@article{HaehnchenKuprian2020, author = {H{\"a}hnchen, Susanne and Kuprian, Kristof}, title = {Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen - Tradition ohne Rechtfertigung}, series = {Anwaltsblatt}, journal = {Anwaltsblatt}, publisher = {Deutscher Anwaltverein}, address = {Berlin}, issn = {0171-7227}, pages = {423 -- 428}, year = {2020}, abstract = {Das grunds{\"a}tzliche Verbot des Erfolgshonorars gilt nicht f{\"u}r Inkassounternehmen. Anw{\"a}ltinnen und Anw{\"a}lte d{\"u}rfen dagegen nur in Ausnahmef{\"a}llen ein Erfolgshonorar vereinbaren. In der Lexfox- bzw. Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH hat dieser Widerspruch keine Rolle gespielt (BGH, AnwBl Online 2020, 63). Die Begr{\"u}ndung f{\"u}r eine Diff erenzierung vermisst man allerdings. Das k{\"o}nnte schlicht daran liegen, dass es keine (verfassungsrechtlich ausreichende) gibt. So wird der Beitrag der Autorin und des Autors zum Pl{\"a}doyer, {\"u}ber eine Neuordnung des Erfolgshonorars nachzudenken.}, language = {de} }