@book{Albrecht2020, author = {Albrecht, Anna Helena}, title = {Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht}, series = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, volume = {73}, journal = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-159774-9}, issn = {1861-5449}, doi = {10.1628/978-3-16-159781-7}, pages = {XXI, 352}, year = {2020}, abstract = {Das Recht auf ein faires Verfahren gem{\"a}ß Art. 6 der Europ{\"a}ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gew{\"a}hrleistet nach der st{\"a}ndigen Rechtsprechung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt (»overall fairness«). Verk{\"u}rzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten k{\"o}nnen danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschl{\"a}gige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gew{\"a}hrleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.}, language = {de} }