@phdthesis{Ludewig2015, author = {Ludewig, Manuela}, title = {Beendigungstatbest{\"a}nde als notwendige und dynamische Elemente der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung von Art. 50 EUV}, series = {Studien zum {\"O}ffentlichen Recht, V{\"o}lker- und Europarecht ; 21}, journal = {Studien zum {\"O}ffentlichen Recht, V{\"o}lker- und Europarecht ; 21}, publisher = {Lang}, address = {Frankfurt am Main}, isbn = {978-3-631-65841-3}, pages = {384}, year = {2015}, abstract = {Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht f{\"u}r Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der W{\"a}hrungsunion m{\"o}glich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation f{\"u}hrenden Tatbest{\"a}nde einen 'notwendigen', d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen 'dynamischen', d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben k{\"o}nnen - und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.}, language = {de} } @phdthesis{Nuechterlein2015, author = {N{\"u}chterlein, Jana}, title = {Volkssch{\"a}dlinge vor Gericht}, series = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge aus dem Tectum Verlag Reihe Rechtswissenschaften ; 74}, journal = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge aus dem Tectum Verlag Reihe Rechtswissenschaften ; 74}, publisher = {Tectum}, address = {Marburg}, isbn = {978-3-8288-3526-9}, pages = {167}, year = {2015}, abstract = {Deutschland, September 1939. Der Zweite Weltkrieg hat gerade begonnen, die Kriegsmoral der deutschen Bev{\"o}lkerung musste unter allen Umst{\"a}nden aufrechterhalten werden. Um ein Abklingen wie im Ersten Weltkrieg durch Aushungern zu vermeiden, musste die Versorgung der Bev{\"o}lkerung mit Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Dingen stets gew{\"a}hrleistet sein.Jana N{\"u}chterlein analysiert die am 5. September 1939 initiierte Volkssch{\"a}dlingsverordnung, nach der jeder, der die Verteilung verknappter und bezugsscheinpflichtiger Waren gef{\"a}hrdete, schwer bestraft werden sollte. Sie zeigt, dass mit der Verordnung vorrangig Ziele wie Abschreckung und Vertrauen der Bev{\"o}lkerung in die Justiz (und damit in das System) erreicht werden sollten, und wie letztendlich - durch weitgefasste Tatbest{\"a}nde, scharfe Strafandrohungen und weit gespannte Strafrahmen - selbst die Gew{\"a}hrleistung der Durchf{\"u}hrung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen und die Unterbindung s{\"a}mtlicher Formen der Sabotage zum Ziel wurden.}, language = {de} } @phdthesis{Oppermann2015, author = {Oppermann, Gregor}, title = {Ehrensache Satire}, publisher = {Berliner Wissenschaftsverlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8305-3567-6}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {220}, year = {2015}, abstract = {Satirische {\"A}ußerungen und Darstellungen sind weit verbreitet und geben immer wieder zu - leider nicht nur rechtlichen - Auseinandersetzungen Anlass. Durch den seit Jahren schwelenden sogenannten „Karikaturenstreit", gipfelnd in den Anschl{\"a}gen von Paris Anfang 2015, hat die Thematik eine geradezu dramatische Brisanz erlangt. Neben dem religi{\"o}sen Bekenntnis ist klassischer Stein des Anstoßes aber immer noch die Ehre. Die Untersuchung beleuchtet kritisch die Handhabung des Satirebegriffs in Rechtsprechung und juristischer Literatur und {\"u}berpr{\"u}ft nach einer wesensgerechten Bestimmung des Satirischen, insbesondere unter Heranziehung der literaturwissenschaftlichen Beurteilung und der Einsch{\"a}tzung der Satiriker selbst, dem dreistufigen Deliktsaufbau folgend und anhand anschaulicher Beispiele, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit durch satirische Ehrbeeintr{\"a}chtigungen in Betracht kommen kann. Besondere Bedeutung erf{\"a}hrt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Einschl{\"a}gigkeit der Meinungs- oder Kunstfreiheit und deren Einordnung in die strafrechtliche Pr{\"u}fung sowie die eines m{\"o}glichen Unrechts- oder Schuldausschlusses unter Ber{\"u}cksichtigung der spezifischen Funktion, welche insbesondere die politische Satire innerhalb der Gesellschaft wahrnimmt.}, language = {de} }