@misc{SeemannHerzKansokDuscheDixetal.2022, author = {Seemann-Herz, Lisanne and Kansok-Dusche, Julia and Dix, Alexandra and Wachs, Sebastian and Krause, Norman and Ballaschk, Cindy and Schulze-Reichelt, Friederike and Bilz, Ludwig}, title = {Schulbezogene Programme zum Umgang mit Hatespeech}, series = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Humanwissenschaftliche Reihe}, journal = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Humanwissenschaftliche Reihe}, number = {3}, issn = {1866-8364}, doi = {10.25932/publishup-60226}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-602269}, pages = {20}, year = {2022}, abstract = {Der vorliegende Beitrag informiert {\"u}ber 14 deutschsprachige Programme zur Pr{\"a}vention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5-12). Inhalte und Durchf{\"u}hrungsmodalit{\"a}ten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualit{\"a}tseinsch{\"a}tzung anhand von f{\"u}nf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und er{\"o}rtert. Der {\"U}berblick {\"u}ber Schwerpunkte, St{\"a}rken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme erm{\"o}glicht Leser*innen eine informierte Entscheidung {\"u}ber den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.}, language = {de} } @article{SeemannHerzKansokDuscheDixetal.2022, author = {Seemann-Herz, Lisanne and Kansok-Dusche, Julia and Dix, Alexandra and Wachs, Sebastian and Krause, Norman and Ballaschk, Cindy and Schulze-Reichelt, Friederike and Bilz, Ludwig}, title = {Schulbezogene Programme zum Umgang mit Hatespeech}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Bildungsforschung}, volume = {12}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Bildungsforschung}, number = {3}, publisher = {Springer VS}, address = {Wiesbaden}, issn = {2190-6890}, doi = {10.1007/s35834-022-00348-4}, pages = {597 -- 614}, year = {2022}, abstract = {Der vorliegende Beitrag informiert {\"u}ber 14 deutschsprachige Programme zur Pr{\"a}vention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5-12). Inhalte und Durchf{\"u}hrungsmodalit{\"a}ten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualit{\"a}tseinsch{\"a}tzung anhand von f{\"u}nf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und er{\"o}rtert. Der {\"U}berblick {\"u}ber Schwerpunkte, St{\"a}rken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme erm{\"o}glicht Leser*innen eine informierte Entscheidung {\"u}ber den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.}, language = {de} } @book{OPUS4-63423, title = {Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990. Besonderer Teil}, editor = {Popp, Andreas and Koch, Arnd and Steinberg, Georg}, edition = {1. Auflage}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-7560-1270-1}, doi = {10.5771/9783748940210}, pages = {461}, year = {2024}, abstract = {W{\"a}hrend zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich {\"u}berblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige pr{\"a}gnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Ver{\"a}nderungen. Die individuellen Zug{\"a}nge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.}, language = {de} } @article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Raub mit Luftpumpe}, series = {Juristische Rundschau}, volume = {2023}, journal = {Juristische Rundschau}, number = {12}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0022-6920}, doi = {10.1515/juru-2023-2082}, pages = {633 -- 636}, year = {2023}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbares Heldentum?}, series = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, volume = {7}, journal = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, number = {4}, publisher = {Universit{\"a}t zu K{\"o}ln}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2509-6826}, pages = {238 -- 247}, year = {2022}, abstract = {Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft" bewerten w{\"u}rde, straftatbestandsm{\"a}ßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vors{\"a}tzlich viele Perser get{\"o}tet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, w{\"u}rde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft" nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne R{\"u}cksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen", weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zus{\"a}tzliches Risiko einer solchen Aktion die Begr{\"u}ndung eigener Strafbarkeit sein k{\"o}nnte, {\"u}berrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausf{\"u}llungsbed{\"u}rftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erl{\"a}uterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen k{\"o}nnen, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenw{\"a}rtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerl{\"a}uterungsbedarf.