@article{Albrecht2022, author = {Albrecht, Anna Helena}, title = {Zur Flucht aus der Garantenstellung}, series = {Zeitschrift f{\"u}r die gesamte Strafrechtswissenschaft}, volume = {134}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r die gesamte Strafrechtswissenschaft}, number = {2}, publisher = {De Gruyter}, issn = {0084-5310}, doi = {10.1515/zstw-2022-0008}, pages = {299 -- 319}, year = {2022}, language = {de} } @book{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafrecht in der Examensklausur}, series = {Academia iuris}, journal = {Academia iuris}, publisher = {Vahlen}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-8006-6597-6}, pages = {XXVII, 632}, year = {2022}, abstract = {Das vorliegende Buch ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden roten Fadens hat. Die F{\"u}lle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Daher sollte die Arbeit mit dem Buch den nicht zu untersch{\"a}tzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den Rhythmus der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem Lehrbuch unterscheidet sich das vorliegende Werk noch in einem zweiten Punkt, der gerade in der heißen Examensvorbereitungsphase von nicht zu untersch{\"a}tzender Bedeutung ist: der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesl{\"a}nder, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht pr{\"u}fungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbest{\"a}nde {\"u}berhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesl{\"a}ndern nicht zum Pr{\"u}fungsstoff geh{\"o}ren.}, language = {de} } @article{Boerner2022, author = {B{\"o}rner, Ren{\´e}}, title = {Die Dogmatik des Verwertungsverbots im Spiegel der M{\"u}hlenteichtheorie}, series = {Strafverteidiger}, volume = {42}, journal = {Strafverteidiger}, number = {12}, publisher = {Carl Heymanns Verlag}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0720-1605}, pages = {806 -- 814}, year = {2022}, abstract = {Auf dem Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. Anfang Juli 1996 nahm eine Theorie ihren Anfang, die schon allein wegen ihrer drei Begr{\"u}nder Beachtung verdient. Mit Claus Roxin, Gerhard Sch{\"a}fer und Gunter Widmaier treten namhafte Vertreter der deutschen Strafrechtswissenschaft, des BGH sowie der Strafverteidigung geschlossen f{\"u}r die Rechtsposition des Angeklagten ein. Was sich in lebendiger Diskussionen als Standpunkt entwickelte, wurde damals vergn{\"u}gt in Anlehnung an den Tagungsort als »M{\"u}hlenteichtheorie« bezeichnet und schließlich rund zehn Jahre sp{\"a}ter unter dem Titel »Die M{\"u}hlenteichtheorie - {\"U}berlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten« publiziert. Bis dahin bestand Gelegenheit, erste Auswirkungen des entwickelten Gedankens in der Rechtsprechung des BGH sowie auch Kritik im Schrifttum in den Blick zu nehmen. Seither sind abermals f{\"u}nfzehn Jahre verstrichen - und es wurde ruhig um die M{\"u}hlenteichtheorie.}, language = {de} } @article{Stam2022, author = {Stam, Fabian}, title = {Untreue durch Kreditvergabe bei Erstkredit und Sanierungskredit}, series = {Juristische Rundschau}, volume = {2022}, journal = {Juristische Rundschau}, number = {4}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0022-6920}, doi = {10.1515/juru-2021-0114}, pages = {200 -- 206}, year = {2022}, language = {de} } @incollection{Albrecht2022, author = {Albrecht, Anna Helena}, title = {\S 37 Kommunikations- und Propagandadelikte}, series = {Handbuch Sicherheits- und Staatsschutzrecht}, booktitle = {Handbuch Sicherheits- und Staatsschutzrecht}, editor = {Dietrich, Jan-Hendrik and Fahrner, Matthias and Gazeas, Nikolaos and von Heintschel-Heinegg, Bernd}, edition = {1. Auflage}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-78593-1}, pages = {1269 -- 1325}, year = {2022}, language = {de} } @article{Li2022, author = {Li, Yao}, title = {Der dolus alternativus}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Internationale Strafrechtswissenschaft}, volume = {17}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Internationale