@article{Wagner2022, author = {Wagner, Rolf}, title = {Recht am Eheschließungsort als generelles Eheschließungsstatut?}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Familienrecht}, volume = {69}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Familienrecht}, number = {4}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0044-2410}, pages = {245 -- 255}, year = {2022}, abstract = {Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses f{\"u}r familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europ{\"a}ische Kommission derzeit mit grenz{\"u}berschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschl{\"a}gen aus Br{\"u}ssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts f{\"u}r Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten. Gegenstand der folgenden {\"U}berlegungen ist der k{\"u}rzlich vorgelegte, gleichermaßen {\"u}berraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne R{\"u}cksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Pr{\"u}fung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.}, language = {de} }