@book{RothLadwig2006, author = {Roth, Klaus and Ladwig, Bernd}, title = {Recht auf Widerstand? : Ideengeschichtliche und philosophische Perspektiven}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-15547}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {85}, year = {2006}, abstract = {Grund- und Menschenrechte stehen in einem Spannungsverh{\"a}ltnis zwischen B{\"u}rger und Staat. Sie haben sich im Alltag, aber auch in Extremsituationen zu bew{\"a}hren. Letzteres ist beim Widerstandsrecht der Fall. F{\"u}r unser heutiges demokratisches und rechtsstaatliches Selbstverst{\"a}ndnis sind die folgenden Fragen grundlegend: Was {\"u}berhaupt ist Widerstand und unter welchen Umst{\"a}nden kann er moralisch gerechtfertigt werden? Wodurch unterscheidet sich politischer Widerstand von bloßem Ungehorsam oder Protest? Woher nimmt er seine Legitimation? Und auf welche historischen Vorbilder darf er sich berufen? Die in diesem Band versammelten Beitr{\"a}ge von Klaus Roth und Bernd Ladwig - beide Autoren sind in der Politischen Philosophie und Ideengeschichte beheimatet - gehen eben diesen grundlegenden Fragen auf dem Wege einer prim{\"a}r ideengeschichtlichen R{\"u}ckbesinnung auf das Widerstandsthema einerseits (Roth) und einer {\"u}berwiegend systematisch-philosophischen Begriffskl{\"a}rung andererseits (Ladwig) nach.}, language = {de} } @book{LohmannGosepathPollmannetal.2005, author = {Lohmann, Georg and Gosepath, Stefan and Pollmann, Arnd and Mahler, Claudia and Weiß, Norman}, title = {Die Menschenrechte : unteilbar und gleichgewichtig?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-15536}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2005}, abstract = {Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universit{\"a}t Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte" an der Universit{\"a}t Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu er{\"o}rtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tats{\"a}chlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte - Anmerkungen aus juristischer, insbesondere v{\"o}lkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)}, language = {de} } @article{Weiss2006, author = {Weiß, Norman}, title = {Die neue UN-Konvention {\"u}ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Pr{\"a}zisierung des Menschenrechtsschutzes}, series = {MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {11}, journal = {MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {3}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707}, pages = {293 -- 300}, year = {2006}, abstract = {Nach mehrj{\"a}hriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen" hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur F{\"o}rderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder k{\"o}rperlicher Beeintr{\"a}chtigungen in ihrer Lebensf{\"u}hrung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschr{\"a}nkt. Rund 80\% von ihnen leben in Entwicklungsl{\"a}ndern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides h{\"a}lt sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszu{\"u}ben. Ihnen wird so die vollst{\"a}ndige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivit{\"a}ten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bem{\"u}hungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Aus{\"u}bung ihrer b{\"u}rgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollst{\"a}ndigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten f{\"u}r Menschen mit Behinderungen zu f{\"o}rdern, zu sch{\"u}tzen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen W{\"u}rde zu f{\"o}rdern (Art. 1). Der Entwurf enth{\"a}lt sowohl b{\"u}rgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erl{\"a}utert die Hintergr{\"u}nde der Konvention und gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber ihre Inhalte.}, language = {de} } @book{OPUS4-963, title = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, editor = {Weiß, Norman}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2006}, abstract = {Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten" eine Arbeit von Herrn Sch{\"a}fer mit dem Titel „Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht" erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende {\"A}ußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsaussch{\"u}sse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Sch{\"a}fer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen F{\"a}llen, n{\"a}mlich stets bei Auslandseins{\"a}tzen von Streitkr{\"a}ften, h{\"a}ngt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weing{\"a}rtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach er{\"o}rtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Eins{\"a}tze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen K{\"u}ste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte" hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. K{\"o}nnen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu individuellen Schadenersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hren? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem - da die Nachkriegszeit betreffend - Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. }, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }