@article{Bezzenberger2020, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Anschauungsf{\"a}lle zur Unm{\"o}glichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag}, series = {Jura : juristische Ausbildung}, volume = {42}, journal = {Jura : juristische Ausbildung}, number = {4}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2019-2350}, pages = {378 -- 383}, year = {2020}, abstract = {Die folgenden Fallstudien wollen Standardwissen zu klassischen Themen des allgemeinen Schuldrechts in Erinnerung rufen und vor allem die Systematik der Falll{\"o}sung deutlich machen. Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, alles auf einmal l{\"o}sen zu wollen, sondern muss auf die einzelnen Anspr{\"u}che blicken und sich fragen: (1) Was wird aus dem prim{\"a}ren Erf{\"u}llungsanspruch auf die gest{\"o}rte Leistung? (2) Gibt es Schadensersatzanspr{\"u}che, die als Sekund{\"a}ranspr{\"u}che an die Stelle des Prim{\"a}ranspruchs oder neben ihn treten? Und schließlich (3): Was ist mit dem Anspruch auf die Gegenleistung? Vom Schwierigkeitsgrad her ist das Folgende ungef{\"a}hr im Bereich einer gehobenen Zwischenpr{\"u}fungsklausur anzusiedeln.}, language = {de} } @article{Bezzenberger2017, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Coexistence and Harmonization of Company Laws}, series = {Developing Intra-regional Exchanges through the Abolition of Commercial and Tariff Barriers : Myth or Reality? (Cultures juridiques et politiques ; 10)}, journal = {Developing Intra-regional Exchanges through the Abolition of Commercial and Tariff Barriers : Myth or Reality? (Cultures juridiques et politiques ; 10)}, publisher = {Lang}, address = {Bruxelles}, isbn = {978-2-8076-0126-0}, issn = {2235-1078}, doi = {10.3726/978-2-8076-0127-7}, pages = {181 -- 192}, year = {2017}, language = {en} } @book{Bezzenberger2005, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Das Kapital der Aktiengesellschaft : Kapitalerhaltung, Verm{\"o}gensbildung, Konzernrecht}, publisher = {Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, isbn = {3-504-31169-x}, pages = {473 S.}, year = {2005}, language = {de} } @article{Bezzenberger2005, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Der negatorische Beseitigungsanspruch und die Kosten der Ersatzvornahme}, year = {2005}, language = {de} } @article{Bezzenberger2020, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Die Entnahme}, series = {Jura : juristische Ausbildung}, volume = {42}, journal = {Jura : juristische Ausbildung}, number = {9}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2019-2415}, pages = {945 -- 952}, year = {2020}, abstract = {Die Fallstudie thematisiert ein zentrales Element des GmbH-Rechts, n{\"a}mlich das Stammkapital und den Gesetzessatz: »Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Verm{\"o}gen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden« (\S 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Wenn man diesen Satz versteht, hat man Kapitalgesellschaftsrecht verstanden. Im Folgenden wird diese Regel thematisiert, und es wird aufgezeigt, dass sich das Gebot der Stammkapitalerhaltung nicht nur an die Gesellschafter richtet, sondern auch an den Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer. Die einen d{\"u}rfen nicht nehmen, und der anderen darf nicht geben. Außerdem gibt es im GmbH-Recht noch weitere Rechtsschutzbehelfe zum Schutz des Gesellschaftsverm{\"o}gens gegen{\"u}ber Gesellschaftern und Organmitgliedern, die ebenfalls zur Sprache kommen.