@phdthesis{Duemke2015, author = {D{\"u}mke, Christian}, title = {Daseinsvorsorge, Wettbewerb und kommunale Selbstverwaltung im Bereich der liberalisierten Energiewirtschaft}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-314-5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-73914}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {175}, year = {2015}, abstract = {Die Arbeit befasst sich zun{\"a}chst mit der Analyse und Einordnung des Begriffs der Daseinsvorsorge und deren Erbringung durch den Staat. Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Energieversorgung als klassische Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Weiterhin wird der durch die Liberalisierung der Energieversorgung im Jahr 1998 eingeleitete Wandel von sog. nat{\"u}rlichen Monopolen, hin zu einem wettbewerblichen System betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass sich durch die Einf{\"u}hrung des Wettbewerbs weder die damit erhofften Kostenreduzierungen, noch das von Kritikern bef{\"u}rchtete Sterben der kommunalen Energieversorger bewahrheitet haben. Statt einer freien Preisbildung im Wettbewerb ist es zu einer faktischen Verlagerung der fr{\"u}her staatlich festgesetzten Energiepreisgenehmigung auf die Gerichte gekommen, die hierf{\"u}r jedoch nicht ausgelegt sind. Kommunale Stadtwerke haben sich in der wettbewerblichen Energieversorgung dagegen so gut behauptet, dass seit einiger Zeit ein Trend zur Rekommunalisierung von Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen ist. Diesem offensichtlichen Wunsch nach einer gesteigerten Einflussnahme der Gemeinden auf die {\"o}rtliche Energieversorgung l{\"a}uft der aktuelle Rechtsrahmen der energierechtlichen Konzessionsvergabe in Gestalt des \S 46 EnWG und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung der Zivilgerichte zuwider. Die Arbeit zeigt auf, dass von Beginn der Liberalisierung der kommunale Einfluss auf die {\"o}rtliche Konzessionsvergabe schrittweise und stetig beschnitten wurde, so dass gegenw{\"a}rtig ein Zustand der Aush{\"o}hlung erreicht ist, der als unzul{\"a}ssiger Eingriff in den gesch{\"u}tzten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie i.S.d. Art. 28 II GG anzusehen ist.}, language = {de} }