@article{Schertz2020, author = {Schertz, Christian}, title = {Unzul{\"a}ssige Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren}, series = {AfP : Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht : Archiv f{\"u}r Presserecht}, volume = {51}, journal = {AfP : Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht : Archiv f{\"u}r Presserecht}, number = {6}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0949-2100}, doi = {10.9785/afp-2020-510619}, pages = {508 -- 517}, year = {2020}, language = {de} } @article{Schertz2021, author = {Schertz, Christian}, title = {Transparenz gegen Hass im Netz - Der Rechtstaat im Internet}, series = {Berliner Anwaltsblatt}, volume = {70}, journal = {Berliner Anwaltsblatt}, number = {6}, publisher = {Erich Schmidt Verlag}, address = {Berlin}, issn = {0930-3065}, doi = {10.37307/j.2510-5116.2021.06.05}, pages = {205 -- 206}, year = {2021}, abstract = {Hass im Netz, Diffamierungen und sogar Morddrohungen sind im Internet mehr Regel als Ausnahme. Der Rechtsstaat hat die ihm obliegende Aufgabe der Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalit{\"a}t im Netz aufgrund eines offenbar fehlenden Problembewusstseins lange vernachl{\"a}ssigt. Er n{\"a}hert sich dem Thema auch weiterhin nur z{\"o}gerlich. Die W{\"u}rde des Menschen scheint im Internet nicht so „unantastbar" zu sein, wie es Art. 1 GG und Art. 1 der EU-Grundrechtecharta vorschreiben. Dabei gelten diese Grundrechte im analogen Leben wie Internet gleichermaßen. Die EU geht mit dem Digital Service Act nun einen Schritt voran. Der Bundesgesetzgeber unternimmt mit den Gesetzgebungsverfahren zur Klarnamenpflicht und dem Registermodernisierungsgesetz auch neue Anl{\"a}ufe, um den Rechtsstaat digitaler zu aufzustellen. Gesetze allein helfen allerdings nur wenig. Insbesondere der Kampf gegen Hasskriminalit{\"a}t bedarf gr{\"o}ßerer personeller Kapazit{\"a}ten in der Justiz.}, language = {de} } @incollection{Schertz2021, author = {Schertz, Christian}, title = {\S 84 Merchandisingvertr{\"a}ge}, series = {Handbuch des Urheberrechts}, booktitle = {Handbuch des Urheberrechts}, editor = {Loewenheim, Ulrich}, edition = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-72083-3}, pages = {2235 -- 2254}, year = {2021}, language = {de} } @incollection{Schertz2021, author = {Schertz, Christian}, title = {\S 18 Das Recht am eigenen Bild}, series = {Handbuch des Urheberrechts}, booktitle = {Handbuch des Urheberrechts}, editor = {Loewenheim, Ulrich}, edition = {3}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-72083-3}, pages = {307 -- 348}, year = {2021}, language = {de} } @article{Schertz2022, author = {Schertz, Christian}, title = {Der Redaktionsschwanz im Gegendarstellungsrecht}, series = {AfP : Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht : Archiv f{\"u}r Presserecht}, volume = {53}, journal = {AfP : Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht : Archiv f{\"u}r Presserecht}, number = {4}, publisher = {Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0949-2100}, doi = {10.9785/afp-2022-530405}, pages = {298 -- 304}, year = {2022}, abstract = {Der Gegendarstellungsanspruch ist der {\"a}lteste gesetzlich geregeltepresserechtliche Anspruch. Er entstammt dem franz{\"o}sischenRecht, welches ein droit de r{\´e}ponse nach der Einf{\"u}hrung derPresse- und Medienfreiheit in der Proklamation der Menschen-rechte vom 28.8.1789 schuf. Tats{\"a}chlich erweist es sich im deut-schen Recht f{\"u}r den Betroffenen als schwieriges und ggf. auchteures