@article{Roessling2004, author = {R{\"o}ßling, Holger}, title = {Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beim Ausbau der BAB A9 : Ergebnisse einer Untersuchung in verschiedenen Bundesl{\"a}ndern}, year = {2004}, abstract = {Beim Ausbau der BAB A9 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in den verschiedenen Bundesl{\"a}ndern zwar vom Grundsatz vergleichbar, in vielen Details (z.B. Kompensationsumfang, Maßnahmenunterhaltung) jedoch unterschiedlich angewendet. Diese Unterschiede kommen weniger durch die rechtlichen Vorgaben als durch unterschiedliche methodische und inhaltliche Herangehensweisen zustande. So ist festzustellen, dass die naturschutzfachlichen Ergebnisse in den untersuchten Beispielen nicht von der Art des Zulassungsverfahrens abh{\"a}ngen. Entscheidend sind vielmehr die fachliche Qualit{\"a}t und die Umsetzungsorientierung der Begleitplanungen und die Bereitschaft von Planungstr{\"a}gern, Naturschutzbeh{\"o}rden und Fl{\"a}cheneigent{\"u}mern, bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung zusammenzuarbeiten. Trotz {\"a}hnlicher Vorhabensmerkmale wurden die Beeintr{\"a}chtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild unterschiedlich detailliert ermittelt. Es besteht eine sehr klare Tendenz, im LBP lediglich einige Hauptbeeintr{\"a}chtigungen zu ermitteln und zu quantifizieren und daraus pragmatisch den Kompensationsbedarf abzuleiten. Wurden detailliertere schutzgut- oder funktionsbezogenen Darstellungen der Beeintr{\"a}chtigungen, z.B. auf Basis einer UVS vorgenommen, dienten sie dazu, unterschiedliche Typen von Kompensationsmaßnahmen zu begr{\"u}nden. Den Umfang der Kompensation beeinflussen die Fl{\"a}chengr{\"o}ße und die Wertigkeit der beanspruchten Biotope. In allen Beispielen wurden haupts{\"a}chlich Ersatzmaßnahmen geplant und realisiert. Der tats{\"a}chliche Erfolg der Maßnahmen h{\"a}ngt ganz entscheidend von der langfristigen Unterhaltung und Sicherung der Maßnahmen ab. Hier verfolgen die Planungstr{\"a}ger unterschiedliche Strategien.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Neue Aspekte der Gew{\"a}sserentwicklung}, year = {2004}, language = {de} } @article{JacobsJessel2004, author = {Jacobs, J{\"o}rg and Jessel, Beate}, title = {Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterst{\"u}tzung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung {\"U}ber 70 \% der Stickstoffeintr{\"a}ge in die Gew{\"a}sser stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensit{\"a}t der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien f{\"u}r eine angepasste, gew{\"a}sservertr{\"a}gliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien k{\"o}nnen verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenh{\"a}ngen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterst{\"u}tzen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsm{\"o}glichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Noch einige Fragezeichen in der Gew{\"a}sserplanung}, year = {2004}, language = {de} } @article{WendlerJessel2004, author = {Wendler, Wiebke and Jessel, Beate}, title = {Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und in Frankreich : ein Vergleich in ausgew{\"a}hlten Gemeinden}, year = {2004}, abstract = {Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung}, issn = {0721-7390}, year = {2004}, abstract = {Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltpr{\"u}fung und Umweltbericht nummehr dazu, die f{\"u}r eine sachgerechte Abw{\"a}gung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltpr{\"u}fung bildet dabei nun das Tr{\"a}gerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf {\"u}berf{\"u}hrt werden und bereitet die Entscheidung {\"u}ber die Ber{\"u}cksichtigung der jeweiligen Belange vor. W{\"a}hrend dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abw{\"a}gung lediglich zu ber{\"u}cksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, m{\"u}ssen in der bauleitplanerischen Abw{\"a}gung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europ{\"a}ischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG, das keiner Abw{\"a}gung im eigentlichen Sinne zug{\"a}nglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeintr{\"a}chtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abpr{\"u}fen eng definierter Ausnahmetatbest{\"a}nde erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeintr{\"a}chtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich gesch{\"u}tzten Biotopen oder besonders gesch{\"u}tzten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen f{\"u}r eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbest{\"a}nde darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegr{\"u}ndung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltpr{\"u}fung geb{\"u}ndelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen f{\"u}r einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders f{\"u}r die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.