@article{BrosiusGersdorf2021, author = {Brosius-Gersdorf, Frauke}, title = {Die Organisation der Pr{\"u}fung der Jahresrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung (Teil 1)}, series = {Die Sozialgerichtsbarkeit}, volume = {68}, journal = {Die Sozialgerichtsbarkeit}, number = {2}, publisher = {Erich Schmidt}, address = {Berlin}, issn = {0943-1462}, doi = {10.37307/j.1864-8029.2021.02.03}, pages = {65 -- 75}, year = {2021}, abstract = {In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Jahresrechnung in langj{\"a}hriger Praxis durch die Innenrevision des jeweiligen Tr{\"a}gers gepr{\"u}ft. Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert eine Reform der Pr{\"u}fung der Jahresrechnung und hat deshalb das Bundesministerium f{\"u}r Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, den Rentenversicherungstr{\"a}gern durch Verordnung aufzugeben, ihre Jahresrechnung k{\"u}nftig durch eine unabh{\"a}ngige, bei der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) anzugliedernde tr{\"a}ger{\"u}bergreifende Pr{\"u}fstelle pr{\"u}fen zu lassen. Ein alternativer Reformvorschlag der DRV Bund sieht eine Errichtung einer Koordinierungsstelle in ihrem Grundsatz- und Querschnittsbereich vor, welche die wechselseitige Pr{\"u}fung der Jahresrechnung durch die Rentenversicherungstr{\"a}ger planen und koordinieren soll. Der dreiteilige Beitrag zeigt, dass sich beide Reformvorschl{\"a}ge aus verfassungs- und sozialversicherungsrechtlichen Gr{\"u}nden nicht realisieren lassen, wohingegen der Status quo der Pr{\"u}fung der Jahresrechnung rechtlich zul{\"a}ssig ist. Teil I des Beitrages schildert zun{\"a}chst die aktuelle Praxis der Pr{\"u}fung der Jahresrechnung der Rentenversicherungstr{\"a}ger und stellt Reformvorschl{\"a}ge dar (s. Ziff. I.). Anschließend werden die verfassungsrechtlichen (s. Ziff. II.) und sozialversicherungsrechtliche (s. Ziff. III. 1. bis 4.) Anforderungen an die Pr{\"u}fung der Jahresrechnung erarbeitet. Teil II des Beitrages setzt mit weiteren sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen an die Pr{\"u}fung der Jahresrechnung fort (s. Ziff. III. 5. und 6.) und zeigt, dass die Jahresrechnungspr{\"u}fung durch die Innenrevisionen der Rentenversicherungstr{\"a}ger dem geltenden Verfassungs- und Sozialversicherungsrecht entspricht (Status quo), w{\"a}hrend die Reformvorschl{\"a}ge des BRH und der DRV Bund verfassungs- und sozialversicherungsrechtlich unzul{\"a}ssig sind (s. Ziff. IV. 1. bis 3.). In Teil III werden rechtlich zul{\"a}ssige Alternativen f{\"u}r eine Neuorganisation der Pr{\"u}fung der Jahresrechnung entwickelt (s. Ziff. IV. 4.). Die Ergebnisse des Beitrages sind unter Ziff. V. zusammengefass}, language = {de} }