@article{Bilgen2023, author = {Bilgen, Isa}, title = {Freiheit und Nachhaltigkeit im Verfassungswandel}, series = {Verfassungsblog}, journal = {Verfassungsblog}, publisher = {Verfassungsblog.de}, address = {Berlin}, issn = {2366-7044}, doi = {10.17176/20230617-231023-0}, pages = {6}, year = {2023}, abstract = {Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.}, language = {de} } @article{vonSteinauSteinrueck2020, author = {von Steinau-Steinr{\"u}ck, Robert}, title = {Kurzarbeitergeld}, series = {Berliner Anwaltsblatt}, journal = {Berliner Anwaltsblatt}, number = {06}, publisher = {Erich Schmidt Verlag}, address = {Berlin}, issn = {0930-3065}, pages = {223 -- 224}, year = {2020}, abstract = {Das Kurzarbeitergeld (nachfolgend: KuG) ist eines der wichtigsten Instrumente zur {\"U}berwindung der aktuellen Corona-Krise. Der Staat {\"u}bernimmt einen Teil der Lohnkosten und hilft so, gleichzeitig Arbeitspl{\"a}tze zu erhalten und die Unternehmen zu entlasten. Kurzarbeit ist die vor{\"u}bergehende K{\"u}rzung der betriebs{\"u}blichen normalen Arbeitszeit wegen Mangels an Arbeit bei entsprechender Minderung der Entgeltanspr{\"u}che. Das KuG ersetzt den Teil des Entgelts, der in Folge des Arbeitsausfalls nicht erarbeitet und ausgezahlt werden kann. Ohne KuG l{\"a}ge das Wirtschaftsrisiko beim Arbeitgeber. K{\"o}nnte er seine Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht besch{\"a}ftigen, w{\"u}rde er nach \S 615 Satz 1 BGB den vollen Annahmeverzugslohn schulden. Davon entlastet ihn das Instrument der Kurzarbeit. Das KuG deckt die sog. „Nettoentgeltdifferenz" zwischen dem bisherigen „Soll-Entgelt" und dem nach Reduzierung von Arbeitszeit verbleibenden „Ist- Entgelt" in H{\"o}he von 60 \% bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 \% ab. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 hat sich das KuG hervorragend bew{\"a}hrt, damit Unternehmen ihre Belegschaft behalten k{\"o}nnen, um nach Ende der Krise wieder voll „durchzustarten".}, language = {de} } @article{SeemannHerzKansokDuscheDixetal.2022, author = {Seemann-Herz, Lisanne and Kansok-Dusche, Julia and Dix, Alexandra and Wachs, Sebastian and Krause, Norman and Ballaschk, Cindy and Schulze-Reichelt, Friederike and Bilz, Ludwig}, title = {Schulbezogene Programme zum Umgang mit Hatespeech}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Bildungsforschung}, volume = {12}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Bildungsforschung}, number = {3}, publisher = {Springer VS}, address = {Wiesbaden}, issn = {2190-6890}, doi = {10.1007/s35834-022-00348-4}, pages = {597 -- 614}, year = {2022}, abstract = {Der vorliegende Beitrag informiert {\"u}ber 14 deutschsprachige Programme zur Pr{\"a}vention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5-12). Inhalte und Durchf{\"u}hrungsmodalit{\"a}ten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualit{\"a}tseinsch{\"a}tzung anhand von f{\"u}nf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und er{\"o}rtert. Der {\"U}berblick {\"u}ber Schwerpunkte, St{\"a}rken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme erm{\"o}glicht Leser*innen eine informierte Entscheidung {\"u}ber den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.}, language = {de} } @article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Raub mit Luftpumpe}, series = {Juristische Rundschau}, volume = {2023}, journal = {Juristische Rundschau}, number = {12}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0022-6920}, doi = {10.1515/juru-2023-2082}, pages = {633 -- 636}, year = {2023}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbares Heldentum?