}, language = {de} } @article{JesselJacobs2004, author = {Jessel, Beate and Jacobs, J{\"o}rg}, title = {Top-dorn versus bottom-up : possibilies and limitations of stakeholder's involvement within the implmentation of the WFD in the Havel river basin}, year = {2004}, language = {en} } @article{KuehlingBurkartHinrichsenetal.2004, author = {K{\"u}hling, Matthias and Burkart, Michael and Hinrichsen, Arne and Oehlschl{\"a}ger, Susanne and Wallschl{\"a}ger, Hans-Dieter and Wiegleb, Gerhard and Wolters, Steffen}, title = {Offene Sandlandschaften Mitteleuropas, Truppen{\"u}bungspl{\"a}tze und Naturschutz}, isbn = {3-540-22449-1}, year = {2004}, language = {de} } @article{LindenmaierZeheIhringer2004, author = {Lindenmaier, Falk and Zehe, Erwin and Ihringer, J{\"u}rgen}, title = {The role of detailed hydrological investigation for the identification of dominating structures and processes which lead to mass movement in mountainous regions}, isbn = {3-8325-0585-7}, year = {2004}, language = {en} } @article{Kuehling2004, author = {K{\"u}hling, Matthias}, title = {Online-Datenbank f{\"u}r die Wanderfalterforschung}, issn = {0942-9328}, year = {2004}, language = {de} } @article{ZeheStehlikBardossy2004, author = {Zehe, Erwin and Stehlik, Jiri and B{\´a}rdossy, Andr{\´a}s}, title = {Hydrologische Auswirkungen eines Klima{\"a}nderungsszenarios im Rheineinzugsgebiet}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen?}, isbn = {3- 929797-85-2}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene ge{\"a}nderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel ge{\"a}ndert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, {\"u}ber den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abw{\"a}gungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung pr{\"a}judizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu untersch{\"a}tzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche M{\"o}glichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbew{\"a}ltigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschr{\"a}nkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente f{\"u}r die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensm{\"a}ßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der ge{\"a}nderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallpr{\"u}fung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.}, language = {de} } @article{Szaramowicz2004, author = {Szaramowicz, Martin}, title = {"Hierarchy" und "Scale" : Interessante Denkmuster f{\"u}r die Landschaftsplanung?}, year = {2004}, abstract = {Theoretische Ans{\"a}tze unter den Oberbegriffen "Hierarchy" und "Scale" sind in der {\"O}kologie seit den 1980er-Jahren entwickelt und intensiv diskutiert worden. Das wissenschaftliche Paradigma kann mit dem Begriff "Hierarchical Patch Dynamics" beschrieben werden. Obwohl auch Anwendungsbez{\"u}ge diskutiert und konzipiert wurden, hat es in Deutschland bisher in der Landschaftsplanung kein gr{\"o}ßeres Echo hervorgerufen. Gleichwohl gibt es eine Reihe interessanter Ankn{\"u}pfungspunkte zwischen Aussagen der {\"o}kologischen Hierarchie-Theorie und konkreten landschaftsplanerischen und naturschutzfachliceh Aufgabenstellungen. Vor diesem Hintergrund werden Grundz{\"u}ge dieser Theorie bzw. der unter dem Dach des Paradigmas "Hierarchical Patch Dynamics" versammelten theoretischen Ans{\"a}tze dargestellt. Wesentlich ist die erkenntnistheoretische Grundhaltung, die versucht, unzul{\"a}ssige Verallgemeinerungen oder Absolutheitsanspr{\"u}che auszuschließen, indem sie zun{\"a}chst den Gegenstandsbereich der {\"O}kologie beschreibt und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Herangehensweisen zur Behandlung {\"o}kologischer Fragestellungen vorgeschlagen. Diese Herangehensweisen lassen sich auf landschaftsplanerische Aufgaben {\"u}bertragen. Es wird gezeigt, f{\"u}r welche Bereiche eine solche {\"U}bertragung denkbar w{\"a}re. Letztlich bed{\"u}rfte es einer Praxis{\"u}berpr{\"u}fung, um herauszufinden, ob mit Hilfe von Ans{\"a}tzen der {\"o}kologischen Hierarchie- Theorie die Bearbeitung planerischer Fragestellungen verbessert oder erg{\"a}nzt werden k{\"o}nnte.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Landschaftskultur : gestern, heute und in Zukunft ; Ans{\"a}tze zum Umgang mit Kulturlandschaft im deutsch- italienischen Vergleich}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Landschaftskultur : Gestern, heute und in Zukunft}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Bearbeitung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung}, issn = {0039-2219}, year = {2004}, abstract = {Zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung gibt es im Straßenbau mittlerweile ein breites Spektrum an Leitf{\"a}den und planerischen Grundlagen. Als mit Problemen behaftet erweist sich jedoch h{\"a}ufig die darauf aufbauende, auf konkrete Beeintr{\"a}chtigungen Bezug nehmende Ableitung von Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hatte ein vom Bundesamt f{\"u}r Naturschutz beauftragtes FuE-Vorhaben (JESSEL et al. 2003) die Aufgabe, am Beispiel linienf{\"o}rmiger Verkehrsvorhaben des Bundes (Straße und Schiene) Hinweise zu