@article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Raub mit Luftpumpe}, series = {Juristische Rundschau}, volume = {2023}, journal = {Juristische Rundschau}, number = {12}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0022-6920}, doi = {10.1515/juru-2023-2082}, pages = {633 -- 636}, year = {2023}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbares Heldentum?}, series = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, volume = {7}, journal = {KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift}, number = {4}, publisher = {Universit{\"a}t zu K{\"o}ln}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2509-6826}, pages = {238 -- 247}, year = {2022}, abstract = {Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft" bewerten w{\"u}rde, straftatbestandsm{\"a}ßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vors{\"a}tzlich viele Perser get{\"o}tet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, w{\"u}rde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft" nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne R{\"u}cksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen", weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zus{\"a}tzliches Risiko einer solchen Aktion die Begr{\"u}ndung eigener Strafbarkeit sein k{\"o}nnte, {\"u}berrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausf{\"u}llungsbed{\"u}rftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erl{\"a}uterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen k{\"o}nnen, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenw{\"a}rtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerl{\"a}uterungsbedarf.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Examensklausur »Roboter und Igel«}, series = {Juristische Ausbildung}, volume = {44}, journal = {Juristische Ausbildung}, number = {9}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0170-1452}, doi = {10.1515/jura-2022-3129}, pages = {1102 -- 1108}, year = {2022}, abstract = {Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des \S 32 StGB zu bew{\"a}ltigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Erpressung mit vergifteten Lebensmitteln}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, volume = {11}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht}, number = {5}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2193-5777}, pages = {181 -- 185}, year = {2022}, abstract = {Rspr. und Strafrechtswissenschaft tun sich schwer mit der Behandlung von Taten, deren Akteure als „Lebensmittelerpresser" bezeichnet werden. Das hat der Fall gezeigt, {\"u}ber den der 1. Strafsenat des BGH am BGH 5.6.2019 nach Revision des Angekl. gegen die Verurteilung durch das LG Ravensburg entschieden hat. Sowohl das Gericht als auch die Kommentatoren der BGH-Entscheidung besch{\"a}ftigen sich ausf{\"u}hrlich mit den Problemen des R{\"u}cktritts vom Versuch (\S STGB \S 24 StGB). Die Tatbestandsmerkmale der (versuchten) qualifizierten r{\"a}uberischen Erpressung werden hingegen fast g{\"a}nzlich außer Acht gelassen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass schon die Erf{\"u}llung des Grundtatbestandes „versuchte Erpressung" (\S\S STGB \S 253, STGB \S 22 StGB) zweifelhaft ist und einer nicht ganz unkomplizierten Begr{\"u}ndung bedarf. Erst recht problematisch sind sodann s{\"a}mtliche Qualifikationsstufen, also \S\S STGB \S 255, STGB \S 250 und STGB \S 251 StGB. Der BGH und die Literatur - so hat es den Anschein - erachten dies als weitgehend unproblematisch. Am Beispiel des Friedrichshafener Falles soll aufgezeigt werden, was gegen eine Strafbarkeit des T{\"a}ters aus \S\S STGB \S 253, STGB \S 255, STGB \S 250, STGB \S 251, STGB \S 22 StGB sprechen k{\"o}nnte und wie sich die Bedenken - teilweise - {\"u}berwinden lassen.}, language = {de} } @article{Botsch2021, author = {Botsch, Gideon}, title = {Ein nach rechts verzerrtes Bild?}, series = {Neue Kriminalpolitik}, volume = {33}, journal = {Neue Kriminalpolitik}, number = {4}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0934-9200}, doi = {10.5771/0934-9200-2021-4-456}, pages = {456 -- 473}, year = {2021}, language = {de} } @article{DannemannGuertler2024, author = {Dannemann, Udo and G{\"u}rtler, Friedemann}, title = {Meine Krise, deine Krise - unsere Krise(n)?