@article{AscheGerber2021, author = {Asche, Matthias and Gerber, Stefan}, title = {Universit{\"a}t}, series = {Historische Bildungsforschung. Konzepte - Methoden - Forschungsfelder}, journal = {Historische Bildungsforschung. Konzepte - Methoden - Forschungsfelder}, publisher = {Klinkhardt}, address = {Bad Heilbrunn}, isbn = {978-3-8252-5563-3}, pages = {299 -- 312}, year = {2021}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Landesrechtsverordnungen auf bundesgesetzlicher Grundlage und verordnungsvertretende Landesgesetze}, series = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, journal = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, number = {12}, publisher = {Kohlhammer}, address = {Stuttgart}, issn = {0029-859X}, pages = {518 -- 526}, year = {2021}, abstract = {Bislang geh{\"o}rt Art. GG Artikel 80 Abs. GG Artikel 80 Absatz 4 GG zu den vergessenen Normen des Grundgesetzes. Er erm{\"o}glicht, dass anstelle einer Landesrechtsverordnung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes auch ein Landesgesetz erlassen werden kann. Einst eingef{\"u}gt, um die Landesparlamente zu st{\"a}rken, erwacht er erst im Zuge der Coronakrise aus seinem Dornr{\"o}schenschlaf. Angesichts immer neuer grundrechtseinschr{\"a}nkender Verordnungen der Landesregierungen stellen sich gerade angesichts dieser Vorschrift die Fragen, ob und wann der jeweilige Landtag dar{\"u}ber zu informieren ist, welche weiteren Mitwirkungsrechte ihm zustehen und ob zum verordnungsvertretenden Landesgesetz gegriffen werden sollte.}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Das Parlament in der Pandemie zwischen Notverordnungsrecht und Notausschuss}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, journal = {Deutsches Verwaltungsblatt}, number = {4}, publisher = {K{\"o}ln}, address = {Heymanns}, issn = {0012-1363}, pages = {231 -- 236}, year = {2021}, abstract = {Das Parlament stellt den zentralen Ort politischer Entscheidungsbildung dar.1 Die Erf{\"u}llung seiner Aufgaben der Gesetzgebung, der Wahl und Kontrolle der Regierung und anderer Verfassungsorgane, des Haushaltsbeschlusses und schließlich auch der Mitwirkung an der Verfassungs{\"a}nderung sind unabdingbar f{\"u}r das Gelingen des demokratischen Rechtsstaates. Auch unter den Gefahren einer Pandemie ist daher unter allen Umst{\"a}nden die Funktionsf{\"a}higkeit des Parlaments aufrecht zu erhalten (I.). Dabei bieten sich neben technischen (II.) auch rechtliche (III.) L{\"o}sungen an, was zur Forderung nach einem parlamentarischen Notausschuss f{\"u}hrt (IV.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (V.).}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Entsch{\"a}digung wegen Betriebsschließungen}, series = {Berliner Anwaltsblatt}, journal = {Berliner Anwaltsblatt}, number = {3}, publisher = {Schmidt}, address = {Berlin}, issn = {0930-3065}, doi = {10.37307/j.2510-5116.2021.03.20}, pages = {79 -- 80}, year = {2021}, abstract = {Die Corona-Pandemie stellt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine {\"o}konomische Notlage dar. M{\"o}glicherweise m{\"u}ndet sie auch in eine juristische Krise ein, wenn es nicht gelingen sollte, ihre finanziellen Auswirkungen rechtlich ad{\"a}quat zu bew{\"a}ltigen. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit gehen, sondern gerade auch die Inhaber von Betrieben, die pandemiebedingt schließen m{\"u}ssen. Im Folgenden sollen {\"u}berblicksartig die M{\"o}glichkeiten untersucht werden, eine Entsch{\"a}digung f{\"u}r solche Betriebsschließungen zu erhalten. Zu diesem Zweck werden zun{\"a}chst die Anspr{\"u}che nach dem Infektionsschutzgesetz er{\"o}rtert (I.), bevor die gefahrenabwehrrechtlichen Anspr{\"u}che (II.) sowie Anspr{\"u}che aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht (III.) untersucht werden. Dies leitet zu den Fragen {\"u}ber, ob zumindest Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz analog angewandt werden k{\"o}nnen (IV.) oder ob die Betriebsinhaber allein auf die staatlichen Hilfsprogramme zu verweisen sind (V.). Eine Schlussbetrachtung rundet die Darstellung ab (VI.).