@phdthesis{Schreiber2001, author = {Schreiber, Steffen}, title = {Ausweichklauseln im deutschen, {\"o}sterreichischen und schweizerischen Internationalen Privatrecht}, series = {Studien zur Rechtswissenschaft}, volume = {87}, journal = {Studien zur Rechtswissenschaft}, publisher = {Kova?}, address = {Hamburg}, isbn = {3-8300-0465-6}, issn = {1435-6821}, pages = {301 S.}, year = {2001}, language = {de} } @article{Schreiber2001, author = {Schreiber, Steffen}, title = {Nichtigkeit des misslungenen Scheingesch{\"a}fts}, year = {2001}, abstract = {Der Kommentar befasst sich mit dem Urteil des BGH (NJ 2001, 94-95)vom 26.5.2000 und der darin getroffenen Entscheidung zur Kl{\"a}rung einiger Probleme bei der rechtlichen Behandlung von misslungenen Scheingesch{\"a}ften. Der Autor geht auf die Problematik der notariellen Beurkundung ein.}, language = {de} } @article{Schreiber2001, author = {Schreiber, Steffen}, title = {Treuhandprivatisierungsvertr{\"a}ge}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 26.1.2001, V ZR 452/99. Der Verfasser zeigt die Fortsetzung der Rechtsprechung f{\"u}r die sog. Nachverwertungsverbote auf. Er erl{\"a}utert, warum die Nachverwertungsklauseln zu den stark umstrittenen Konstruktionen in Treuhandanstalt-Vertr{\"a}gen z{\"a}hlen, und zeigt auf, warum das Urteil des BGH dazu f{\"u}hrt, einen Verstoß dieser Klauseln gegen \$ 9 AGBG nicht mehr mit der einseitigen Eingreifen der Klauseln zu Lasten des K{\"a}ufers in das {\"A}quivalenzverh{\"a}ltnis des Bertrages begr{\"u}ndet werde kann.}, language = {de} } @article{Schreiber2001, author = {Schreiber, Steffen}, title = {Zum Umfang der Sorgfaltpflicht}, year = {2001}, abstract = {Der Verfasser hebt die Haftungsprivilegierung des \$ 1359 BGb hervor, stellt aber vergleichend den Haftungsmaßstab gegen{\"u}ber. Auch die Regelungen der \$\$ 421 ff BGB fließen mit ein in die {\"U}berlegungen bzgl. einer Gesamtschuldnerhaftung bei Ehegatten im Vergleich zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Auch werden im Zuge der Er{\"o}terung nicht nur die Tierhaltung, als auch alle anderen Haftungstypen beleuchtet.}, language = {de} }