@phdthesis{Ruschel2019, author = {Ruschel, Matthias}, title = {Das Preußische Erbrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals in den Jahren 1836 bis 1865}, doi = {10.25932/publishup-52779}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-527798}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {283}, year = {2019}, abstract = {Die Dissertation befasst sich mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Berliner Obertribunals. Im Fokus der Untersuchung stehen die erbrechtlichen Regelungen des Landrechts und deren Anwendung sowie Auslegung in der Judikatur des h{\"o}chsten preußischen Gerichts. Der Forschungsgegenstand ergibt sich aus dem im Landrecht kodifizierten speziellen Gesetzesverst{\"a}ndnisses. Nach diesem sollte die Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung auf ein Minimum, n{\"a}mlich die Auslegung allein anhand des Wortlauts der Regelung reduziert werden, um dem absolutistischen Regierungsanspruch der preußischen Monarchen, namentlich Friedrich des Großen, hinreichend Rechnung zu tragen. In diesem Kontext wird der Frage nachgegangen, inwieweit das preußische Obertribunal das im Landrecht statuierte „Auslegungsverbot" beachtet hat und in welchen F{\"a}llen sich das Gericht von der Vorgabe emanzipierte und weitere Auslegungsmethoden anwendete und sich so eine unabh{\"a}ngige Rechtsprechung entwickeln konnte. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Im Anschluss an die Einleitung, in der zun{\"a}chst die rechtshistorische Bedeutung des Landrechts und des Erbrechts sowie der Untersuchungsgegenstand umrissen werden, folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Landrechts und des Berliner Obertribunals. Hieran schließt sich in einem dritten Abschnitt eine Analyse der erbrechtlichen Vorschriften des Landrechts an. In dieser wird auf die Entstehungsgeschichte der verschiedenen erbrechtlichen Institute wie beispielsweise der gesetzlichen und gewillk{\"u}rten Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht etc., unter Ber{\"u}cksichtigung des zeitgen{\"o}ssischen wissenschaftlichen Diskurses eingegangen. Im vierten Abschnitt geht es um die Judikate des Berliner Obertribunals aus den Jahren 1836-1865 in denen die zuvor dargestellten erbrechtlichen Regelungen entscheidungserheblich waren. Dabei wird der Forschungsfrage, inwieweit das Obertribunal das im Landrecht statuierte Auslegungsverbot beachtet hat und in welchen F{\"a}llen es von diesem abwich bzw. weitere Auslegungsmethoden anwendete, konkret nachgegangen wird. Insgesamt werden 26 Entscheidungen des Obertribunals unter dem Aspekt der Auslegungspraxis, der Kontinuit{\"a}t und der Beschleunigung der Rechtsprechung analysiert und ausgewertet.}, language = {de} }