@phdthesis{Drescher2024, author = {Drescher, Cedric}, title = {Die Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}t im Kontext fragiler Staatlichkeit}, doi = {10.25932/publishup-62854}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-628542}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XIII, 541, LVIII}, year = {2024}, abstract = {Die Arbeit „Die Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}t im Kontext fragiler Staatlichkeit" widmet sich dem Ph{\"a}nomen grenz{\"u}berschreitend t{\"a}tiger Akteure der organisierten Kriminalit{\"a}t die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle {\"u}ber Teile ihres Staatsgebietes aus{\"u}ben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizit{\"a}r dazu beitr{\"a}gt die Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene zu bek{\"a}mpfen. Nachdem zun{\"a}chst er{\"o}rtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalit{\"a}t verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bek{\"a}mpfung anhand von f{\"u}nf beispielhaft ausgew{\"a}hlten transnationalen Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimit{\"a}tsdefizit desselbigen f{\"u}hrt. Auch die mangelhafte Ber{\"u}cksichtigung der speziellen Lebensrealit{\"a}ten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten f{\"u}hren, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten h{\"a}ufig durch eine defizit{\"a}re menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten {\"o}fters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht. In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.}, language = {de} }