@article{Klein2021, author = {Klein, Eckart}, title = {Der Genozid des sogenannten Islamistischen Staates an den irakischen Jesiden aus der Sicht des V{\"o}lkerrecht}, series = {Ferman 74 : Der Genozid an den Jesiden 2014/15}, journal = {Ferman 74 : Der Genozid an den Jesiden 2014/15}, publisher = {Ergon}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-95650-850-9}, doi = {10.5771/9783956508516-51}, pages = {51 -- 77}, year = {2021}, language = {de} } @misc{Guenther2015, author = {G{\"u}nther, Oliver}, title = {Grußwort des Pr{\"a}sidenten der Universit{\"a}t Potsdam}, series = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, journal = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, editor = {Gunnarsson, Logi and Zimmermann, Andreas}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, pages = {9 -- 11}, year = {2015}, language = {de} } @book{OPUS4-61497, title = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, editor = {Gunnarsson, Logi and Zimmermann, Andreas}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, pages = {38}, year = {2015}, language = {de} } @misc{Gunnarsson2015, author = {Gunnarsson, Logi}, title = {Einf{\"u}hrung in die Tagung}, series = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, journal = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, editor = {Gunnarsson, Logi and Zimmermann, Andreas}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, pages = {17 -- 21}, year = {2015}, language = {de} } @misc{Lettl2015, author = {Lettl, Tobias}, title = {Grußwort des Dekans}, series = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, journal = {20 Jahre MenschenRechtsZentrum}, editor = {Gunnarsson, Logi and Zimmermann, Andreas}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, pages = {13 -- 15}, year = {2015}, language = {de} } @techreport{Lanzl2023, author = {Lanzl, Theresa}, title = {Bericht {\"u}ber die T{\"a}tigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 - Teil II: Individualbeschwerden}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60997}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609971}, pages = {151 -- 169}, year = {2023}, language = {de} } @article{Heuberger2023, author = {Heuberger, Lina}, title = {Fragen nach gerechter Verteilung - eine menschenrechtliche Analyse der Allokation am Beispiel von COVID-19-Impfstoffen f{\"u}r {\"A}ltere}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60995}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609956}, pages = {129 -- 139}, year = {2023}, abstract = {Die Knappheit medizinischer Ressourcen im Verlauf der COVID-19-Pandemie machte die {\"U}berlegung notwendig, wie und an wen medizinische G{\"u}ter, besonders COVID-19-Impfstoff, verteilt werden sollen. Daf{\"u}r wurden sowohl national als auch international Priorisierungskonzepte zur Impfstoff-Allokation entwickelt. Neben verschiedenen moralphilosophischen Grunds{\"a}tzen und nationalstaatlicher Gesetzgebung sollten auch die Menschenrechte bei der Etablierung von Allokationssystemen ber{\"u}cksichtigt werden. M{\"o}glichkeiten zur praktischen Umsetzung sind etwa die Priorisierung vulnerabler Gruppen sowie die Gew{\"a}hrleistung von Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Ein intersektionaler, menschenrechtsbasierter Ansatz kann dazu beitragen, einen ganzheitlichen Blick auf die Gesundheitsversorgung der Gesellschaft zu werfen und neben den direkten medizinischen Problemen auch die sozialen Determinanten von Gesundheit und die Interdependenz aller zu sch{\"u}tzenden Menschenrechte zu adressieren. Welche Rolle die Menschenrechte im Kontext der Ressourcenverteilung spielen, wird anhand der Verteilung von COVID-19-Impfstoff in Deutschland analysiert, wobei exemplarisch der besondere Schutz {\"A}lterer betrachtet wird.