Unterfangen, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Dasliegt einerseits an den besonders hohen H{\"u}rden, die bereits derGesetzgeber f{\"u}r einen Gegendarstellungsanspruch vorsieht, an-dererseits aber auch daran, dass die Medien zumeist nicht frei-willig eine Gegendarstellung ver{\"o}ffentlichen, so dass der Betroffe-ne regelm{\"a}ßig die Gerichte bem{\"u}hen muss. Das„Alles-oder-nichts-Prinzip"f{\"u}hrt dann noch dazu, dass die Pressekammernbereits bei einer Beanstandung im Gegendarstellungstext denAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verf{\"u}gung zur{\"u}ckweisenm{\"u}ssen und der Betroffene zun{\"a}chst eine Neufassung der Gegen-darstellung zuleiten und sodann einen zweiten Zivilprozess be-treiben muss. Diese Situation gibt Anlass dar{\"u}ber nachzuden-ken, das„Alles-oder-nichts-Prinzip", welches sich als reiner For-malismus erweist, aufzugeben und {\"A}nderungen des Gegendar-stellungstexts im Verfahrensverlauf zu erm{\"o}glichen.Erschwerend tritt jedoch hinzu, dass die meisten Landespressege-setze eine Anmerkung der Redaktion gestatten, die sich zwar auftats{\"a}chliche Angaben beschr{\"a}nken muss, aber auf die Gegendar-stellung erwidern darf. Nicht selten entwertet aber genau diesersog. Redaktionsschwanz die Gegendarstellung des Betroffenen ineiner Weise, dass beim Leser der Eindruck entsteht, dass der Be-troffene in seiner Entgegnung die Unwahrheit behauptet. Selbstwenn der Betroffene also die rechtlichen H{\"u}rden genommen hat,hat er damit immer noch das Risiko, zumindest medial als Ver-lierer dazustehen. Damit das Recht auf Gegendarstellung {\"u}ber-haupt noch eine tats{\"a}chliche Bedeutung im Sinne eines B{\"u}rger-rechts auf Entgegnung hat, ist dar{\"u}ber nachzudenken, ob ins-gesamt eine unmittelbare Verkn{\"u}pfung der Erwiderung der Re-daktion mit der Gegendarstellung bzw. jedwede„Zus{\"a}tze"zuuntersagen sind, wie es bereits in zahlreichen Rundfunkgesetzenoder f{\"u}r den Bereich der Telemedien auch durch den MStV vor-gesehen ist. Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet es, dassbeide Parteien auch im Recht der Gegendarstellung zu Wortkommen. Genau dieses geschieht aber, wenn die Gegendarstel-lung die Erstmitteilung der Redaktion im gebotenen Umfangwiedergibt und der Betroffene hierauf erwidert. Jede Partei mussangeh{\"o}rt werden und zu Wort kommen, aber eben nicht zwei-mal. Jedenfalls sind auch in den F{\"a}llen, in denen tats{\"a}chlicheAngaben bei der Erwiderung der Redaktion erlaubt sind, dieseVorschriften jeweils eng auszulegen, um dem Betroffenen {\"u}ber-haupt noch hinreichend Geh{\"o}r zu verschaffen.}, language = {de} } @article{Schertz2022, author = {Schertz, Christian}, title = {Pers{\"o}nlichkeitsrechte von Politikern}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Urheber- und Medienrecht}, volume = {66}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Urheber- und Medienrecht}, number = {12}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0177-6762}, pages = {857 -- 861}, year = {2022}, abstract = {Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer st{\"a}ndigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch m{\"o}glich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten m{\"u}ssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsph{\"a}re hinnehmen, als andere {\"o}ffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tats{\"a}chlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »K{\"u}nast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und ber{\"u}cksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor {\"o}ffentlicher Vorf{\"u}hrung und Beleidigung sicherstellt.