@phdthesis{Berghaus2022, author = {Berghaus, Frank}, title = {Der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht}, publisher = {Kovac}, address = {Hamburg}, isbn = {978-3-339-12968-0}, issn = {1616-6663}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {258}, year = {2022}, abstract = {In der fortw{\"a}hrenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und m{\"o}gliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und {\"o}konomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren t{\"a}tigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen {\"o}konomisch gut durchdringen. Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich {\"u}ber ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu sch{\"u}tzen, ihr einen grunds{\"a}tzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensf{\"u}hrung zu gew{\"a}hren und innerfamili{\"a}r staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben. Die Ehe wird h{\"a}ufig als „Keimzelle" jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer gen{\"u}genden Rechtfertigung f{\"u}r die Gew{\"a}hrung eines Splittingtarifs. Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europ{\"a}ischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet. Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Ver{\"a}nderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und f{\"u}r die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Ver{\"a}nderungen eingetreten sind, die eine {\"A}nderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe f{\"u}r alle sind Ausdruck einer solchen Ver{\"a}nderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Ver{\"a}nderungen der Lebensverh{\"a}ltnisse. Daher ist die politische Diskussion f{\"u}r eine Ver{\"a}nderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugsw{\"u}rdig sind, wird ausf{\"u}hrlich dargestellt.}, language = {de} }