}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Der doppelte Abgeordnete}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, volume = {54}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, number = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0514-6496}, pages = {94 -- 97}, year = {2021}, abstract = {Das Abgeordnetenmandat hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer Honoratiorent{\"a}tigkeit zu einem Beruf gewandelt, was zu der Frage f{\"u}hrt, ob Abgeordnete zugleich Mitglied in mehreren Parlamenten sein k{\"o}nnen (I), welche das BVerfG im Jahre 1976 noch bejahte (II). Im Lichte neuerer Entwicklungen ist diese Rechtsprechung jedoch kritisch zu beleuchten (III), woraus Folgerungen f{\"u}r eine ausdr{\"u}ckliche verfassungsrechtliche Regelung zu ziehen sind (IV).}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Kreditaufnahme in der Pandemie}, series = {JuristenZeitung}, volume = {76}, journal = {JuristenZeitung}, number = {8}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, issn = {0022-6882}, doi = {10.1628/jz-2021-0114}, pages = {382 -- 388}, year = {2021}, abstract = {Not kennt kein Gebot, aber Kreditaufnahme kennt Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es unter Berufung auf diese außergew{\"o}hnliche Notsituation zu Kreditaufnahmen des Bundes in bislang ungeahnter H{\"o}he gekommen. Dies wirft vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und ihrer formellen Vorgaben die Frage auf, welche zeitlichen, sachlichen und weiteren Grenzen der Kreditaufnahme bei Notsituationen und Naturkatastrophen gelten. In diesem Zusammenhang kommen dem Subsidiarit{\"a}tsprinzip, f{\"o}deralen Gesichtspunkten und der europarechtlichen {\"U}berformung der Kreditaufnahme besondere Bedeutung zu.}, language = {de} } @article{Thoene2021, author = {Th{\"o}ne, Meik}, title = {Die Grundprinzipien des Eigent{\"u}mer-Besitzer-Verh{\"a}ltnisses}, series = {Juristische Schulung}, volume = {61}, journal = {Juristische Schulung}, number = {9}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0022-6939}, pages = {809 -- 817}, year = {2021}, abstract = {Das EBV stellt die Grundlage zahlreicher komplexer wie pr{\"u}fungsrelevanter Fragen dar, deren zufriedenstellende L{\"o}sung ein hohes Maß an Systemverst{\"a}ndnis und Problembewusstsein voraussetzt. Der Beitrag bietet insofern dogmatische Hilfestellung, indem er die Binnenstruktur der \S\S 985 ff. sowie deren Einordnung in das Gesamtgef{\"u}ge des BGB offenlegt.}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Neue Grundsteuer als Herausforderung f{\"u}r die Kommunen}, series = {KommunalPraxis / Spezial}, journal = {KommunalPraxis / Spezial}, number = {3}, publisher = {Carl Link Kommunalverlag}, address = {K{\"o}ln}, issn = {1617-3759}, pages = {120 -- 123}, year = {2021}, abstract = {Die Grundsteuer erbringt derzeit etwa 14 Mrd. € j{\"a}hrlich f{\"u}r die Gemeindekassen. Zugleich stellt ihre verfassungskonforme Ausgestaltung angesichts des Urteils des BVerfG vom 10.04.2018, mit dem die bisherigen Bewertungsregelungen f{\"u}r verfassungswidrig erkl{\"a}rt wurden, eine besondere Herausforderung dar. Im Folgenden werden zun{\"a}chst die Ausgangslage dieser Entscheidung (I.) und das Urteil selbst skizziert (II.), bevor auf die sich daraus ergebende Grundgesetz{\"a}nderung (III.) und das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht des Bundes (IV.) eingegangen wird. Es folgt eine Darstellung der verschiedenen teils bereits beschlossenen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Landesgesetze (V. bis VII.). Sodann werden weitere Folgen der Grundsteuerreform angesprochen (VIII.) und schließlich die wesentlichen Aussagen dieses Beitrages zusammengefasst (IX.).