@article{Kainz2023, author = {Kainz, Fritz}, title = {Extraterritorial Constitutional Rights}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-60996}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609962}, pages = {140 -- 150}, year = {2023}, abstract = {Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte widmeten Lehre und Rechtsprechung der extraterritorialen Anwendbarkeit von Menschenrechtsabkommen erhebliche Aufmerksamkeit. Im Gegensatz fand die extraterritoriale Anwendung verfassungsgesetzlich verankerter Grundrechte nur in den Vereinigten Staaten vergleichbares akademisches Interesse. Insbesondere l{\"a}sst sich ein Mangel an vergleichender Forschung in diesem Bereich feststellen, was zur herrschenden Meinung beitr{\"a}gt, dass internationale Menschenrechtskonventionen den geeigneten Rahmen bieten, unter dem inl{\"a}ndische Gerichte extraterritoriale Fragen des Verfassungsrechts pr{\"u}fen sollten. Dieser Artikel argumentiert, dass inl{\"a}ndische verfassungsrechtliche Regelungen und die zu ihrer Durchsetzung zust{\"a}ndigen Gerichte ein wichtiges Gegengewicht in der festgefahrenen internationalen Extraterritorialit{\"a}tsdebatte spielen sollten. Anhand zweier Fallstudien aus Deutschland und den Vereinigten Staaten wird gezeigt, dass inl{\"a}ndische Verfassungsgerichte manchmal besser geeignet sind als Vertragsorgane, um die Grundwerte der Menschenw{\"u}rde und der Universalit{\"a}t im extraterritorialen Kontext zu wahren. Dies zeigt sich besonders deutlich am Beispiel Deutschlands, das {\"u}ber eine lange Tradition der Integration in internationale Mehrebenensysteme und des grundrechtliche "Bottom-up"-Widerstands innerhalb solcher Systeme verf{\"u}gt. Aktuelle F{\"a}lle des Bundesverfassungsgerichts zur extraterritorialen Anwendung des Grundgesetzes auf ausl{\"a}ndische nachrichtendienstliche Aktivit{\"a}ten und Klimawandel unterst{\"u}tzen diese Theorie. Allerdings kann ein unabh{\"a}ngiger verfassungsrechtlicher Ansatz auch in solchen nationalen Systemen eigenst{\"a}ndige normative Effekte erzielen, welche st{\"a}rker vom internationalen Menschenrechtssystem isoliert sind. So verwendete auch der amerikanische Oberste Gerichtshof (Supreme Court) die inl{\"a}ndische verfassungsrechtliche Doktrin, um die streng territoriale Auslegung des Internationalen Pakts {\"u}ber b{\"u}rgerliche und politische Rechte durch die amerikanische Regierung zu umgehen und einen funktionalen Ansatz f{\"u}r die extraterritoriale Anwendbarkeit von Grundrechten im Fall der Inhaftierung mutmaßlicher Terroristen im Marinest{\"u}tzpunkt von Guant{\´a}namo Bay zu nutzen. Die Untersuchung dieser Beispiele beansprucht nicht, umfassend oder repr{\"a}sentativ die vielf{\"a}ltigen Verfassungen der Welt und ihre Beziehungen zu v{\"o}lkerrechtlichen Menschenrechtsnormen zu untersuchen. Dennoch sollte die unabh{\"a}ngige Wirkung von verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen beiden disparaten F{\"a}llen umso mehr Anreiz f{\"u}r eine verst{\"a}rkte vergleichende Forschung zu verfassungsrechtlichen Extraterritorialit{\"a}tsregimen und ihrem Beitrag zum Projekt der Menschenrechte bieten.}, language = {en} }