@article{Schaefer2003, author = {Sch{\"a}fer, Christoph}, title = {Zum Begriff der Pflichtverletzung in \S 280 Abs. 1 S. 1 BGB}, year = {2003}, abstract = {Im Zuge der Modernisierung des Schuldrechts hat der Gesetzgeber auch das Recht der Leistungsst{\"o}rungen grundlegend reformiert. Die kodifikatorische Umsetzung der rechtspolitischen Intentionen erscheint gerade bei \$ 280 Abs. 1 BGB, der zentralen Vorschrift im Schadensersatzrecht, besonders ungereimt und dogmatisch fragw{\"u}rdig. Wie beispielsweise sollte eine allein durch den Gl{\"a}ubiger (!) zu verantwortende Unm{\"o}glichkeit der Leistung als Pflichtverletzung des Schuldners aufgefaßt werden k{\"o}nnen? Der Autor weist darauf hin, daß materiellrechtliche Kategorien von der Ebene des Beweislastrechts zu unterscheiden sind und sieht gerade in deren Vermischung eine m{\"o}gliche Ursache f{\"u}r die Schwierigkeiten, die die Anwendung des \$ 280 Abs. 1 BGB bereitet.}, language = {de} } @article{SchaeferTeusch2003, author = {Sch{\"a}fer, Christoph and Teusch, Jan L.}, title = {Love Parade und BGB}, year = {2003}, abstract = {Die Autoren stellen einen Klausurfall f{\"u}r die Zwischenpr{\"u}fung im B{\"u}rgerlichen Recht vor. In einer sorgf{\"a}ltig ausgearbeiteten "Musterl{\"o}sung" werden verschiedene Probleme vor allem des allgemeinen Schuldrechts nach der Schuldrechtsreform behandelt. Ein besonderes Anliegen der Autoren war es, dem Leser die Anwendung des Gutachtenstils vorzuf{\"u}hren.}, language = {de} } @article{Schaefer2004, author = {Sch{\"a}fer, Christoph}, title = {Zum Rechtsinstitut der schwebenden Wirksamkeit}, issn = {0170-1452}, year = {2004}, abstract = {Der Autor weist die Existenz eines der schwebenden Unwirksamkeit entsprechenden Instituts der schwebenden Wirksamkeit anhand einzelner Regelungsbeispiele aus dem BGB, aber etwa auch aus dem Verwaltungsprozeßrecht nach. Der Zustand schwebender Wirksamkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Rechtsgesch{\"a}ft oder Rechtsakt zun{\"a}chst wirksam ist, daß sich diese Wirksamkeit jedoch durch den sp{\"a}teren Eintritt eines Ereignisses r{\"u}ckwirkend in einen Zustand der Unwirksamkeit umwandeln kann. Als Beispiele aus dem Bereich des Zivilrechts werden unter anderem der Zustand der Anfechtbarkeit (aufgrund der R{\"u}ckwirkungsanordnung in \$ 142 Abs. 1 BGB) und die Situation nach Erteilung einer Genehmigung nach \$ 108 Abs. 1 BGB gegen{\"u}ber dem Minderj{\"a}hrigen (wegen \$ 108 Abs. 2 S. 1 HS 2 BGB) angef{\"u}hrt. Anhand weiterer Beispiele zeigt sich, daß der Zustand der schwebenden Wirksamkeit auch im Rechtsleben nicht selten auftritt. Denn auch ein Verwaltungsakt, der erlassen, aber noch nicht bestandskr{\"a}ftig ist, befindet sich im Zustand schebender Wirksamkeit, da er nach seiner Anfechtung im Widerspruchs- oder Anfechtungsklageverfahren sp{\"a}ter (mit ex-tunc-Wirkung) wieder aufgehoben werden kann.}, language = {de} } @article{Schaefer2004, author = {Sch{\"a}fer, Christoph}, title = {"Schwebende Wirksamkeit" von K{\"u}ndigungen}, issn = {0176-3814}, year = {2004}, abstract = {In dem Beitrag geht es um die Frage, ob sich Rechtsgesch{\"a}fte im Zustand der schwebenden Wirksamkeit befinden k{\"o}nnen. W{\"a}hrend das Institut der schwebenden Unwirksamkeit allgemein anerkannt ist (z.B. \$ 108 Abs. 1 BGB), wird ein diesem entsprechendes Institut der schwebenden Wirksamkeit im BGB durch die Literatur bislang {\"u}berwiegend geleugnet. Das BAG hat indessen in einem Urteil vom 17.06.2003 die schwebende Wirksamkeit einer K{\"u}ndigung bejaht. Der Autor geht zun{\"a}chst der Frage nach, ob das Institut der schwebenden Wirksamkeit existiert, und untersucht sodann, ob das BAG in seinem Urteil f{\"u}r die streitgegenst{\"a}ndliche K{\"u}ndigung dieses Institut zutreffend bejaht hat. W{\"a}hrend der Autor die erste Frage bejaht, gelangt er f{\"u}r die Entscheidung des BAG zu dem Ergebnis, daß die K{\"u}ndigung nicht schwebend wirksam sondern schwebend unwirksam war.}, language = {de} } @phdthesis{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Christoph}, title = {Die Erf{\"u}llung deliktsrechtlichter Pflichten : durch {\"U}bertragung der Verkehrssicherung auf Dritte}, series = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften - Reihe II}, volume = {4443}, journal = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften - Reihe II}, publisher = {Lang}, address = {Frankfurt am Main}, isbn = {3-631-55364-1}, pages = {237 S.}, year = {2006}, language = {de} }