}, language = {de} } @article{Grafe2023, author = {Grafe, Jennifer}, title = {Zum aktuellen Stand und zu aktuellen Fragen des Menschenrechtsschutzes von LGBTQI+-Personen}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60994}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609944}, pages = {118 -- 128}, year = {2023}, abstract = {Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdr{\"u}cklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens st{\"u}tzt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und tr{\"a}gt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gest{\"a}rkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilit{\"a}t trifft. Dazu z{\"a}hlen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.}, language = {de} } @article{Gerbig2023, author = {Gerbig, Stephan}, title = {Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK - Chancen und Potenziale eines allgemeinen und umfassenden Diskriminierungsverbots}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60993}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609937}, pages = {106 -- 117}, year = {2023}, abstract = {Diskriminierungsverbote geh{\"o}ren zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Auspr{\"a}gungen: Manche sch{\"u}tzen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere sch{\"u}tzen demgegen{\"u}ber vor einer Ungleichbehandlung in s{\"a}mtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europ{\"a}ischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag m{\"o}chte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.}, language = {de} } @article{Geisler2023, author = {Geisler, Alexandra}, title = {Dimensionen von Macht}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60992}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609928}, pages = {93 -- 105}, year = {2023}, abstract = {Ziele: Die Autorin konzentriert sich auf die Betrachtung des ethischen Berufskodex der Sozialen Arbeit und untersucht Schl{\"u}sselthemen (professionelle Haltung, systemimmanente Dilemmata, Gewalt und Machtmissbrauch) in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn und Deutschland. Methoden: Kurzdarstellung einer standardisierten Online-Befragung von Fachkr{\"a}ften im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Kinderschutzes, die in Ungarn und Deutschland durchgef{\"u}hrt wurde. Der bereinigte Datensatz bel{\"a}uft sich auf insgesamt 122 Frageb{\"o}gen (Deutschland N=89, Ungarn N=33 aus Ungarn). Einige kinderrechtliche Herausforderungen in Bezug auf Institutionen der station{\"a}ren Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes in Ungarn werden dar{\"u}ber hinaus in einem Dialog vertiefend er{\"o}rtert. Ergebnisse: Der ethische Rahmen der Profession ist weitgehend bekannt, aber die Bedingungen in der Praxis m{\"u}ssen so verbessert werden, dass professionsethisch korrektes Handeln m{\"o}glich ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in der t{\"a}glichen Praxis Verst{\"o}ße gegen die Berufsethik vorkommen. Besonders besorgniserregend sind die Ergebnisse bez{\"u}glich Gewalt und Missbrauch gegen{\"u}ber Adressat*innen. Implikationen f{\"u}r die Sozialarbeit: Die Profession der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ist unweigerlich in normative Fragen der gesellschaftlichen Macht- und Dominanzverh{\"a}ltnisse verstrickt. Professionelles Handeln erfordert zum einen Kenntnisse der Kinder- sowie Menschenrechte, das Bewusstsein f{\"u}r moralische Normen, Standards und Werte, zum anderen die F{\"a}higkeit zur ethischen Urteilsbildung, Selbstreflexion sowie Intervention.}, language = {de} } @misc{GeislerGerbigGrafeetal.2023, author = {Geisler, Alexandra and Gerbig, Stephan and Grafe, Jennifer and Heuberger, Lina and Kainz, Fritz and Lanzl, Theresa}, title = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {28}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60757}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-607573}, pages = {89 -- 170}, year = {2023}, abstract = {Aus dem Inhalt: - Dimensionen von Macht - Unter Betrachtung des ethischen Berufskodex, der professionellen Haltung und systemimmanenten Dilemmata im ungarischen Kinderschutzsystem - Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK - Chancen und Potenziale eines allgemeinen und umfassenden Diskriminierungsverbots - Zum aktuellen Stand und zu aktuellen Fragen des Menschenrechtsschutzes von LGBTQI+-Personen - Fragen nach gerechter Verteilung - eine menschenrechtliche Analyse der Allokation am Beispiel