@incollection{ZimmermannEiken2021, author = {Zimmermann, Andreas and Eiken, Jan}, title = {Volle Souver{\"a}nit{\"a}t?}, series = {Zwei plus Vier : die internationale Gr{\"u}ndungsgeschichte der Berliner Republik}, booktitle = {Zwei plus Vier : die internationale Gr{\"u}ndungsgeschichte der Berliner Republik}, editor = {Geiger, Tim and Lillteicher, J{\"u}rgen and Wentker, Hermann}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-11-072801-9}, doi = {10.1515/9783110728019-007}, pages = {103 -- 122}, year = {2021}, abstract = {Nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Vertrages zur abschließenden Regelung in Bezug aufDeutschland vom 12. September 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag)1beendeten die Fran-z{\"o}sische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das VereinigteK{\"o}nigreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Ameri-ka„ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland alsGanzes". Dies hatte, wie in dessen Art. 7 Abs. 1 S. 2 ausdr{\"u}cklich niedergelegt, zurFolge, dass„die entsprechenden, damit zusammenh{\"a}ngenden vierseitigen Verein-barungen, Beschl{\"u}sse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtun-gen der vier M{\"a}chte aufgel{\"o}st"wurden.2Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag stelltdemgem{\"a}ß fest, dass das vereinte Deutschland volle Souver{\"a}nit{\"a}t {\"u}ber seine inne-ren und {\"a}ußeren Angelegenheiten erhalten habe. Nach dem Wortlaut des Vertrageshaben die Alliierten damit jegliche Rechte in Bezug auf Deutschland abgegeben,rechtliche Auswirkungen der Besatzungsgeschichte Deutschlands noch bis in dieheutige Zeit scheinen danach zun{\"a}chst ausgeschlossen.In dem folgenden Beitrag soll diese aus heutiger Sicht selbstverst{\"a}ndlich er-scheinende Hypothese kritisch hinterfragt und der Frage nachgegangen werden, obund inwieweit die Besatzungsgeschichte Deutschlands noch immer rechtliche Fol-gen zeitigt. Hierbei soll insbesondere auf Fragen der Fortgeltung alliierten Rechts,Eigentumsfragen sowie auf Fragen der Nachfolge in v{\"o}lkerrechtlichen Vertr{\"a}geneingegangen werden.}, language = {de} } @phdthesis{Eiken2023, author = {Eiken, Jan}, title = {Das Staatenbeschwerdeverfahren der Rassendiskriminierungskonvention}, series = {Packages Social Science and Law (German Language)}, volume = {1}, journal = {Packages Social Science and Law (German Language)}, publisher = {Springer}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-662-68217-3}, doi = {10.1007/978-3-662-68218-0}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XIV, 359}, year = {2023}, abstract = {Obwohl sieben der neun Menschenrechtsvertr{\"a}ge auf Ebene der Vereinten Nationen die M{\"o}glichkeit eines Staatenbeschwerdeverfahrens er{\"o}ffnen, kam dieser Verfahrensart {\"u}ber Jahrzehnte hinweg keinerlei praktische Bedeutung zu. Im Fr{\"u}hjahr 2018 erreichten den CERD-Ausschuss dann jedoch gleich drei verschiedene Staatenmitteilungen. Die erstmalige Aktivierung des Verfahrens fast 50 Jahre nach Inkrafttreten des Internationalen {\"U}bereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) kann dabei als eine historische Entwicklung bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch erstmals eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Staatenbeschwerdeverfahren nach Art. 11-13 CERD und den sich daraus ergebenden v{\"o}lkerrechtlichen Fragen. Unter Auswertung der j{\"u}ngsten Praxis des CERD-Ausschusses und der ad hoc Vergleichskommission wird die Funktionsweise des Verfahrens detailliert dargestellt, wobei immer wieder Parallelen zu den Mechanismen anderer Vertragsregime gezogen werden. Auf diese Weise soll die Arbeit auch zu dem Verst{\"a}ndnis vergleichbarer Staatenbeschwerdeverfahren anderer Menschenrechtsvertr{\"a}ge beitragen und zugleich die Bedeutung des Ph{\"a}nomens zwischenstaatlicher Streitbeilegung in Menschenrechtsfragen st{\"a}rker in den Vordergrund r{\"u}cken.}, language = {de} }