}, series = {POLIS}, volume = {28}, journal = {POLIS}, number = {1}, publisher = {Wochenschau Verlag}, address = {Frankfurt, M.}, issn = {2749-4861}, doi = {10.46499/2377.3002}, pages = {22 -- 25}, year = {2024}, language = {de} } @article{DannemannGirnus2021, author = {Dannemann, Udo and Girnus, Luisa}, title = {R{\"a}ume unterschiedlicher Diversit{\"a}t}, series = {Politik unterrichten}, volume = {36}, journal = {Politik unterrichten}, number = {2}, publisher = {Deutsche Vereinigung f{\"u}r die Politische Bildung, Landesgruppe Niedersachsen}, address = {Oldenburg}, issn = {0930-2107}, pages = {33 -- 45}, year = {2021}, language = {de} } @article{Dannemann2022, author = {Dannemann, Udo}, title = {Krisenvorstellungen}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Didaktik der Gesellschaftswissenschaften}, volume = {13}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Didaktik der Gesellschaftswissenschaften}, number = {2}, publisher = {Wochenschau Verlag}, address = {Frankfurt, M.}, issn = {2191-0766}, doi = {10.46499/2079.2533}, pages = {77 -- 98}, year = {2022}, abstract = {Der Beitrag stellt zentrale Ergebnisse der qualitativen Untersuchung zum Thema „Gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und im schulischen Raum" dar. Dabei wird zun{\"a}chst nur der erste Teil und damit das Erfahrungswissen im sozialen Raum beleuchtet. Neben einer kurzen Darstellung des theoretischen und methodischen Zugangs werden unterschiedliche Krisenverst{\"a}ndnisse von Lehrer/-innen herausgestellt und auf sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur{\"u}ckgef{\"u}hrt. Der Rekurs auf die Krise(n) wird als Zugang genutzt, um gesellschaftliche He-rausforderungen zu identifizieren und Einsch{\"a}tzungen zu explizieren. In einem zweiten Schritt werden zwei Typen pr{\"a}sentiert, durch die exemplarisch kontr{\"a}re Vorstellungen zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Herausforderungen und Krisen herausgestellt werden k{\"o}nnen. Durch die zwei Typen „progressive" und „konservative Kritiker/-innen" kann ein Spannungsfeld aufgemacht werden, auf dem die untersuchten F{\"a}lle verortet werden. Ziel ist es, Erfahrungswissen und die gesellschaftlichen Sichtweisen wie auch politischen {\"U}berzeugungen sichtbar und vergleichbar werden zu lassen. Diese bilden die Grundlage, um anschließend zu untersuchen, wie sich Vorstellungen und {\"U}berzeugungen auch im schulischen Raum wiederfinden lassen. Ein erster Einblick wird am Ende des Beitrags durch die Darstellung eines exemplarischen Falls gew{\"a}hrt.}, language = {de} } @article{Goese2023, author = {G{\"o}se, Frank}, title = {Zwischen Rittergut und Kanzlei}, series = {Preußische Staatsm{\"a}nner : Herkunft, Erziehung und Ausbildung, Karrieren, Dienstalltag und Weltbilder zwischen 1740 und 1806}, journal = {Preußische Staatsm{\"a}nner : Herkunft, Erziehung und Ausbildung, Karrieren, Dienstalltag und Weltbilder zwischen 1740 und 1806}, editor = {Eckert, Georg and Groppe, Carola and H{\"o}roldt, Ulrike}, publisher = {Duncker \& Humboldt}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-428-18869-7}, pages = {231 -- 254}, year = {2023}, language = {de} } @article{Grohmann2022, author = {Grohmann, Nils-Hendrik}, title = {R{\"u}ckholungsanspr{\"u}che von IS-R{\"u}ckkehrern im Lichte nationaler und internationaler Rechtsprechungsentwicklungen}, series = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, volume = {75}, journal = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, number = {4}, publisher = {Kohlhammer}, address = {Stuttgart}, issn = {0029-859X}, pages = {164 -- 171}, year = {2022}, abstract = {F{\"u}r deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf R{\"u}ckholung ergeben. Bei der Erf{\"u}llung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss {\"u}ber weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise f{\"u}r eine m{\"o}gliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangeh{\"o}rigkeit entnehmen lassen.}, language = {de} }