@misc{Lendermann2020, type = {Master Thesis}, author = {Lendermann, Marc}, title = {Die Digitalwirtschaft als Herausforderung f{\"u}r das Wettbewerbsrecht - welcher Reformbedarf in Deutschland, Frankreich und der EU?}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-45914}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-459142}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XV, 61}, year = {2020}, abstract = {Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grunds{\"a}tzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu k{\"o}nnen. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beitr{\"a}gt. Dies betrifft unter anderem die St{\"a}rkung einstweiliger Maßnahmen, f{\"u}r deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann. In den untersuchten Rechtsordnungen l{\"a}sst sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die S{\"a}ulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen. Die in Deutschland und Frankreich gef{\"u}hrten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und franz{\"o}sischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen {\"A}nderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht {\"u}bernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschl{\"a}ge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das franz{\"o}sische Recht {\"u}bertragbar sind.}, language = {de} } @misc{Lang2020, type = {Master Thesis}, author = {Lang, Simon}, title = {Die Neuausrichtung der Clusterpolitik der Europ{\"a}ischen Union im Rahmen der Europa 2020 Strategie und ihre Wirkung in den Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {3}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-47286}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-472860}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XXII, 88}, year = {2020}, abstract = {Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F\&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europ{\"a}ische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu besch{\"a}ftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz. Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik" einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist - soweit ersichtlich - von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplement{\"a}r und unterst{\"u}tzend zu den nationalen Politiken ausgerichtet. In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabh{\"a}ngig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabh{\"a}ngigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ans{\"a}tzen erkennbar. Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der L{\"a}nder konzipiert und implementiert, w{\"a}hrend sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird - wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich st{\"a}rkere Resonanz als in Deutschland. Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsf{\"a}higkeit - die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertsch{\"o}pfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.}, language = {de} } @misc{Herrmann2022, type = {Master Thesis}, author = {Herrmann, Tanja}, title = {Die Loi Blanquer - eine Chance f{\"u}r die deutsch-franz{\"o}sische Lehramtsausbildung im Sekundarbereich II?}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {8}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-55942}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-559423}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {80}, year = {2022}, abstract = {„Europ{\"a}ische Bildung beginnt in der Schule." Gerade in Zeiten einer Renaissance von Nationalismen und einem sp{\"u}rbaren Rechtsruck in Europa scheint diese Maxime wichtiger denn je zu sein. Die umfassendste M{\"o}glichkeit, mittel- und langfristig eine europ{\"a}ische Dimension in den Schulen der EU-Mitgliedsstaaten zu verankern, stellt eine binationale oder sogar internationale Lehramtsausbildung dar. Die Einrichtung derartiger Ausbildungen ist jedoch mit hohen H{\"u}rden verbunden. Ihre Anzahl ist {\"u}berschaubar und allein im deutsch-franz{\"o}sischen Kontext vorhanden. Hintergrund hierf{\"u}r sind erstens die nur schwer zu {\"u}berwindbaren Hindernisse, die sich aus den stark divergierenden Studien-, Rekrutierungs- und Ausbildungssystemen ergeben. Zweitens ist der Lehramtsbereich besonders stark durch Reformen gepr{\"a}gt. Eine Nutzen-Kosten-Analyse der h{\"a}ufig ben{\"o}tigten und ressourcenintensiven Anpassungen von Programmen auf der einen Seite und der geringen Anzahl der Absolventinnen und Absolventen auf der anderen Seite f{\"a}llt demnach an vielen Universit{\"a}ten negativ aus. Ein R{\"u}ckblick auf die seit 2000 bestehenden Bem{\"u}hungen der Kooperation Mainz-Dijon hinterl{\"a}sst eine durchmischte Bilanz. Die Gelegenheit, die lehramtsbezogene binationale Ausbildung dieser Kooperation integrierter zu gestalten, bietet die sich derzeit auf franz{\"o}sischer Seite vollziehende Neustrukturierung der franz{\"o}sischen Lehramtsausbildung. Die Loi Blanquer vom 26. Juli 2019 f{\"u}hrt zu einer Ann{\"a}herung der beiden Systeme und erm{\"o}glicht - auch dank bereits bestehender juristischer Instrumente - eine Verk{\"u}rzung der Ausbildungszeit sowie eine verbesserte Anerkennungspraxis.}, language = {de} } @misc{DielGligor2022, type = {Master Thesis}, author = {Diel-Gligor, Katharina}, title = {Der Amicus Curiae im deutsch-franz{\"o}sischen Vergleich - eine Untersuchung der Verwaltungsgerichtsbarkeit}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {6}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-54062}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-540620}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XVII, 83}, year = {2022}, abstract = {In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Auspr{\"a}gung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die franz{\"o}sische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier - im Gegensatz zur deutschen Rechtslage - bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden L{\"a}ndern und {\"u}ber alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert. Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der m{\"o}glichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische {\"U}berlegungen st{\"u}tzen. Danach ist eine Informationsfunktion gegen{\"u}ber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch d{\"u}rfte der Verfahrensmechanismus ein zus{\"a}tzliches - wenngleich nicht demokratisches - Legitimationspotential f{\"u}r gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext erm{\"o}glicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.}, language = {de} } @misc{Eichel2022, type = {Master Thesis}, author = {Eichel, Benjamin}, title = {Die Reform des Gemeinsamen Europ{\"a}ischen Asylsystems}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {7}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-55767}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-557675}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {III, 51}, year = {2022}, abstract = {Die Reform des Gemeinsamen Europ{\"a}ischen Asylsystems (GEAS) ist eine der gr{\"o}ßten Herausforderungen und eine der dr{\"a}ngendsten Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stellt die Frage der „gerechten Lastenteilung" in der Asyl- und Migrationspolitik den Zusammenhalt der EU auf eine Zerreißprobe. Seit den gescheiterten Verhandlungen {\"u}ber die GEAS-Reform 2016/2017 versuchen die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen den Grunds{\"a}tzen der Solidarit{\"a}t und Verantwortlichkeit zu finden, wie es Art. 80 AEUV f{\"u}r das GEAS vorgibt. Je nach Interessenlage verbirgt sich dahinter aber ein sehr unterschiedliches Verst{\"a}ndnis. Diese Arbeit untersucht die Reformbem{\"u}hungen beim GEAS nach Vorlage der Kommissionsvorschl{\"a}ge im September 2020 und beleuchtet die divergierenden Interessenlagen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Aufnahme und Verteilung von Gefl{\"u}chteten. Ziel der Arbeit ist, eine Aussage {\"u}ber die Erfolgsaussichten einer Einigung {\"u}ber die Grunds{\"a}tze der Solidarit{\"a}t und Verantwortung zu treffen. Dazu werden zun{\"a}chst die Verpflichtungen im Asylrecht basierend auf internationalen {\"U}bereinkommen wie der Genfer Fl{\"u}chtlingskonvention dargestellt. An-schließend werden GEAS und Dublin-System, das dem Ersteinreisestaat die Zust{\"a}ndigkeit f{\"u}r die Asylverfahren zuschreibt, und die Ursachen f{\"u}r sein Scheitern analysiert. Diese Verantwortungsteilung, die zu einer {\"u}berproportionalen Belastung der Mitgliedstaaten im S{\"u}den f{\"u}hrt, ist Kristallisationspunkt f{\"u}r Konflikte, gegenseitigen Vorw{\"u}rfe und Misstrau-en zwischen den Mitgliedstaaten. Infolge einer tats{\"a}chlichen {\"U}berlastung und teilweise selbst verschuldeten Unm{\"o}glichkeit, die GEAS-Verpflichtungen zu erf{\"u}llen, rufen die S{\"u}dstaaten nach Unterst{\"u}tzung aus dem Norden und betreiben teilweise sogar eine Politik des Laissez-Passer. Durch teilweise katastrophale Zust{\"a}nde bei Verfahren, Unterbringung und Versorgung der Gefl{\"u}chteten entstehen R{\"u}ckf{\"u}hrungshindernisse und Druck auf die Zielstaaten, mehr Solidarit{\"a}t zu leisten. Ausgehend von diesem Befund wird der Bedeutungsgehalt des Solidarit{\"a}tsprinzips in Art. 80 AEUV in normativer und deskriptiver Hinsicht untersucht. Normativ handelt es sich dabei um eine abstrakte Rechtspflicht zur gegenseitigen Unterst{\"u}tzung, deren Ausgestaltung im politischen Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Deskriptiv kann unter „Solidarit{\"a}t" der Zweck verstanden werden, dass die Verwirklichung individueller Interessen einer kollektiven Anstrengung bedarf, die wiederum das Gemeinwohl f{\"o}rdert und somit im Interesse aller liegt. Dem folgend m{\"u}ssten alle Mitgliedstaaten ein Interesse an der Bew{\"a}ltigung der Herausforderungen der Migration nach Europa haben. Die Interessen der Mitgliedstaten deuten aber auf etwas anderes hin. Die durch die Ank{\"u}nfte von Schutzsuchenden aus dem S{\"u}den stark belasteten Mittelmeeranrainer wie Griechenland und Italien fordern eine Abkehr vom Dublin-System. Die migrationskritischen Visegr{\´a}d-Staaten verweigern im Grunde jede Unterst{\"u}tzung bei der Aufnahme und berufen sich darauf, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen erf{\"u}llen. Staaten, die lange Zeit eine liberale Migrationspolitik verfolgten und beliebte Ziell{\"a}nder waren wie Schweden, ringen nach der Migrationskrise 2015/2016 mit sich auf der Suche nach einem migrationspolitischen Kurs, der rechts-populistische Kr{\"a}fte nicht noch weiter erstarken l{\"a}sst. Auch die Hauptziell{\"a}nder Deutschland und Frankreich versuchen den jeweiligen innenpolitischen Diskursen entsprechend, die Sekund{\"a}rmigration zu verhindern und wollen auf unterschiedliche Weise die Außengrenzstaaten unterst{\"u}tzen, wobei Deutschland die Umverteilung aller unterst{\"u}tzt. Die im September 2020 vorgelegten Vorschl{\"a}ge der Kommission versuchen, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung eines Grenzverfahrens soll die Anzahl der in die EU einreisenden und zu verteilenden Gefl{\"u}chteten reduziert werden. Durch {\"A}nderung der Dublin-Kriterien soll die Zust{\"a}ndigkeit der potentiellen Ziell{\"a}nder erweitert werden, um die S{\"u}dl{\"a}nder zu entlasten und der Sekund{\"a}rmigration entgegenzuwirken. Mit der gleichen Zielrichtung soll auf Grundlage eines neuen Solidarit{\"a}tsmechanismus eine Umverteilung unbegleiteter Minderj{\"a}hriger und aus Seenot Geretteter erfolgen. In Krisenzeiten soll daraus eine generelle Umverteilung aller Schutzsuchenden erwachsen, wobei Solidarit{\"a}t weiterhin auf verschiedene Art und Weise geleistet werden k{\"o}nnen soll. Angesichts der Verhandlungen w{\"a}hrend der deutschen EU-Ratspr{\"a}sidentschaft und des er-reichten Zwischenergebnisses besteht Skepsis, dass die Mitgliedstaaten sich bald auf eine GEAS-Reform einigen werden. Dazu liegen die Interessen der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Solidarit{\"a}t zu weit auseinander. Zudem stellt sich die in Hinblick auf die europ{\"a}ische Integration und die Zukunft der EU besorgniserregende Frage, worin das im Interesse aller liegende Gemeinwohl in der Asylpolitik liegen soll, das die gemeinsame Kraftanstrengung zu einem individuellen Interesse jedes Einzelnen werden l{\"a}sst. Denn anders als bei der Schaffung des Schengen-Raums als Raum ohne Binnengrenzen sind Wohlstandsgewinne von der Aufnahme Gefl{\"u}chteter vorerst nicht zu erwarten.}, language = {de} } @misc{Towara2023, type = {Master Thesis}, author = {Towara, C{\´e}cile}, title = {Die Errichtung des Deutsch-Franz{\"o}sischen B{\"u}rgerfonds nach Art. 12 des Vertrags von Aachen}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {9}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-58105}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-581051}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {77}, year = {2023}, abstract = {Die Arbeit befasst sich mit der Vorgabe des Aachener Vertrages, welche mit der Schaffung des Deutsch-Franz{\"o}sischen B{\"u}rgerfonds die Zivilgesellschaften der beiden Partnerl{\"a}nder und ihr weiteres Zusammenwachsen in den Fokus genommen haben. Hierzu wird auf die Frage eingegangen, warum eine weitere deutsch-franz{\"o}sische Organisation gerade in diesen Zeiten notwendig ist und warum ihr durch Ausgestaltung als m{\"o}glichst eigenst{\"a}ndige Institution die erforderliche Rolle als best{\"a}ndiger Motor f{\"u}r eine notwendige weitere Europ{\"a}isierung zuteilwerden kann. Der B{\"u}rgerfonds soll mithilfe seiner finanziellen Unterst{\"u}tzungsleistungen des binationalen Austausches von B{\"u}rgerinitiativen, Stiftungen, Kulturzentren, Vereinen, St{\"a}dtepartnerschaften und sonstigen Formen privaten Engagements als „Leuchtturmprojekt des Aachener Vertrages" diejenigen ansprechen, welche bislang nicht als klassische stakeholder der deutsch-franz{\"o}sischen Freundschaft bekannt geworden sind. Die Ausgestaltung des B{\"u}rgerfonds als eigenst{\"a}ndige internationale Organisation erscheint vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung die optimale Rechtsform. Seine generelle Aufbauorganisation sollte an der des Deutsch-Franz{\"o}sischen Jugendwerks angelehnt werden. Insoweit war die Vorgabe der organisatorischen Einbindung des B{\"u}rgerfonds in das Jugendwerk im Rahmen der Pilotphase bis Ende 2022 nicht nur wegen der dort vorhandenen großen Expertise eine sinnvolle Entscheidung des Deutsch-Franz{\"o}sischen Ministerrats. Eine Erweiterung des Verwaltungs- bzw. Kontrollgremiums in einem selbst{\"a}ndigen B{\"u}rgerfonds durch Vertreter der Deutsch-Franz{\"o}sischen Parlamentarischen Versammlung erscheint zur Gew{\"a}hrleistung von Transparenz und tagespolitischer Unabh{\"a}ngigkeit ebenso ratsam, wie seine zumindest partielle {\"O}ffnung f{\"u}r andere europ{\"a}ische Mitgliedsstaaten. Abschließend bleibt zu konstatieren, dass in den Zeiten kriselnder Demokratien und der COVID-Gefahr eine Hinwendung zu den B{\"u}rgern und ihren privaten bzw. para-{\"o}ffentlichen Organisationsformen ebenso wichtig ist, wie die F{\"o}rderung des Austausches der B{\"u}rger beider L{\"a}nder im Herzen Europas mehr denn je hilft, Distanzen zu {\"u}berwinden und transnationale Gemeinschaft zu erleben.}, language = {de} }