@article{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722}, pages = {5 -- 8}, year = {2006}, abstract = {Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten w{\"a}hrend bewaffneter Konflikte grund s{\"a}tzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanit{\"a}ren V{\"o}lker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts vertr{\"a}ge kann grunds{\"a}tzlich auch bei Kampfeins{\"a}tzen vorliegen. 3. Das Verh{\"a}ltnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Erg{\"a}nzung. 4. M{\"o}gliche Widerspr{\"u}che zwischen den beiden Rechtsgebieten k{\"o}nnen {\"u}berwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge r{\"a}umt werden. 5. K{\"o}nnen Widerspr{\"u}che nicht durch Auslegung oder Derogation ausger{\"a}umt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete l{\"a}ßt sich auf ein solches „Destillat"( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln l{\"a}ßt und auch f{\"u}r die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @book{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-939469-16-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {104}, year = {2006}, abstract = {Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enth{\"a}lt die {\"u}berarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 f{\"u}r das Deutsche Institut f{\"u}r Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verh{\"a}ltnis zwischen Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht gekl{\"a}rt ist oder ob es noch weiteren Kl{\"a}rungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verh{\"a}ltnis im Einzelnen und viele der damit zusammenh{\"a}ngenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verh{\"a}ltnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es m{\"o}glich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universit{\"a}t Potsdam, an dem der Verfasser derzeit t{\"a}tig ist, publizieren zu k{\"o}nnen.}, language = {de} }