@article{GallRoesslingJesseletal.2004, author = {Gall, Beate and R{\"o}ßling, Holger and Jessel, Beate and Knothe, Dieter}, title = {Monitoring von Grund- und Oberfl{\"a}chenwasserst{\"a}nden an der Mittleren Havel : Grundlagen f{\"u}r ein gebietsbezogenes Landschaftswassermanagement}, issn = {0323-4673}, year = {2004}, abstract = {Monitoring of groundwater and surface water levels in the Middle Havel area - a basis for the management of landscape water resources The lowland of the middle stretch of the River Havel ("Mittlere Havel", Brandenburg, Germany) is characterised by hydrological conditions that are deeply influenced by draining for agricultural land use. In this area strategies for the sustainable management of landscape water resources are tested in a development and testing project, funded by the German Federal Agency for Nature Conservation. For monitoring of environmental change, the scientifical accompaniment of the project established a network of gauges, measuring ground water levels, water levels in ditches and in the River Havel itself. Data is gathered in areas that are potentially endangered by flood and areas that are protected by embankments. Until now, data from this network is available for more than two hydrological years since autumn 2001. It shows that water level dynamics are mainly influenced by precipitation and evaporation. Only in areas, which are under the potential influence of floods, ground water levels reach water levels in the river during winter term. In areas that are protected by embankments and additionally drained, surface and ground water levels are actually lower than water levels in the river. In addition, ground water levels are influenced by lowering the water levels in ditches. A sustainable landscape water management therefore has to be realised primarily through an altered management of water scoops in the diked areas. This requires the detailed analysis of all relevant hydrological and meteorological data including data about the water scoops.}, language = {de} } @article{HaschJessel2004, author = {Hasch, Bernhard and Jessel, Beate}, title = {Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussauen : M{\"o}glichkeiten der Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft}, year = {2004}, abstract = {Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsr{\"a}ume mit erfasst sind, weshalb zuk{\"u}nftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem k{\"o}nnen Maßnahmen am Fließgew{\"a}sser, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Ver{\"a}nderungen der Bedingungen in Flussauen f{\"u}hren. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel n{\"a}her erl{\"a}utert. Damit ergeben sich {\"U}berschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und m{\"o}gliche Konfliktpotenziale fr{\"u}hzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserk{\"o}rper bereits bei der Beschreibung der Referenzzust{\"a}nde, der Bewertung der Risiken f{\"u}r das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen ber{\"u}cksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu k{\"o}nnen, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch {\"u}ber das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gew{\"a}sserbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen.}, language = {de} } @article{JacobsJessel2004, author = {Jacobs, J{\"o}rg and Jessel, Beate}, title = {Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterst{\"u}tzung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung {\"U}ber 70 \% der Stickstoffeintr{\"a}ge in die Gew{\"a}sser stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensit{\"a}t der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien f{\"u}r eine angepasste, gew{\"a}sservertr{\"a}gliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien k{\"o}nnen verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenh{\"a}ngen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterst{\"u}tzen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsm{\"o}glichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde.}, language = {de} } @article{JacobsJessel2004, author = {Jacobs, J{\"o}rg and Jessel, Beate}, title = {Entwicklung und Bewertung von Landschaftsszenarien auf verschiedenen Skalenebenen als Grundlage f{\"u}r die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten nach den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Neue Aspekte der Gew{\"a}sserentwicklung}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Noch einige Fragezeichen in der Gew{\"a}sserplanung}, year = {2004}, language = {de} } @misc{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Michel-Fabian, P., Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und L{\"o}sungen am Beispiel der UVS ; Dortmund, Dortmunder Vertrieb f{\"u}r Bau- und Planungsliteratur, 2003}, issn = {0034-0111}, year = {2004}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung}, issn = {0721-7390}, year = {2004}, abstract = {Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltpr{\"u}fung und Umweltbericht nummehr dazu, die f{\"u}r eine sachgerechte Abw{\"a}gung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltpr{\"u}fung bildet dabei nun das Tr{\"a}gerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf {\"u}berf{\"u}hrt werden und bereitet die Entscheidung {\"u}ber die Ber{\"u}cksichtigung der jeweiligen Belange vor. W{\"a}hrend dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abw{\"a}gung lediglich zu ber{\"u}cksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, m{\"u}ssen in der bauleitplanerischen Abw{\"a}gung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europ{\"a}ischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Pr{\"u}fung nach \$ 34 BNatSchG, das keiner Abw{\"a}gung im eigentlichen Sinne zug{\"a}nglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeintr{\"a}chtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abpr{\"u}fen eng definierter Ausnahmetatbest{\"a}nde erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeintr{\"a}chtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich gesch{\"u}tzten Biotopen oder besonders gesch{\"u}tzten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen f{\"u}r eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbest{\"a}nde darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegr{\"u}ndung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltpr{\"u}fung geb{\"u}ndelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen f{\"u}r einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders f{\"u}r die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen?}, isbn = {3- 929797-85-2}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene ge{\"a}nderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel ge{\"a}ndert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, {\"u}ber den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abw{\"a}gungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung pr{\"a}judizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu untersch{\"a}tzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche M{\"o}glichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbew{\"a}ltigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschr{\"a}nkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente f{\"u}r die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensm{\"a}ßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der ge{\"a}nderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallpr{\"u}fung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.}, language = {de} } @article{Jessel2004, author = {Jessel, Beate}, title = {Landschaftskultur : gestern, heute und in Zukunft ; Ans{\"a}tze zum Umgang mit Kulturlandschaft im deutsch- italienischen Vergleich}, year = {2004}, language = {de} }