@article{Hochheim2000, author = {Hochheim, Danny}, title = {Verurteilung zur Herausgabe}, year = {2000}, abstract = {Der Verfasser befasst sich mit der Entscheidung des BGH vom 1999 (NJ 2000, 318. Er stimmtdem BGH darin zu, dass \$ 459 ZGB nur solche Investitionen umfasst, die von einem volkseigenen Betrieb oder einem anderen Rechtstr{\"a}ger sozialistischen Eigentums auf vertraglicher Basis, auf im privaten Eigentum stehenden Grundt{\"u}ck getroffen wurden. Er widerspricht dem BGH jedoch soweit es die Anwendung von \$ 95 BGB f{\"u}r die Zeit von 1959 bis 1975 betrifft. Im folgenden bejaht der Autor im Anschluss an den BGH die Einschr{\"a}nkung des \$ 283 BGB f{\"u}r den Fall des Herausgabeverlangens aufgrund der Vorschriften {\"u}ber die ungerechtfertigte Bereicherung.}, language = {de} } @article{Hochheim2000, author = {Hochheim, Danny}, title = {R{\"u}ckst{\"a}ndige Rentenanteil}, year = {2000}, abstract = {Verfasser er{\"o}rtert das Urteil des BGH vom 2000, VI ZR 300/99, nach dem f{\"u}r Schadensersatzanspr{\"u}che auf r{\"u}ckst{\"a}ndige Rentenanteile, die den Mehrbedarf des Verletzten betreffen, ohne R{\"u}cksicht auf den Rechtsgrund der vierj{\"a}hrige Verj{\"a}hrungsfrist des \$ 197 BGB gilt. Verfasser merkt an, dass der BGH mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zu BG \$\$ 197 und 208 BGB best{\"a}tige und ihr sei im Ergebnis zuzustimmen. Die Anwendung des \$ 197 BGB auf Schadensersatzrenten entspreche nicht nur der g{\"a}ngigen Rechtsprechung, sondern finde auch breite Unterst{\"u}tzung in der Literatur.}, language = {de} }