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Examensklausur »Roboter und Igel«}, series = {Juristische Ausbildung}, volume = {44}, journal = {Juristische Ausbildung}, number = {9}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2022-3129}, pages = {1102 -- 1108}, year = {2022}, abstract = {Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des \S 32 StGB zu bew{\"a}ltigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Erpressung mit vergifteten Lebensmitteln}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, volume = {11}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, number = {5}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2193-5777}, pages = {181 -- 185}, year = {2022}, abstract = {Rspr. und Strafrechtswissenschaft tun sich schwer mit der Behandlung von Taten, deren Akteure als „Lebensmittelerpresser" bezeichnet werden. Das hat der Fall gezeigt, {\"u}ber den der 1. Strafsenat des BGH am BGH 5.6.2019 nach Revision des Angekl. gegen die Verurteilung durch das LG Ravensburg entschieden hat. Sowohl das Gericht als auch die Kommentatoren der BGH-Entscheidung besch{\"a}ftigen sich ausf{\"u}hrlich mit den Problemen des R{\"u}cktritts vom Versuch (\S STGB \S 24 StGB). Die Tatbestandsmerkmale der (versuchten) qualifizierten r{\"a}uberischen Erpressung werden hingegen fast g{\"a}nzlich außer Acht gelassen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass schon die Erf{\"u}llung des Grundtatbestandes „versuchte Erpressung" (\S\S STGB \S 253, STGB \S 22 StGB) zweifelhaft ist und einer nicht ganz unkomplizierten Begr{\"u}ndung bedarf. Erst recht problematisch sind sodann s{\"a}mtliche Qualifikationsstufen, also \S\S STGB \S 255, STGB \S 250 und STGB \S 251 StGB. Der BGH und die Literatur - so hat es den Anschein - erachten dies als weitgehend unproblematisch. Am Beispiel des Friedrichshafener Falles soll aufgezeigt werden, was gegen eine Strafbarkeit des T{\"a}ters aus \S\S STGB \S 253, STGB \S 255, STGB \S 250, STGB \S 251, STGB \S 22 StGB sprechen k{\"o}nnte und wie sich die Bedenken - teilweise - {\"u}berwinden lassen.}, language = {de} } @book{BrosiusGersdorfGersdorf2024, author = {Brosius-Gersdorf, Frauke and Gersdorf, Hubertus}, title = {Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-428-19066-9}, doi = {10.3790/978-3-428-59066-7}, pages = {168}, year = {2024}, abstract = {Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen \S 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Verg{\"u}tung. S{\"a}mtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert. Dieses neue Beschaffungssystem verst{\"o}ßt gegen das Wettbewerbsrecht der Europ{\"a}ischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (\S 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungstr{\"a}ger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinn{\"u}tziger und privater Tr{\"a}ger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungstr{\"a}ger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gew{\"a}hrleistet. Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungstr{\"a}ger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Verg{\"u}tungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation t{\"a}tig. Freigemeinn{\"u}tzige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegen{\"u}ber den Kliniken der Rentenversicherungstr{\"a}ger diskriminiert. Das gilt insbesondere f{\"u}r die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungstr{\"a}ger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegen{\"u}ber freigemeinn{\"u}tzigen und privaten Kliniken beg{\"u}nstigt werden.}, language = {de} } @incollection{Botsch2021, author = {Botsch, Gideon}, title = {Deutsche B{\"u}rger}, series = {Rechtsparteien in Brandenburg}, booktitle = {Rechtsparteien in Brandenburg}, editor = {Botsch, Gideon and Schulze, Christoph}, publisher = {be.bra wissenschaft verlag}, address = {Berlin}, isbn = {9783947686476}, pages = {187 -- 216}, year = {2021}, language = {de} } @incollection{BotschSchulze2021, author = {Botsch, Gideon and Schulze, Christoph}, title = {Vorwort}, series = {Rechtsparteien in Brandenburg}, booktitle = {Rechtsparteien in Brandenburg}, editor = {Botsch, Gideon and Schulze, Christoph}, publisher = {be.bra wissenschaft verlag}, address = {Berlin}, isbn = {9783947686476}, pages = {7 -- 21}, year = {2021}, language = {de} }