}, language = {de} } @article{Bezzenberger2003, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Die Europ{\"a}ische Aktiengesellschaft}, issn = {0170-1452}, year = {2003}, language = {de} } @article{Bezzenberger2020, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Die Gesch{\"a}ftsidee}, series = {Jura : juristische Ausbildung}, volume = {42}, journal = {Jura : juristische Ausbildung}, number = {8}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2019-2408}, pages = {845 -- 851}, year = {2020}, abstract = {In der Klausuraufgabe geht es vordergr{\"u}ndig um das B{\"u}rgschaftsrecht und eine besondere Form der B{\"u}rgschaft, n{\"a}mlich die Globalb{\"u}rgschaft. Bei ihr bezieht sich die B{\"u}rgenhaftung nicht nur auf eine bestimmte einzelne Verbindlichkeit des Hauptschuldners, sondern auch auf k{\"u}nftig m{\"o}gliche weitere Verbindlichkeiten; das ist schon bedenklich. Aber letzten Endes geht es wie in den meisten juristischen Klausuraufgaben nicht so sehr um diese oder jene Einzelfrage, sondern um einen gr{\"o}ßeren Zusammenhang, der sich hier auf das allgemeine Vertragsrecht erstreckt. Vom Schwierigkeitsgrad und Umfang her liegt die Aufgabe zwischen einer anspruchsvollen Zwischenpr{\"u}fungs-Klausur und einer eher leichten Klausur im Rahmen der Fortgeschrittenen{\"u}bung zum Erwerb des großen BGB-Scheins.}, language = {de} } @article{Bezzenberger2020, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses (\S 256 AktG)}, series = {Wertpapier-Mitteilungen : Teil 4, Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts- und Bankrecht}, volume = {74}, journal = {Wertpapier-Mitteilungen : Teil 4, Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts- und Bankrecht}, number = {45}, publisher = {Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann}, address = {Frankfurt}, issn = {0342-6971}, pages = {2093 -- 2101}, year = {2020}, language = {de} } @article{Bezzenberger2022, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Die Unternehmensgr{\"u}ndung}, series = {Juristische Arbeitsbl{\"a}tter}, volume = {54}, journal = {Juristische Arbeitsbl{\"a}tter}, number = {7}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0720-6356}, pages = {548 -- 554}, year = {2022}, language = {de} } @article{Bezzenberger2020, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Fortgeschrittenenklausur - Zivilrecht}, series = {Juristische Schulung}, volume = {60}, journal = {Juristische Schulung}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0022-6939}, pages = {949 -- 954}, year = {2020}, abstract = {In der folgenden Klausur geht es um das alte Problem der Kollision eines verl{\"a}ngerten Eigentumsvorbehalts mit der Globalzession von Forderungen. Die Fallkonstellation ist allerdings ungew{\"o}hnlich, so dass man die Zusammenh{\"a}nge neu {\"u}berdenken und {\"u}berlieferte Wissenselemente neu zusammenf{\"u}gen muss. Dem Format nach entspricht das Ganze ungef{\"a}hr einer Klausuraufgabe f{\"u}r den Erwerb des großen BGB-Scheins, wobei die inhaltlichen Anforderungen eher hoch sind und schon in Richtung Staatsexamen gehen.}, language = {de} } @article{BezzenbergerBezzenberger2010, author = {Bezzenberger, Tilman and Bezzenberger, Gerold}, title = {Kapitalaufbringung und verdreckte Sacheinlagen bei der Aktienplatzierung durch Emissionsbanken}, isbn = {978-3-89949-628-4}, year = {2010}, language = {de} } @article{Bezzenberger2023, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Kein mittelbarer Besitz und kein gutgl{\"a}ubiger Mobiliarerwerb bei widerstreitenden Besitzmittlungsversprechen}, series = {Archiv f{\"u}r die civilistische Praxis}, volume = {223}, journal = {Archiv f{\"u}r die civilistische Praxis}, number = {1}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, issn = {0003-8997}, doi = {10.1628/acp-2023-0003}, pages = {76 -- 122}, year = {2023}, abstract = {Die Regeln {\"u}ber den gutgl{\"a}ubigen Erwerb beweglicher Sachen sind unebenes Gel{\"a}nde, denn sie f{\"u}hren in das Recht des Besitzes und namentlich des mittelbaren Besitzes, und hier ist vieles schwankender Boden. Oft geht es um widerstreitende {\"U}bereignungsgesch{\"a}fte im Zusammenhang mit der Kreditsicherung, so wie die Sicherungs{\"u}bereignung von Vorbehaltsgut oder die mehrfache Sicherungs{\"u}bereignung derselben Sache. Wenn ein Vorbehaltsk{\"a}ufer