}, language = {de} } @misc{Schertz2022, author = {Schertz, Christian}, title = {Presserecht / Hrsg. von Gero Himmelsbach und Roger Mann. - M{\"u}nchen: Beck, 2022. - XXI, 481 S. - (NJW Praxis; 101). - ISBN 978-3-406-72720-7}, series = {Neue juristische Wochenschrift}, volume = {75}, journal = {Neue juristische Wochenschrift}, number = {11}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0341-1915}, pages = {755 -- 755}, year = {2022}, language = {de} } @incollection{Schertz2022, author = {Schertz, Christian}, title = {Der Redaktionsschwanz im Gegendarstellungsrecht}, series = {Festschrift f{\"u}r Gernot Lehr : zum 65. Geburtstag}, booktitle = {Festschrift f{\"u}r Gernot Lehr : zum 65. Geburtstag}, editor = {Mensching, Christian and Vendt, Stephanie and Hegemann, Jan}, edition = {6. vollst{\"a}ndig {\"u}berarbeitete}, publisher = {Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, isbn = {978-3-504-38776-1}, doi = {10.9785/9783504387761-023}, pages = {329 -- 342}, year = {2022}, language = {de} } @book{BrendelBrendelSchertzetal.2023, author = {Brendel, Matthias and Brendel, Frank and Schertz, Christian and Reich, Helge and van Ess, Henk}, title = {Richtig recherchieren}, edition = {9}, publisher = {Frankfurter Allgemeine Buch}, address = {Frankfurt am Main}, isbn = {978-3-96251-160-9}, pages = {304}, year = {2023}, abstract = {Recherchieren: das Wort ist in den Alltag eingezogen. Schließlich hat im Internet jeder schon einmal recherchiert. Genauer gesagt: Jeder hat dort mal gesucht und gefunden. Aber wie machen das Journalisten, die geheime Vorg{\"a}nge aufdecken, und Rechercheure, die geldwerte Informationen beschaffen? Sind das Draufg{\"a}nger, die mit verborgener Kamera arbeiten, sich heimlich mit Informanten treffen und allerlei riskieren? Ja, das geh{\"o}rt bisweilen dazu. Unabdingbar ist ein gewisser Jagdinstinkt. In der Regel erfordert Recherche jedoch logisches Denken, systematisches Vorgehen, Konzentration, Einf{\"u}hlungsverm{\"o}gen, Geduld und Beharrlichkeit. Das vorliegende Buch zeigt, wie man m{\"o}glichst schnell brauchbare Informationen beschafft, ohne dabei ungewollt Falsches zu verbreiten, und außerdem, wie sich aufdecken l{\"a}sst, was andere aus Eigeninteresse verh{\"u}llen Anhand zahlreicher Beispiele erl{\"a}utern die Autoren die Zugangsm{\"o}glichkeiten zu unterschiedlichen Informationstr{\"a}gern, zeigen effektive Wege durch Datenbanken und das Internet, beschreiben die vielf{\"a}ltigen Methoden und Systematiken der Recherche und erkl{\"a}ren Strategien und Taktiken in der investigativen Gespr{\"a}chsf{\"u}hrung. Zudem beschreibt das Buch den juristischen Spielraum und die Risiken, die Journalisten und nicht publizierende Rechercheure stets im Auge behalten m{\"u}ssen.}, language = {de} } @incollection{Schertz2023, author = {Schertz, Christian}, title = {Der Pers{\"o}nlichkeitsschutz von Politikern in Zeiten von hate speech und {\"o}ffentlicher Vorf{\"u}hrung}, series = {Digitalisierung der Medienordnung : 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplin{\"a}ren Rechtsfragen}, booktitle = {Digitalisierung der Medienordnung : 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplin{\"a}ren Rechtsfragen}, editor = {Schladebach, Marcus and Thiele, Alexander}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-161702-7}, doi = {10.1628/978-3-16-161917-5}, pages = {33 -- 41}, year = {2023}, language = {de} }