Strafrechtswissenschaft}, number = {1}, publisher = {Thomas Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {2750-8218}, pages = {27 -- 34}, year = {2022}, abstract = {Anl{\"a}sslich der ersten ausdr{\"u}cklich zum dolus alternativus ergangenen BGH-Entscheidung vom 14.1.2021 befasst sich dieser Aufsatz mit dieser umstrittenen Vorsatzkonstellation. Eine L{\"o}sung sollte nicht auf Tatbestands-, sondern Konkurrenzebene gefunden werden und einen eindeutigen Schuldspruch zum Ziel haben. Der Aufsatz entwickelt das Konzept, dass entgegen dem BGH und der herrschenden Lehre in der Literatur grunds{\"a}tzlich wegen einfacher, nicht tateinheitlicher Begehung bestraft werden sollte.}, language = {de} } @incollection{Hellmann2022, author = {Hellmann, Uwe}, title = {\S 72 Materialspuren biologischen Ursprungs und Bodenspuren}, series = {M{\"u}nchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung}, booktitle = {M{\"u}nchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung}, editor = {M{\"u}ller, Eckhart and Schlothauer, Reinhold and Knauer, Sch{\"u}trumpf, Matthias}, edition = {3., {\"u}berarbeitet und erweitert}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-76372-4}, pages = {2791 -- 2801}, year = {2022}, language = {de} } @incollection{Hellmann2022, author = {Hellmann, Uwe}, title = {\S 60 Arbeitsstrafrecht}, series = {Handbuch des Strafrechts : Teildisziplinen des Strafrechts}, volume = {6}, booktitle = {Handbuch des Strafrechts : Teildisziplinen des Strafrechts}, editor = {Kudlich, Hans and Hilgendorf, Eric and Valerius, Brian}, publisher = {C.F. M{\"u}ller}, address = {Heidelberg}, isbn = {978-3-8114-8806-9}, pages = {793 -- 854}, year = {2022}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativit{\"a}t}, series = {Juristische Ausbildung}, volume = {45}, journal = {Juristische Ausbildung}, number = {1}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2022-3231}, pages = {57 -- 63}, year = {2022}, abstract = {»Dolus alternativus« und »Anstiftung« sind zwei Begriffe des materiellen Strafrechts, die zum Stoff des juristischen Studiums und der ersten juristischen Pr{\"u}fung geh{\"o}ren. Die »Tatsachenalternativit{\"a}t« ist ein spezielles Ergebnis der Beweisaufnahme in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das eine besondere Herausforderung f{\"u}r die gerichtliche Urteilsfindung darstellt. Es handelt sich also um ein strafprozessuales Ph{\"a}nomen, mit dem der angehende Jurist in seinem Studium meistens in Gestalt der »Wahlfeststellung« konfrontiert wird. Zwar haben die Themen »dolus alternativus« und »Wahlfeststellung« in der juristischen Pr{\"u}fung eher periphere Bedeutung, sollten aber bei der Vorbereitung auf das Examen nicht vernachl{\"a}ssigt werden. Da der Aspekt der Alternativit{\"a}t beiden Gegenst{\"a}nden ihre spezifische Pr{\"a}gung verleiht, bestehen {\"A}hnlichkeiten und somit auch Verwechslungsgefahr. Deswegen wird beides hier in einem Text behandelt. Die Anstiftung wurde hinzugef{\"u}gt, weil die Komplexit{\"a}t der dolus-alternativus-F{\"a}lle dadurch erh{\"o}ht wird. Zudem wird dieser Aspekt in der Literatur zum dolus alternativus bislang nicht ber{\"u}cksichtigt.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {"Verschaffen" als Merkmal des Straftatbestandes}, series = {Juristische Arbeitsbl{\"a}tter}, volume = {52}, journal = {Juristische Arbeitsbl{\"a}tter}, number = {1}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0720-6356}, pages = {32 -- 36}, year = {2022}, abstract = {Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (\S STGB \S 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine T{\"a}uschung erwirkte {\"U}bergabe der gestohlenen Sache vom Vort{\"a}ter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusst{\"a}ter soll nach dem BGH ein tatbestandsm{\"a}ßiges „Verschaffen" sein. Die Fachliteratur sieht das {\"u}berwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu {\"u}berzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat.}, language = {de} }