}, language = {de} } @article{Schmidt2021, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Einf{\"u}hrung in das {\"o}ffentliche Finanzrecht}, series = {Juristische Ausbildung}, volume = {43}, journal = {Juristische Ausbildung}, number = {9}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2021-2839}, pages = {998 -- 1004}, year = {2021}, abstract = {Das {\"o}ffentliche Finanzrecht ist f{\"u}r viele Studierende ein Buch mit sieben Siegeln. Da die Corona-Krise sich aber auch zu einer Krise der {\"o}ffentlichen Haushalte entwickelt, erscheint es umso dringender, zumindest einige Schneisen in das Dickicht dieses Rechtsgebiets zu schlagen. So werden im Folgenden zun{\"a}chst die wesentlichen Inhalte des {\"o}ffentlichen Finanzrechts skizziert (I.) und seine Hauptaufgabe, die Erf{\"u}llung der {\"o}ffentlichen Aufgaben dauerhaft zu gew{\"a}hrleisten, beschrieben (II.). Es folgen {\"U}berblicke {\"u}ber die Verteilung der staatlichen Ausgaben (III.) und Einnahmen (IV.). Beide sind zum Ausgleich zu bringen, was die Aufgabe des Haushaltsrechts ist (V.). Schließlich wird der Finanzausgleich zwischen Bund und L{\"a}ndern als erg{\"a}nzendes Instrument des {\"o}ffentlichen Finanzrechts umrissen (VI.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VII.). Ausgeblendet werden muss dabei an dieser Stelle das Europ{\"a}ische Finanzrecht.}, language = {de} } @phdthesis{Keruth2021, author = {Keruth, Christine}, title = {Die Piet{\`a}-Ilkonik in der Gegenwartskunst}, doi = {10.25932/publishup-51661}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-516617}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {335}, year = {2021}, abstract = {Die vorliegende Studie beschreitet im religionswissenschaftlichen Kontext einen Weg zur Erforschung der Modifikation und Neuausrichtung eines einzelnen christlichen Bildmotivs, dessen Bildformel sich bis in die Gegenwart durchgesetzt hat. Das Bildmotiv der Piet{\`a} wird in der Gegenwartskunst verst{\"a}rkt als innovative Bildformel in politischen oder sozialen Kontexten verwendet, um existenzielle Lebenserfahrungen oder gesellschaftskritische, sowie politische Anklagen zu formulieren. Es erlebt einen Relaunch in der Medienberichterstattung, der Kunst, in Filmen oder der Alltagskultur. K{\"u}nstler_innen und Fotojournalist_innen geben ihren Objekten vermehrt den Titel Piet{\`a} oder er wird ihnen von außen zuge-schrieben. Die Semantik dieses spezifischen Bildmotivs r{\"u}hrt offenbar an und kann bei Betrachtenden eine emotionale Gestimmtheit evozieren. F{\"u}r diese Stu-die ist das Norm- und Wertesystem mit dem dahinter liegenden Tradierungs- und Transformationsprozess von Interesse. Bisher fehlt eine Monografie, in der die Zusammenh{\"a}nge der Wiederbelebung eines prim{\"a}r christlichen Bildmotivs und der gegenw{\"a}rtigen Bez{\"u}ge zu Gewalt, Tod, Angst, Verg{\"a}nglichkeit, dem Altern oder des Verlustes analysiert werden. Im Vordergrund steht die Frage nach einer Modifikation bzw. Neuinterpretation dieser Ikonik. Das Aufzeigen eines m{\"o}glichen dynamischen Entwicklungspro-zesses des Bildmotivs soll kl{\"a}ren, welche ver{\"a}nderten Funktionen dem Piet{\`a}-Motiv in der Gegenwartskunst zugeschrieben werden. {\"U}ber ein Set international renomierter, zeitgen{\"o}ssischer K{\"u}nstler_innen werden eventuelle Ver{\"a}nderun-gen und ein damit verbundener gesellschaftlicher Bedeutungswandel seit dem 21. Jahrhundert analysiert. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach einer religions{\"u}bergreifenden Wirk-m{\"a}chtigkeit ikonischer Pr{\"a}senz eines religi{\"o}sen Bildmotivs in der Kunst und den Bildmedien von aktueller Relevanz. Diese Studie leistet einen exemplarischen Beitrag f{\"u}r die Affektforschung, die sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit der Emotionsdarstellung und der Emotionsvermittlung in den audiovisuellen Medien befasst.}, language = {de} }