die ihm noch nicht geh{\"o}rende Sache einer Bank zur Sicherheit {\"u}bereignen will und ihr den Besitz zu vermitteln verspricht, erwirbt die Bank zwar kein Eigentum (\S 933 BGB). Aber wenn man der Bank den mittelbaren Besitz zuspricht, kann von ihr sp{\"a}ter ein anderer Sicherungsnehmer durch die Abtretung des aus dem Sicherungsvertrag entspringenden Herausgabeanspruchs der Bank gegen den Vorbehaltsk{\"a}ufer gutgl{\"a}ubig Eigentum erwerben (\S 934 Fall 1 BGB). So sehen es jedenfalls die meisten, und auch der Bundesgerichtshof hat 1968 in dem vieler{\"o}rterten »Fr{\"a}smaschinen-Urteil« so entschieden.}, language = {de} } @article{Bezzenberger2008, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Kommentierung der \S\S 67 - 75}, isbn = {978-3-504-31173-5}, year = {2008}, language = {de} } @book{BauerMarkmannWiegetal.2014, author = {Bauer, Hartmut and Markmann, Friedrich and Wieg, Andreas and George, Wolfgang and Bezzenberger, Tilman and Amschler, Helmut and Henke, Klaus-Dirk and Podtschaske, Beatrice and Klipp, Matthias and Wandersleb, Michael}, title = {Kommunen, B{\"u}rger, Wirtschaft im solidarischen Miteinander von Genossenschaften}, editor = {Bauer, Hartmut and B{\"u}chner, Christiane and Markmann, Friedrich}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-287-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-69713}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {184}, year = {2014}, abstract = {Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetr{\"u}bte Image {\"u}berrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und l{\"a}ngst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugr{\"u}ndungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die st{\"a}ndige Ausweitung der Aktionsfelder best{\"a}tigen die hohe Attraktivit{\"a}t. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften {\"u}ber Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarit{\"a}t, B{\"u}rgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die {\"U}berlegungen zur Gew{\"a}hrleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem R{\"u}ckgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine n{\"u}chterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungstr{\"a}gern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.}, language = {de} } @article{BezzenbergerNicolasMaguin2014, author = {Bezzenberger, Tilman and Nicolas-Maguin, Marie-France}, title = {Lohnt sich das Abstraktionsprinzip ? eine rechtsvergleichende Skizze aus deutscher und franz{\"o}sicher Sicht}, isbn = {978-3-8487-119-2}, year = {2014}, language = {de} } @misc{BezzenbergerNicolasMaguin2020, author = {Bezzenberger, Tilman and Nicolas-Maguin, Marie-France}, title = {Lohnt sich das Abstraktionsprinzip?}, series = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe}, journal = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe}, number = {7}, doi = {10.25932/publishup-44204}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-442049}, pages = {21 -- 31}, year = {2020}, abstract = {Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verl{\"a}sslichkeit des G{\"u}tertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette m{\"u}ssen das Gut sicher und verl{\"a}sslich erwerben k{\"o}nnen. Wenn nun aber das Gesch{\"a}ft zwischen A und B von Anfang an ung{\"u}ltig ist oder nachtr{\"a}glich hinf{\"a}llig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut geh{\"o}rt. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und {\"U}bereignung sind zwei gesonderte Vertr{\"a}ge, und die Wirksamkeit der {\"U}bereignung ist unabh{\"a}ngig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schl{\"u}ssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, st{\"o}ßt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverst{\"a}ndnis. Denn im franz{\"o}sischen Recht sind Kauf und {\"U}bereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualit{\"a}t des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur franz{\"o}sischen Einheit von Kauf und {\"U}bereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die {\"U}bertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundst{\"u}cksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und tr{\"a}gt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei.}, language = {de} } @article{BezzenbergerNicolasMaguin2014, author = {Bezzenberger, Tilman and Nicolas-Maguin, Marie-France}, title = {Lohnt sich das Abstraktionsprinzip?}, series = {Liber Amicorum Otmar Seul : Die deutsch-franz{\"o}sischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt}, journal = {Liber Amicorum Otmar Seul : Die deutsch-franz{\"o}sischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt}, editor = {Bezzenberger, Tilman and Gruber, Joachim and Rohlfing-Dijoux, Stephanie}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-1119-2}, pages = {21 -- 31}, year = {2014}, abstract = {Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verl{\"a}sslichkeit des G{\"u}tertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette m{\"u}ssen das Gut sicher und verl{\"a}sslich erwerben k{\"o}nnen. Wenn nun aber das Gesch{\"a}ft zwischen A und B von Anfang an ung{\"u}ltig ist oder nachtr{\"a}glich hinf{\"a}llig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut geh{\"o}rt. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und {\"U}bereignung sind zwei gesonderte Vertr{\"a}ge, und die Wirksamkeit der {\"U}bereignung ist unabh{\"a}ngig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schl{\"u}ssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, st{\"o}ßt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverst{\"a}ndnis. Denn im franz{\"o}sischen Recht sind Kauf und {\"U}bereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualit{\"a}t des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur franz{\"o}sischen Einheit von Kauf und {\"U}bereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die {\"U}bertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundst{\"u}cksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und tr{\"a}gt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei.}, language = {de} } @misc{SchmidtEckardtMarszałeketal.2014, author = {Schmidt, Anna and Eckardt, Barbara and Marszałek, Magdalena and G{\"o}rlich, Petra and Bieber, Sabine and Kampe, Heike and J{\"a}ger, Sophie and Horn-Conrad, Antje and G{\"u}nther, Oliver and Seckler, Robert and Sepp{\"a}, Silvana and Guske, Katja and Szameitat, Ulrike and Bezzenberger, Tilman and S{\"u}tterlin, Sabine and Weller, Nina and Klauke, Lars}, title = {Portal = Sommer an der Uni: Leere H{\"o}rs{\"a}le? Volle Terminkalender!}, number = {03/2014}, organization = {Universit{\"a}t Potsdam, Referat f{\"u}r Presse- und {\"O}ffentlichkeitsarbeit}, doi = {10.25932/publishup-44302}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-443021}, pages = {42}, year = {2014}, abstract = {Aus dem Inhalt: - Sommer an der Uni: Leere H{\"o}rs{\"a}le? Volle Terminkalender! - St{\"a}rken st{\"a}rken - Unter Stress}, language = {de} } @article{Bezzenberger2004, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {R{\"u}cktritt, Widerufs- und R{\"u}ckgaberecht bei Verbrauchervertr{\"a}gen}, isbn = {3-933188-22-9}, year = {2004}, language = {de} } @article{Bezzenberger2007, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Verdeckte Sacheinlage in der Aktiengesellschaft : Anmerkung zum BGH-Urteil v. 20.11.2006 - II ZR 176/05 (OLG Hamm)}, year = {2007}, abstract = {Der BGH schreibt die ueberlieferte Rechtsfigur der verdeckten Sasheinlage im Aktienrecht noch einmal zusammenfassend fest. Tilman Bezzenberger (JZ 2007, 946) stimmt dem Urteil im Ergebnis und in der Begruendung zu, ruft aber auch in Erinnerung, dass der Gerechtigkeitsgehalt der zu Grunde liegenden Gesetzesregeln fragwuerdig ist.}, language = {de} }