@article{WendlerJessel2004, author = {Wendler, Wiebke and Jessel, Beate}, title = {Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und in Frankreich : ein Vergleich in ausgew{\"a}hlten Gemeinden}, year = {2004}, abstract = {Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure.}, language = {de} } @article{SzaramowiczRoesslingJessel2004, author = {Szaramowicz, Martin and R{\"o}ßling, Holger and Jessel, Beate}, title = {Nature Conservation through land use? : compensation measures and compensation pools}, year = {2004}, language = {en} } @article{JesselWuebbe2004, author = {Jessel, Beate and W{\"u}bbe, Irmela}, title = {Genehmigungspraxis und Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz gem{\"a}ß \S 32 BbgNatSchG.}, issn = {0942-9328}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung Auf der Grundlage von \$ 32 BbgNatschG gesetzlich gesch{\"u}tzte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Ver{\"a}nderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach \$ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden d{\"u}rfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien St{\"a}dten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeintr{\"a}chtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsm{\"a}ngel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gr{\"u}nde k{\"o}nnen sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben f{\"a}llt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringf{\"u}gigkeit" von Beeintr{\"a}chtigungen als Voraussetzung f{\"u}r die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung st{\"a}rker voranzutreiben, m{\"u}ssen Nachkontrollen einen h{\"o}heren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbeh{\"o}rden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erl{\"a}uterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein f{\"u}r die t{\"a}gliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, k{\"o}nnen auch die Antragsteller st{\"a}rker in die Pflicht genommen werden.}, language = {de} } @article{JesselMackowiakPandera2004, author = {Jessel, Beate and Mackowiak-Pandera, Joanna}, title = {UVP, SUP und FFH-Vertr{\"a}glichkeitspr{\"u}fung in Polen : Stand und Perspektiven der Entwicklung in einem neuen EU-Mitgliedsstaat}, year = {2004}, abstract = {In Poland, EIA and SEA have been integrated into the planning system in a different way compared to Germany. There, EIA is performed within an independent procedure. For projects mandatorily requiring EIA, the respective county decides on the outcome of an EIA, whereas for projects with case-by-case screening the regional authority's council is responsible for this task. There are still significant uncertainties in the application of SEA which sometimes leads to conflicts with the EU provisions. In Poland, provisions for SEA were already made in the year 2000. Different SEA procedures are established for regional plans and for other environmental plans. Furthermore, in April 2004, provisions for the EA according to the Habitats Directive were made in the Polish nature protection act. EA according to the Habitats Directive is strongly linked to EIA and SEA. Poland is already experienced in the practice of EIA and SEA. However, there still is a lack of methodological guidelines. Furthermore, the different legal provisions and procedures need to be further adjusted to each other.}, language = {de} } @article{JesselJacobs2004, author = {Jessel, Beate and Jacobs, J{\"o}rg}, title = {Top-dorn versus bottom-up : possibilies and limitations of stakeholder's involvement within the implmentation of the WFD in the Havel river basin}, year = {2004}, language = {en} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Neue Aspekte der Gew{\"a}sserentwicklung}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Noch einige Fragezeichen in der Gew{\"a}sserplanung}, year = {2004}, language = {de} } @misc{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Michel-Fabian, P., Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und L{\"o}sungen am Beispiel der UVS ; Dortmund, Dortmunder Vertrieb f{\"u}r Bau- und Planungsliteratur, 2003}, issn = {0034-0111}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung}, issn = {0721-7390}, year = {2004}, abstract = {Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltpr{\"u}fung und Umweltbericht nummehr dazu, die f{\"u}r eine sachgerechte Abw{\"a}gung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltpr{\"u}fung bildet dabei nun das Tr{\"a}gerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf {\"u}berf{\"u}hrt werden und bereitet die Entscheidung {\"u}ber die Ber{\"u}cksichtigung der jeweiligen Belange vor. W{\"a}hrend dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abw{\"a}gung lediglich zu ber{\"u}cksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, m{\"u}ssen in der bauleitplanerischen Abw{\"a}gung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europ{\"a}ischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG, das keiner Abw{\"a}gung im eigentlichen Sinne zug{\"a}nglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeintr{\"a}chtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abpr{\"u}fen eng definierter Ausnahmetatbest{\"a}nde erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeintr{\"a}chtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich gesch{\"u}tzten Biotopen oder besonders gesch{\"u}tzten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen f{\"u}r eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbest{\"a}nde darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegr{\"u}ndung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltpr{\"u}fung geb{\"u}ndelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen f{\"u}r einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders f{\"u}r die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen?}, isbn = {3- 929797-85-2}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene ge{\"a}nderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel ge{\"a}ndert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, {\"u}ber den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abw{\"a}gungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung pr{\"a}judizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu untersch{\"a}tzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche M{\"o}glichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbew{\"a}ltigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschr{\"a}nkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente f{\"u}r die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensm{\"a}ßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der ge{\"a}nderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallpr{\"u}fung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.}, language = {de} }