erarbeiten, wie konkrete Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeintr{\"a}chtigungen des Landschaftsbildes sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zu seiner landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung begr{\"u}ndet werden k{\"o}nnen. Ber{\"u}cksichtigt wurden insbesondere die neuen rahmenrechtlichen Vorgaben des zum 04.04.2002 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (im Folgenden: BNatSchG 2002). Des Weiteren wurden exemplarische Nachkontrollen zum Landschaftsbild durchgef{\"u}hrt, um Empfehlungen abzuleiten wie die spezifischen Belange dieses Schutzguts bei derartigen {\"U}berpr{\"u}fungen zu ber{\"u}cksichtigen sind. The road construction sector in Germany already has a large number of guidelines and legal planning principles that govern the collection of landscape data and landscape evaluation for the German Impact Regulation. However, deriving measures that are both based on these guidelines and principles, and take concrete interference into account often prove problematic. In view of this fact, the German Federal Agency for Nature Conservation commissioned a research project that could be used to justify concrete precautionary measures that seek to avoid and reduce interference in the landscape, and implementation-oriented measures for landscape-friendly restauration and rearrangement. The project was based on the Federal Government's transport plans for the road and rail sector. It focussed in particular on the new legal standards set out in the Federal Nature Conservation Act that was amended on 4.4.2002. In addition, exemplary follow-up checks on the landscape were made with the aim of formulating recommendations as to how the specific needs of the landcape can be taken into account when carrying out such assessments.}, language = {de} } @article{SzaramowiczRoesslingJessel2004, author = {Szaramowicz, Martin and R{\"o}ßling, Holger and Jessel, Beate}, title = {Nature Conservation through land use? : compensation measures and compensation pools}, year = {2004}, language = {en} } @article{HaschJessel2004, author = {Hasch, Bernhard and Jessel, Beate}, title = {Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussauen : M{\"o}glichkeiten der Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft}, year = {2004}, abstract = {Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsr{\"a}ume mit erfasst sind, weshalb zuk{\"u}nftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem k{\"o}nnen Maßnahmen am Fließgew{\"a}sser, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Ver{\"a}nderungen der Bedingungen in Flussauen f{\"u}hren. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel n{\"a}her erl{\"a}utert. Damit ergeben sich {\"U}berschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und m{\"o}gliche Konfliktpotenziale fr{\"u}hzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserk{\"o}rper bereits bei der Beschreibung der Referenzzust{\"a}nde, der Bewertung der Risiken f{\"u}r das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen ber{\"u}cksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu k{\"o}nnen, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch {\"u}ber das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gew{\"a}sserbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen.}, language = {de} } @article{JesselWuebbe2004, author = {Jessel, Beate and W{\"u}bbe, Irmela}, title = {Genehmigungspraxis und Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz gem{\"a}ß \S 32 BbgNatSchG.}, issn = {0942-9328}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung Auf der Grundlage von \$ 32 BbgNatschG gesetzlich gesch{\"u}tzte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Ver{\"a}nderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach \$ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden d{\"u}rfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien St{\"a}dten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeintr{\"a}chtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsm{\"a}ngel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gr{\"u}nde k{\"o}nnen sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben f{\"a}llt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringf{\"u}gigkeit" von Beeintr{\"a}chtigungen als Voraussetzung f{\"u}r die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung st{\"a}rker voranzutreiben, m{\"u}ssen Nachkontrollen einen h{\"o}heren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbeh{\"o}rden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erl{\"a}uterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein f{\"u}r die t{\"a}gliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, k{\"o}nnen auch die Antragsteller st{\"a}rker in die Pflicht genommen werden.}, language = {de} } @article{HellerDokaBerxholietal.2004, author = {Heller, Wilfried and Doka, Dhimiter and B{\"e}rxholi, A. and Felgentreff, Carsten}, title = {Internal population redistribution in post-socialist Albania}, issn = {0721-2887}, year = {2004}, language = {en} }