von COVID-19-Impfstoffen f{\"u}r {\"A}ltere - Extraterritorial Constitutional Rights: A Comparative Case Study of the United States and Germany* - Bericht {\"u}ber die T{\"a}tigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 - Teil II: Individualbeschwerden}, language = {de} } @misc{Weiss2023, author = {Weiß, Norman}, title = {Hasan Hasanović, Screbrenica {\"u}berleben (aus dem Englischen {\"u}bersetzt von Filip Radunović), erschienen im Wallstein-Verlag, G{\"o}ttingen 2022, 104 Seiten, ISBN 978-3-8353-5260-5}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58791}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587917}, pages = {85 -- 86}, year = {2023}, language = {de} } @misc{Buser2023, author = {Buser, Andreas}, title = {Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58790}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587901}, pages = {74 -- 84}, year = {2023}, abstract = {Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdef{\"u}hrenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine n{\"a}here Analyse der Entscheidungsgr{\"u}nde zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Pr{\"a}zedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch f{\"u}r nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtsh{\"o}fe wegweisend ist.}, language = {de} } @techreport{Mienert2023, author = {Mienert, Navin}, title = {Bericht {\"u}ber die T{\"a}tigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 - Teil I: Staatenberichte}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58789}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587890}, pages = {50 -- 73}, year = {2023}, abstract = {Der Beitrag f{\"u}hrt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums {\"u}ber die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gew{\"a}hrleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) er{\"o}rtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, {\"u}ber Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss w{\"a}hrend seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten F{\"a}lle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an F{\"a}llen h{\"a}uslicher Gewalt, die Einschr{\"a}nkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Vers{\"a}umnisse. Dar{\"u}ber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.}, language = {de} } @article{Valc2023, author = {Valc, Jakub}, title = {Menschenrechtliche Aspekte der anonymen Samen- oder Eizellspende und ihre Ber{\"u}cksichtigung in der Judikatur des EGMR}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58787}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587877}, pages = {39 -- 49}, year = {2023}, abstract = {Dieser Beitrag besch{\"a}ftigt sich mit einer problematischen Seite der Samen- und Eizellenspende. Konkret konzentriert er sich auf die Anonymit{\"a}t im Rahmen dieses Verfahrens, die in manchen europ{\"a}ischen Staaten als eine gesetzliche Bedingung festgelegt ist. Es geht um eine Konsequenz der unklaren Regulierung auf EU-Ebene, die es erm{\"o}glicht, nationale Vorschriften nach individuellen Pr{\"a}ferenzen des Gesetzgebers zu konzipieren. Trotzdem muss auch der menschenrechtliche Kontext ber{\"u}cksichtigt werden, weil die Anonymit{\"a}t des:der Spender:in dazu f{\"u}hrt, dass das Kind de facto keine Chancen hat, seine (genetischen oder biologischen) Eltern zu kennen. Im Prinzip verletzt ein solcher Ansatz das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, das in entsprechenden Menschenrechtskonventionen verankert und in der Judikatur des EGMR interpretiert wurde.}, language = {de} } @article{Still2023, author = {Still, Melina}, title = {Das Vorsorgeprinzip - ein untersch{\"a}tzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58785}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587852}, pages = {27 -- 38}, year = {2023}, abstract = {Das Vorsorgeprinzip ist ein mittlerweile weit verbreiteter und etablierter Grundsatz des internationalen und europ{\"a}ischen Umweltrechts. Demnach sollen auch in Situationen wissenschaftlicher Unsicherheit pr{\"a}ventive Maßnahmen ergriffen werden, um schwerwiegende Umweltsch{\"a}den zu vermeiden. Dieser Beitrag untersucht die Rolle des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Klimaklagen, die aufgrund langsamer politischer Fortschritte und erfolgreicher Gerichtsentscheidungen zunehmend an Popularit{\"a}t gewinnen. Zun{\"a}chst wird ein {\"U}berblick {\"u}ber die Entwicklung und den materiellen Gehalt des Vorsorgeprinzips im internationalen und europ{\"a}ischen Recht gegeben. Obwohl das Vorsorgeprinzip seit den 1980er Jahren ein fixer Bestandteil des internationalen Umweltrechts ist, bestehen {\"u}ber dessen genauen Inhalt und Rechtsnatur nach wie vor Kontroversen. Im Unionsrecht wurde das Vorsorgeprinzip insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH konkretisiert. Im n{\"a}chsten Teil des Beitrags wird beleuchtet, welche Bedeutung der EGMR dem Vorsorgeprinzip in umweltrechtlichen F{\"a}llen bisher zugemessen hat. Hierbei steht die Entscheidung Tǎtar gegen Rum{\"a}nien im Mittelpunkt. Gegenstand dieser Entscheidung war der Goldabbau in der rum{\"a}nischen Stadt Baia Mare, der unter anderem unter dem Einsatz von Natriumzyanid erfolgte und zu wesentlichen Schadstoffbelastungen f{\"u}hrte. Der EGMR bejahte unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip eine Verletzung von Art. 8 EMRK, obwohl der Beschwerdef{\"u}hrer die Kausalit{\"a}t zwischen der Schadstoffbelastung und der behaupteten Sch{\"a}digung nicht nachweisen konnte. Eine Analyse der nachfolgenden Entscheidungen veranschaulicht jedoch, dass sich das Vorsorgeprinzip noch nicht als fixer Bestandteil in der Rechtsprechung des EGMR etablieren konnte. Abschließend wird gezeigt, welchen Beitrag das Vorsorgeprinzip zu der bisher wohl erfolgreichsten Klimaklage „Urgenda" leistete. Das Vorsorgeprinzip wurde vom niederl{\"a}ndischen H{\"o}chstgericht in diesem Fall insbesondere herangezogen, um Schutzpflichten aus Art. 2 und Art. 8 EMRK abzuleiten und den staatlichen Ermessenspielraum einzuschr{\"a}nken.}, language = {de} } @article{Czubaiko2023, author = {Czubaiko, Achim}, title = {Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58779}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587798}, pages = {16 -- 26}, year = {2023}, abstract = {Sp{\"a}testens seit dem Brand einer Textilfabrik in Karatschi, Pakistan, deren Hauptabnehmer das deutsche Textilunternehmen KiK war, ist die Frage nach der zivilrechtlichen Justiziabilit{\"a}t von Menschenrechtsverletzungen im Ausland auch in der Bundesrepublik angekommen. Parallel hierzu hatte bereits der Einsturz des Rana Plaza, einem Fabrikgeb{\"a}ude in Dhaka, Bangladesch, das zahlreiche Zulieferfirmen der europ{\"a}ischen sowie u.s.-amerikanischen Bekleidungsindustrie beherbergte, traurige Ber{\"u}hmtheit erlangt. Beide Vorf{\"a}lle hatten in den Industriestaaten des globalen Nordens eine nachhaltige Debatte dar{\"u}ber ausgel{\"o}st, welche Verantwortung inl{\"a}ndischen Abnehmerunternehmen f{\"u}r die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards entlang der global angelegten Lieferkette zukommt. An deren vorl{\"a}ufigem Ende steht eine Reihe von Spezialgesetzen, die heimischen Betrieben ausdifferenzierte Sorgfalts- und {\"U}berwachungspflichten bez{\"u}glich der Arbeitsbedingungen in den - h{\"a}ufig im globalen S{\"u}den gelegenen - Produktionsst{\"a}tten auferlegen. Als Folge dieses geostrategischen Nord-S{\"u}d-Konfliktes wohnt in Deutschland erhobenen Menschenrechtsklagen im Regelfall ein grenz{\"u}berscheitendes Moment inne, weshalb sich die Rechtsverfolgung individuell Betroffener mit den Fragen des Internationalen Privatrechts nach der gerichtlichen Zust{\"a}ndigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts konfrontiert sieht. Dass ein Verfahren bereits auf dieser Ebene scheitern kann, verdeutlicht auf paradigmatische Weise das eingangs erw{\"a}hnte Verfahren gegen KiK vor dem LG Dortmund, in welchem das ung{\"u}nstige pakistanische Verj{\"a}hrungsrecht zur Anwendung gelangte. Rechtspolitisch wird die Funktion des Rechtsgebietes indes unterschiedlich beurteilt. W{\"a}hrend ein Ansatz gleichsam auf materieller Ebene die Entwicklung spezieller Sorgfaltsnormen f{\"u}r Unternehmen in Abnehmerstaaten verfolgt („Verantwortungsl{\"o}sung"), f{\"u}hrt eine andere Auffassung den Kern der Problematik nicht auf das - oftmals durchaus funktionale - Produktionslandrecht, sondern vielmehr auf dessen strukturelle Durchsetzungsdefizite zur{\"u}ck („Kognitionsl{\"o}sung"). Der Beitrag vollzieht die Implikationen beider Ans{\"a}tze f{\"u}r Zivilprozesse in Deutschland nach. Hierf{\"u}r wird die Menschenrechtsklage zun{\"a}chst in das deutsche Verfahrensrecht eingeordnet (I.) bevor die Rolle des Internationalen Privatrechtes er{\"o}rtert werden kann (II.). Anschließend werden sowohl die Sorgfaltsregime in den Abnehmerstaaten (III.) als auch Rechtsbehelfe in den Produktionsl{\"a}ndern am Beispiel Bangladeschs (IV.) in den Blick genommen.}, language = {de} } @article{Caspari2023, author = {Caspari, Catharina}, title = {Situative Vulnerabilit{\"a}t als Ausdruck der Menschenrechtssprache?}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58774}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587743}, pages = {5 -- 15}, year = {2023}, abstract = {In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von "vulnerable persons", sondern von "persons in situations of vulnerability" sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein ge{\"a}ndertes Verst{\"a}ndnis von Vulnerabilit{\"a}t zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und {\"a}ußere Umst{\"a}nde, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verst{\"a}ndnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entsch{\"a}rfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen f{\"u}hren kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verst{\"a}ndnis von Vulnerabilit{\"a}t im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimaf{\"a}llen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise {\"a}ußere, vulnerabilit{\"a}tsproduzierende Umst{\"a}nde adressieren. Schließlich werden die potenziellen St{\"a}rken und Schw{\"a}chen der begrifflichen Wendung reflektiert.}, language = {de} } @misc{CaspariCzubaikoStilletal.2023, author = {Caspari, Catharina and Czubaiko, Achim and Still, Melina and Valc, Jakub and Mienert, Navin and Buser, Andreas and Weiß, Norman}, title = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {28}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58477}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-584771}, pages = {87}, year = {2023}, abstract = {Aus dem Inhalt: - Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland - Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ans{\"a}tze im Internationalen Privatrecht (IPR) - Das Vorsorgeprinzip - ein untersch{\"a}tzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen? - Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise - Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begr{\"u}nung" des Menschenrechtsschutzes}, language = {de} } @article{WeissLanzl2022, author = {Weiß, Norman and Lanzl, Theresa}, title = {Die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat}, series = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches {\"o}ffentliches Recht und V{\"o}lkerrecht}, volume = {82}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches {\"o}ffentliches Recht und V{\"o}lkerrecht}, number = {4}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0044-2348}, doi = {10.17104/0044-2348-2022-4-801}, pages = {801 -- 829}, year = {2022}, abstract = {Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europ{\"a}ische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen F{\"o}deration. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zur{\"u}ck auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die - oftmals kurzen- Phasen der Kooperation {\"u}berschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs" gegen{\"u}ber der Russischen F{\"o}deration geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europ{\"a}ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gef{\"a}hrlicher Pr{\"a}zedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum f{\"u}r Reformen und eine R{\"u}ckbesinnung auf das Gr{\"u}ndungsziel des Europarates - die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.}, language = {de} }