}, series = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, volume = {7}, journal = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, number = {4}, publisher = {Universit{\"a}t zu K{\"o}ln}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2509-6826}, pages = {238 -- 247}, year = {2022}, abstract = {Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft" bewerten w{\"u}rde, straftatbestandsm{\"a}ßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vors{\"a}tzlich viele Perser get{\"o}tet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, w{\"u}rde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft" nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne R{\"u}cksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen", weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zus{\"a}tzliches Risiko einer solchen Aktion die Begr{\"u}ndung eigener Strafbarkeit sein k{\"o}nnte, {\"u}berrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausf{\"u}llungsbed{\"u}rftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erl{\"a}uterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen k{\"o}nnen, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenw{\"a}rtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerl{\"a}uterungsbedarf.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Examensklausur »Roboter und Igel«}, series = {Juristische Ausbildung}, volume = {44}, journal = {Juristische Ausbildung}, number = {9}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2022-3129}, pages = {1102 -- 1108}, year = {2022}, abstract = {Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des \S 32 StGB zu bew{\"a}ltigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Erpressung mit vergifteten Lebensmitteln}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, volume = {11}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, number = {5}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2193-5777}, pages = {181 -- 185}, year = {2022}, abstract = {Rspr. und Strafrechtswissenschaft tun sich schwer mit der Behandlung von Taten, deren Akteure als „Lebensmittelerpresser" bezeichnet werden. Das hat der Fall gezeigt, {\"u}ber den der 1. Strafsenat des BGH am BGH 5.6.2019 nach Revision des Angekl. gegen die Verurteilung durch das LG Ravensburg entschieden hat. Sowohl das Gericht als auch die Kommentatoren der BGH-Entscheidung besch{\"a}ftigen sich ausf{\"u}hrlich mit den Problemen des R{\"u}cktritts vom Versuch (\S STGB \S 24 StGB). Die Tatbestandsmerkmale der (versuchten) qualifizierten r{\"a}uberischen Erpressung werden hingegen fast g{\"a}nzlich außer Acht gelassen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass schon die Erf{\"u}llung des Grundtatbestandes „versuchte Erpressung" (\S\S STGB \S 253, STGB \S 22 StGB) zweifelhaft ist und einer nicht ganz unkomplizierten Begr{\"u}ndung bedarf. Erst recht problematisch sind sodann s{\"a}mtliche Qualifikationsstufen, also \S\S STGB \S 255, STGB \S 250 und STGB \S 251 StGB. Der BGH und die Literatur - so hat es den Anschein - erachten dies als weitgehend unproblematisch. Am Beispiel des Friedrichshafener Falles soll aufgezeigt werden, was gegen eine Strafbarkeit des T{\"a}ters aus \S\S STGB \S 253, STGB \S 255, STGB \S 250, STGB \S 251, STGB \S 22 StGB sprechen k{\"o}nnte und wie sich die Bedenken - teilweise - {\"u}berwinden lassen.}, language = {de} } @article{Botsch2021, author = {Botsch, Gideon}, title = {Ein nach rechts verzerrtes Bild?}, series = {Neue Kriminalpolitik}, volume = {33}, journal = {Neue Kriminalpolitik}, number = {4}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0934-9200}, doi = {10.5771/0934-9200-2021-4-456}, pages = {456 -- 473}, year = {2021}, language = {de} } @article{DannemannGuertler2024, author = {Dannemann, Udo and G{\"u}rtler, Friedemann}, title = {Meine Krise, deine Krise - unsere Krise(n)?}, series = {POLIS}, volume = {28}, journal = {POLIS}, number = {1}, publisher = {Wochenschau Verlag}, address = {Frankfurt, M.}, issn = {2749-4861}, doi = {10.46499/2377.3002}, pages = {22 -- 25}, year = {2024}, language = {de} } @article{DannemannGirnus2021, author = {Dannemann, Udo and Girnus, Luisa}, title = {R{\"a}ume unterschiedlicher Diversit{\"a}t}, series = {Politik unterrichten}, volume = {36}, journal = {Politik unterrichten}, number = {2}, publisher = {Deutsche Vereinigung f{\"u}r die Politische Bildung, Landesgruppe Niedersachsen}, address = {Oldenburg}, issn = {0930-2107}, pages = {33 -- 45}, year = {2021}, language = {de} }