@phdthesis{Woditschka2017, author = {Woditschka, Andy}, title = {Das Weisungsrecht der Bundesregierung im Verteidigungsfall nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz}, series = {Verfassungsrecht in Forschung und Praxis ; 128}, journal = {Verfassungsrecht in Forschung und Praxis ; 128}, publisher = {Kovac}, address = {Hamburg}, isbn = {978-3-8300-9406-7}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XXV, 361}, year = {2017}, abstract = {Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem F{\"o}deralismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der S{\"a}ulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung f{\"a}llt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu erm{\"o}glichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbeh{\"o}rden Weisungen erteilen k{\"o}nnen. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einf{\"u}gt. Der Autor n{\"a}hert sich dieser Frage zun{\"a}chst {\"u}ber die geschichtlichen Hintergr{\"u}nde, die zur Einf{\"u}gung der Vorschrift gef{\"u}hrt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als M{\"o}glichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die L{\"a}nder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten n{\"a}her untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben k{\"o}nnen, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer f{\"u}r eventuelle Sch{\"a}den zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Er{\"o}rterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen k{\"o}nnten.}, language = {de} }