@book{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-939469-16-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {104}, year = {2006}, abstract = {Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enth{\"a}lt die {\"u}berarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 f{\"u}r das Deutsche Institut f{\"u}r Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verh{\"a}ltnis zwischen Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht gekl{\"a}rt ist oder ob es noch weiteren Kl{\"a}rungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verh{\"a}ltnis im Einzelnen und viele der damit zusammenh{\"a}ngenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verh{\"a}ltnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es m{\"o}glich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universit{\"a}t Potsdam, an dem der Verfasser derzeit t{\"a}tig ist, publizieren zu k{\"o}nnen.}, language = {de} } @techreport{Mougeolle2018, type = {Working Paper}, author = {Mougeolle, Paul}, title = {Due diligence von Staaten und Unternehmen bez{\"u}glich des Menschenrechts- und Umweltschutzes}, series = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, journal = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, number = {4}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2509-6974}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-405806}, pages = {13}, year = {2018}, abstract = {Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vern{\"u}nftigen Verhaltensstandard und wird {\"o}fters zum Sch{\"a}digungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym daf{\"u}r ist die „Sorgfaltspflicht". Nach dieser Norm m{\"u}ssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen n{\"o}tigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenw{\"a}rtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die urspr{\"u}nglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der franz{\"o}sische Gesetzgeber verpflichtet dar{\"u}ber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance" herrschende Unternehmen zur Ver{\"o}ffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans', so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen gepr{\"a}gt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gew{\"a}hrleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.}, subject = {V{\"o}lkerrecht}, language = {de} } @book{HuefnerSiebernsWeiss2012, author = {H{\"u}fner, Klaus and Sieberns, Anne and Weiß, Norman}, title = {Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun?}, edition = {3., aktualisierte u. erw.}, publisher = {UNO-Verlag}, address = {Bonn}, isbn = {978-3-923904-69-3}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {440}, year = {2012}, abstract = {Das Handbuch informiert {\"u}ber die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europ{\"a}ischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erkl{\"a}renden Texten auch Formbl{\"a}tter f{\"u}r Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeist{\"a}nde.}, language = {de} } @book{OPUS4-963, title = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, editor = {Weiß, Norman}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2006}, abstract = {Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten" eine Arbeit von Herrn Sch{\"a}fer mit dem Titel „Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht" erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende {\"A}ußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsaussch{\"u}sse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Sch{\"a}fer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen F{\"a}llen, n{\"a}mlich stets bei Auslandseins{\"a}tzen von Streitkr{\"a}ften, h{\"a}ngt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weing{\"a}rtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach er{\"o}rtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Eins{\"a}tze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen K{\"u}ste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte" hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. K{\"o}nnen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu individuellen Schadenersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hren? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem - da die Nachkriegszeit betreffend - Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. }, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }