@misc{Vasilyeva2013, type = {Master Thesis}, author = {Vasilyeva, Larisa}, title = {Zum Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache" (ndH) in der schulischen Sprachf{\"o}rderung im Land Berlin}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-70072}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2013}, abstract = {Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachf{\"o}rderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache" (ndH) zur{\"u}ck. Mit der Einf{\"u}hrung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber daf{\"u}r, die - aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige - Sprachf{\"o}rderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausl{\"a}ndische Staatsb{\"u}rgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsb{\"u}rgerschaft der Sch{\"u}ler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzukn{\"u}pfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grunds{\"a}tzliches ge{\"a}ndert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH' f{\"u}r die individuelle Sprachf{\"o}rderung in Schulen kommt diesem Merkmal - zusammen mit dem erst unl{\"a}ngst aufgewerteten weiteren Sprachf{\"o}rdermerkmal „Lernmittelbefreiung" (LmB) - jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachf{\"o}rdermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH' allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgel{\"o}st durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verst{\"a}rkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH' {\"u}berhaupt erhoben und der Sprachf{\"o}rderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung f{\"u}r Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulportr{\"a}ts im Internet ‚ndH'-Quoten zu ver{\"o}ffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einf{\"u}hrung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH' unter Ber{\"u}cksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachf{\"o}rderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer n{\"a}heren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH', einer Erl{\"a}uterung der einschl{\"a}gigen Regelungen zur ‚ndH'-Sprachf{\"o}rderung und einem Vergleich mit dem zus{\"a}tzlich bestehenden F{\"o}rdermerkmal ‚LmB' im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zun{\"a}chst ein {\"U}berblick {\"u}ber wesentliche Aspekte der schulischen Sprachf{\"o}rderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH' in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB' einbezogen wird. Daran kn{\"u}pft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH' bzw. zumindest seine Ver{\"o}ffentlichung im Rahmen der Schulportr{\"a}ts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und f{\"u}hre zu einer Segregation der Sch{\"u}lerschaft. Im Anschluss daran wird als zus{\"a}tzliche {\"U}berlegung der Frage nach der tats{\"a}chlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH' und damit einer famili{\"a}ren Kommunikationssprache orientierenden Sprachf{\"o}rderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden k{\"o}nnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.}, language = {de} }