@article{Schladebach2020, author = {Schladebach, Marcus}, title = {Alexander von Humboldt als V{\"o}lkerrechtler}, series = {HiN : Alexander von Humboldt im Netz ; International Review for Humboldtian Studies}, volume = {XXI}, journal = {HiN : Alexander von Humboldt im Netz ; International Review for Humboldtian Studies}, number = {40}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1617-5239}, doi = {10.25932/publishup-47359}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-473591}, pages = {99 -- 117}, year = {2020}, abstract = {Alexander von Humboldt bet{\"a}tigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er nat{\"u}rlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen V{\"o}lkerrechts avancierten. So besch{\"a}ftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der F{\"o}rderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden sp{\"a}ter in internationalen Vertr{\"a}gen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des V{\"o}lkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.}, language = {de} } @article{Schmahl2006, author = {Schmahl, Stefanie}, title = {Amtshaftung f{\"u}r Kriegssch{\"a}den?}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21747}, pages = {14 -- 16}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Weingaertner2006, author = {Weing{\"a}rtner, Dieter}, title = {Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Eins{\"a}tzen der Bundeswehr}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21734}, pages = {9 -- 13}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722}, pages = {5 -- 8}, year = {2006}, abstract = {Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten w{\"a}hrend bewaffneter Konflikte grund s{\"a}tzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanit{\"a}ren V{\"o}lker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts vertr{\"a}ge kann grunds{\"a}tzlich auch bei Kampfeins{\"a}tzen vorliegen. 3. Das Verh{\"a}ltnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Erg{\"a}nzung. 4. M{\"o}gliche Widerspr{\"u}che zwischen den beiden Rechtsgebieten k{\"o}nnen {\"u}berwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge r{\"a}umt werden. 5. K{\"o}nnen Widerspr{\"u}che nicht durch Auslegung oder Derogation ausger{\"a}umt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete l{\"a}ßt sich auf ein solches „Destillat"( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln l{\"a}ßt und auch f{\"u}r die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }