@article{Lemke2021, author = {Lemke, Tristan}, title = {Keine Reform f{\"u}r die Zukunft}, series = {Verfassungsblog}, journal = {Verfassungsblog}, publisher = {Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH}, address = {Berlin}, issn = {2366-7044}, doi = {10.17176/20210130-222740-0}, pages = {4}, year = {2021}, abstract = {Am 1. Januar 2021 trat die j{\"u}ngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie f{\"u}hrte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Ertr{\"a}gen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen \S 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gest{\"u}tzt werden. Dar{\"u}ber hinaus f{\"u}hrt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit \S 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verf{\"u}gung gestellt werden.}, language = {de} }