@article{Schladebach2020, author = {Schladebach, Marcus}, title = {Alexander von Humboldt als V{\"o}lkerrechtler}, series = {HiN : Alexander von Humboldt im Netz ; International Review for Humboldtian Studies}, volume = {XXI}, journal = {HiN : Alexander von Humboldt im Netz ; International Review for Humboldtian Studies}, number = {40}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1617-5239}, doi = {10.25932/publishup-47359}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-473591}, pages = {99 -- 117}, year = {2020}, abstract = {Alexander von Humboldt bet{\"a}tigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er nat{\"u}rlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen V{\"o}lkerrechts avancierten. So besch{\"a}ftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der F{\"o}rderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden sp{\"a}ter in internationalen Vertr{\"a}gen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des V{\"o}lkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.}, language = {de} } @phdthesis{Drescher2024, author = {Drescher, Cedric}, title = {Die Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}t im Kontext fragiler Staatlichkeit}, doi = {10.25932/publishup-62854}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-628542}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XIII, 541, LVIII}, year = {2024}, abstract = {Die Arbeit „Die Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}t im Kontext fragiler Staatlichkeit" widmet sich dem Ph{\"a}nomen grenz{\"u}berschreitend t{\"a}tiger Akteure der organisierten Kriminalit{\"a}t die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle {\"u}ber Teile ihres Staatsgebietes aus{\"u}ben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bek{\"a}mpfung transnationaler Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizit{\"a}r dazu beitr{\"a}gt die Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene zu bek{\"a}mpfen. Nachdem zun{\"a}chst er{\"o}rtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalit{\"a}t verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bek{\"a}mpfung anhand von f{\"u}nf beispielhaft ausgew{\"a}hlten transnationalen Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimit{\"a}tsdefizit desselbigen f{\"u}hrt. Auch die mangelhafte Ber{\"u}cksichtigung der speziellen Lebensrealit{\"a}ten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten f{\"u}hren, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten h{\"a}ufig durch eine defizit{\"a}re menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten {\"o}fters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht. In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalit{\"a}tsph{\"a}nomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.}, language = {de} } @techreport{Mougeolle2018, type = {Working Paper}, author = {Mougeolle, Paul}, title = {Due diligence von Staaten und Unternehmen bez{\"u}glich des Menschenrechts- und Umweltschutzes}, series = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, journal = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, number = {4}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2509-6974}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-405806}, pages = {13}, year = {2018}, abstract = {Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vern{\"u}nftigen Verhaltensstandard und wird {\"o}fters zum Sch{\"a}digungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym daf{\"u}r ist die „Sorgfaltspflicht". Nach dieser Norm m{\"u}ssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen n{\"o}tigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenw{\"a}rtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die urspr{\"u}nglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der franz{\"o}sische Gesetzgeber verpflichtet dar{\"u}ber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance" herrschende Unternehmen zur Ver{\"o}ffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans', so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen gepr{\"a}gt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gew{\"a}hrleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.}, subject = {V{\"o}lkerrecht}, language = {de} } @techreport{Weiss2016, type = {Working Paper}, author = {Weiß, Norman}, title = {Frauen, Frieden und Sicherheit - was hat Resolution 1325 gebracht?}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2509-6974}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-92932}, year = {2016}, abstract = {Nowadays, the issues women and peace are connected strongly on the level of UN's security policy as a consequence of resolution 1325 (2000). Which are the legal and factual impli-cations of this development both for the UN and for the Member States? Does their implementation meet the expectations? The study outlines the structure of today's WPS-agenda and discusses how the UN deals with it. Germany's activities to implement her obligations are also discussed.}, language = {de} } @misc{KnoblochPaesslerGarciaCruzetal.2020, author = {Knobloch, Eberhard and P{\"a}ßler, Ulrich and Garc{\´i}a Cruz, C{\´a}ndido Manuel and Krumpel, Sebastian and M{\"a}nnl, Ingrid and Pinsdorf, Christina and Schladebach, Marcus}, title = {HiN : Alexander von Humboldt im Netz}, volume = {XXI}, number = {40}, editor = {Ette, Ottmar and Knobloch, Eberhard}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2568-3543}, doi = {10.25932/publishup-46903}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-469033}, pages = {117}, year = {2020}, abstract = {-Eberhard Knobloch, Ulrich P{\"a}ßler: Ein unbekannter Brief Alexander von Humboldts an Friedrich August Wolf (1817) -C{\´a}ndido Manuel Garc{\´i}a Cruz: Alexander von Humboldt y los f{\´o}siles inorg{\´a}nicos de las islas canarias -Sebastian Krumpel: Zur quantitativen Auswertung der intertextuellen Bez{\"u}ge Humboldts in seinem Essai politique sur le royaume de la Nouvelle-Espagne -Ingrid M{\"a}nnl: „… durch die Bereisung der dargestellten Gegenden der Wissenschaft und ihrer Nation ein so sch{\"o}nes Denkmal gesetzt …". Zu Friedrich Georg Weitschs Gem{\"a}lde, das Alexander von Humboldt und Aim{\´e} Bonpland vor dem Chimborazo zeigt -Christina Pinsdorf: Romantischer Empirismus im Anthropoz{\"a}n. A. v. Humboldts und F. W. J. Schellings Ideen f{\"u}r die Environmental Humanities -Marcus Schladebach: Alexander von Humboldt als V{\"o}lkerrechtler}, language = {de} } @book{OPUS4-963, title = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, editor = {Weiß, Norman}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2006}, abstract = {Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten" eine Arbeit von Herrn Sch{\"a}fer mit dem Titel „Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht" erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende {\"A}ußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsaussch{\"u}sse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Sch{\"a}fer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen F{\"a}llen, n{\"a}mlich stets bei Auslandseins{\"a}tzen von Streitkr{\"a}ften, h{\"a}ngt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weing{\"a}rtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach er{\"o}rtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Eins{\"a}tze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen K{\"u}ste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte" hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. K{\"o}nnen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu individuellen Schadenersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hren? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem - da die Nachkriegszeit betreffend - Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. }, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @techreport{VasquezCarruthers2018, type = {Working Paper}, author = {Vasquez Carruthers, Juan Francisco}, title = {UNHCR and the European refugee crisis}, series = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, journal = {Staat, Recht und Politik - Forschungs- und Diskussionspapiere}, number = {5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-410429}, pages = {16}, year = {2018}, abstract = {Since 2015, the European Union has struggled to deal with the influx of refugees coming into its territories. The number of institutions involved in designing a competent response approach, com-bined with the unilateral and uncoordinated state reactions, have left unclear where to look for when searching for answers and new alternatives. Can the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) take a leading role in solving this and future crises? After a brief recapitulation of the crisis, an analysis of UNHCR's statue, relationship to international law, and doctrine will put this question to the test while exploring options that are not only available but also feasible in a system where politics trump both legality and morality. If UNHCR is to play an active role in fu-ture refugee policies and become the lead agency it once was, a new daring and innovative approach has to emerge in order to readapt to the power relations that prevail in the twenty-first century.}, subject = {V{\"o}lkerrecht}, language = {en} } @book{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-939469-16-2}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {104}, year = {2006}, abstract = {Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enth{\"a}lt die {\"u}berarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 f{\"u}r das Deutsche Institut f{\"u}r Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verh{\"a}ltnis zwischen Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht gekl{\"a}rt ist oder ob es noch weiteren Kl{\"a}rungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verh{\"a}ltnis im Einzelnen und viele der damit zusammenh{\"a}ngenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verh{\"a}ltnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsvertr{\"a}gen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es m{\"o}glich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universit{\"a}t Potsdam, an dem der Verfasser derzeit t{\"a}tig ist, publizieren zu k{\"o}nnen.}, language = {de} }