@phdthesis{vonKoeckritz2018, author = {von K{\"o}ckritz, Constantin}, title = {Die Zul{\"a}ssigkeit von urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinr{\"a}umungen durch Allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen bei sozialen Netzwerken}, series = {Schriftenreihe Recht der neuen Medien ; 78}, journal = {Schriftenreihe Recht der neuen Medien ; 78}, publisher = {Kovac}, address = {Hamburg}, isbn = {978-3-339-10458-8}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {240}, year = {2018}, abstract = {Die Nutzung sozialer Netzwerke ist f{\"u}r viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Dies zeigt sich insbesondere an den Nutzerzahlen. Facebook hat beispielsweise mittlerweile mehr als 2,2 Milliarden Nutzer. Zu den wesentlichen Funktionen der sozialen Netzwerke geh{\"o}rt das Teilen von nutzergenerierten Inhalten, die beispielsweise als Fotos oder Videos dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterfallen k{\"o}nnen. Um diese gesch{\"u}tzten Inhalte darstellen und verbreiten zu k{\"o}nnen, ben{\"o}tigen die sozialen Netzwerke die entsprechenden Nutzungsrechte ihrer Nutzer. Daher finden sich in den Allgemeinen Gesch{\"a}ftsbedingungen verschiedene Regelungen {\"u}ber die Einr{\"a}umung der Rechte, die von den Nutzern in den allermeisten F{\"a}llen jedoch im Zuge der Registrierung ungelesen akzeptiert werden. Im Rahmen der Untersuchung wird gepr{\"u}ft, ob eine Nutzungsrechtseinr{\"a}umung an den urheberrechtlich gesch{\"u}tzten Inhalten der Nutzer durch die Allgemeinen Gesch{\"a}ftsbedingungen der sozialen Netzwerke wirksam ist. Hierf{\"u}r ist insbesondere entscheidend, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlenden Leitbildcharakter des {\"U}bertragungszweckgrundsatzes einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Gesch{\"a}ftsbedingungen der sozialen Netzwerke entgegensteht, oder, ob dieser als Maßstab f{\"u}r die Inhaltskontrolle herangezogen werden kann.}, language = {de} }