrechtliche M{\"o}glichkeit zu erhalten, rechtlich einander zugeordnet zu werden. Dieses Interesse wird den Zielen des Gesetzgebers, der mit dem Anfechtungsausschluss die Rechte von Leihm{\"u}ttern und Kindern zu sch{\"u}tzen beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Verh{\"a}ltnism{\"a}ßigkeitspr{\"u}fung gegen{\"u}bergestellt. In den Konstellationen der Eizell- und Embryospende tritt schwerpunkt­m{\"a}ßig das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung in den Vordergrund und mit ihm die Frage, ob sich daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers ableiten l{\"a}sst, den Tatbestand von \S 1598a BGB so zu erweitern, dass die vermuteten genetischen Eltern f{\"u}r den Bereich der artifiziellen Reproduktion in den Kreis der Kl{\"a}rungsverpflichteten aufgenommen werden. Neben diesen Schwerpunkten werden viele weitere Probleme angesprochen. Im Ergebnis m{\"u}ndet die Arbeit in einen Vorschlag f{\"u}r die Legislative.}, language = {de} } @phdthesis{Ruschel2019, author = {Ruschel, Matthias}, title = {Das Preußische Erbrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals in den Jahren 1836 bis 1865}, doi = {10.25932/publishup-52779}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-527798}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {283}, year = {2019}, abstract = {Die Dissertation befasst sich mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Berliner Obertribunals. Im Fokus der Untersuchung stehen die erbrechtlichen Regelungen des Landrechts und deren Anwendung sowie Auslegung in der Judikatur des h{\"o}chsten preußischen Gerichts. Der Forschungsgegenstand ergibt sich aus dem im Landrecht kodifizierten speziellen Gesetzesverst{\"a}ndnisses. Nach diesem sollte die Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung auf ein Minimum, n{\"a}mlich die Auslegung allein anhand des Wortlauts der Regelung reduziert werden, um dem absolutistischen Regierungsanspruch der preußischen Monarchen, namentlich Friedrich des Großen, hinreichend Rechnung zu tragen. In diesem Kontext wird der Frage nachgegangen, inwieweit das preußische Obertribunal das im Landrecht statuierte „Auslegungsverbot" beachtet hat und in welchen F{\"a}llen sich das Gericht von der Vorgabe emanzipierte und weitere Auslegungsmethoden anwendete und sich so eine unabh{\"a}ngige Rechtsprechung entwickeln konnte. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Im Anschluss an die Einleitung, in der zun{\"a}chst die rechtshistorische Bedeutung des Landrechts und des Erbrechts sowie der Untersuchungsgegenstand umrissen werden, folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Landrechts und des Berliner Obertribunals. Hieran schließt sich in einem dritten Abschnitt eine Analyse der erbrechtlichen Vorschriften des Landrechts an. In dieser wird auf die Entstehungsgeschichte der verschiedenen erbrechtlichen Institute wie beispielsweise der gesetzlichen und gewillk{\"u}rten Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht etc., unter Ber{\"u}cksichtigung des zeitgen{\"o}ssischen wissenschaftlichen Diskurses eingegangen. Im vierten Abschnitt geht es um die Judikate des Berliner Obertribunals aus den Jahren 1836-1865 in denen die zuvor dargestellten erbrechtlichen Regelungen entscheidungserheblich waren. Dabei wird der Forschungsfrage, inwieweit das Obertribunal das im Landrecht statuierte Auslegungsverbot beachtet hat und in welchen F{\"a}llen es von diesem abwich bzw. weitere Auslegungsmethoden anwendete, konkret nachgegangen wird. Insgesamt werden 26 Entscheidungen des Obertribunals unter dem Aspekt der Auslegungspraxis, der Kontinuit{\"a}t und der Beschleunigung der Rechtsprechung analysiert und ausgewertet.}, language = {de} } @phdthesis{Voss2019, author = {Voß, Amira}, title = {F{\"u}r eine Reformierung des irakischen internationalen Privatrechts}, doi = {10.25932/publishup-43019}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-430190}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XIII; 272}, year = {2019}, abstract = {Seit 2003 hat sich das politische Bild des Irak stark ver{\"a}ndert. Dadurch begann der Prozess der Neugestaltung der irakischen Rechtsordnung. Die irakische Verfassung von 2005 legt erstmalig in der Geschichte des Irak den Islam und die Demokratie als zwei nebeneinander zu beachtende Grundprinzipien bei der Gesetzgebung fest. Trotz dieser signifikanten Ver{\"a}nderung im irakischen Rechtssystem und erheblicher Entwicklungen im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR/IZVR) im internationalen Vergleich gilt die haupts{\"a}chlich im irakischen Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1951 enthaltene gesetzliche Regelung des IPR/IZVR im Irak weiterhin. Deshalb entstand diese Arbeit f{\"u}r eine Reformierung des irakischen IPR/IZVR. Die Arbeit gilt als erste umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit dem jetzigen Inhalt und der zuk{\"u}nftigen Reformierung des irakischen internationalen Privatrecht- und Zivilverfahrensrechts (IPR/IZVR) besch{\"a}ftigt. Die Verfasserin vermittelt einen Gesamt{\"u}berblick {\"u}ber das jetzt geltende irakische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht mit gelegentlicher punktueller und stichwortartiger Heranziehung des deutschen, islamischen, t{\"u}rkischen und tunesischen Rechts, zeigt dessen Schwachstellen auf und unterbreitet entsprechende Reformvorschl{\"a}ge. Wegen der besonderen Bedeutung des internationalen Vertragsrechts f{\"u}r die Wirtschaft im Irak und auch zum Teil f{\"u}r Deutschland gibt die Verfasserin einen genaueren {\"U}berblick {\"u}ber das irakische internationale Vertragsrecht und bekr{\"a}ftigt gleichzeitig dessen Reformbed{\"u}rftigkeit. Die Darstellung der wichtigen Entwicklungen im deutsch-europ{\"a}ischen, im traditionellen islamischen Recht und im t{\"u}rkischen und tunesischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht im zweiten Kapitel dienen als Grundlage, auf die bei der Reformierung des irakischen IPR/ IZVR zur{\"u}ck gegriffen werden kann. Da die Kenntnisse des islamischen Rechts nicht zwingend zum Rechtsstudium geh{\"o}ren, wird das islamische Recht dazu in Bezug auf seine Entstehung und die Rechtsquellen dargestellt. Am Ende der Arbeit wird ein Entwurf eines f{\"o}deralen Gesetzes zum internationalen Privatrecht im Irak katalogisiert, der sich im Rahmen der irakischen Verfassung gleichzeitig mit dem Islam und der Demokratie vereinbaren l{\"a}sst.}, language = {de} }