@article{Wagner2023, author = {Wagner, Rolf}, title = {Zust{\"a}ndigkeit nach der EuGVVO f{\"u}r abgetretene Forderungen in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen}, series = {Recht der internationalen Wirtschaft}, volume = {69}, journal = {Recht der internationalen Wirtschaft}, number = {5}, publisher = {Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe}, address = {Frankfurt am Main}, issn = {0340-7926}, pages = {245 -- 254}, year = {2023}, abstract = {Im Rahmen der EuGVVO hat der Kl{\"a}ger seine Klage grunds{\"a}tzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher k{\"o}nnen gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gew{\"o}hnlich seine Arbeit verrichtet (gew{\"o}hnlicher Arbeitsort). Zust{\"a}ndigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu kl{\"a}ren, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gew{\"o}hnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags.}, language = {de} }