@article{Andrae2001, author = {Andrae, Marianne}, title = {Internationales Privatrecht der ehelichen Verm{\"o}gensbeziehungen mit Ber{\"u}hrungen zu Polen : Teil I}, issn = {1433 - 1780}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag ist der erste Teil einer zweiteiligen Serie {\"u}ber kollisionsrechtliche Fragen im Verh{\"a}ltnis zwischen Deutschland und Polen in Bezug auf die verm{\"o}gensrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Ehegatten, die entweder dieselbe oder eine unterschiedliche Staatsangeh{\"o}rigkeit besitzen und die sich entweder gemeinsam oder allein in einem anderen Staat aufhalten. Im vorliegenden Teil werden das Ehewirkungs-, das Scheidungs- und das G{\"u}terrechtsgesetz behandelt, wobei anhand von kurzen Beispielf{\"a}llen verschiedene Rechtsfragen zur objektiven Ankn{\"u}pfung, zur Rechtswahl und weiteren kollisionsrechtlichen Aspekten er{\"o}rtert werden. In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf die {\"U}berleitungsregelungen des Art. 220 Abs.3 und Art. 236 \$ 3 EGBGB ein.}, language = {de} } @article{Andrae2001, author = {Andrae, Marianne}, title = {Vollstreckbarkeitserkl{\"a}rung eines t{\"u}rkischen Titels {\"u}ber den Kindesunterhalt, bei dem Titelgl{\"a}ubiger der sorgeberechtigten Elternteil ist}, year = {2001}, abstract = {Verfasserin bespricht ein Urteil, in dem das Gericht {\"u}ber die Vollstreckbarkeit der Entscheidung eines t{\"u}rkischen Gerichtes zum Kindesunterhalt im Scheidungsverbund zu entscheiden hatte. Hierbei war auch die Frage nach der Aktivlegitimation maßgeblich. Die Autorin geht auf das Problem der Prozessf{\"u}hrungsbefugnis ein und verdeutlicht die Unterschiede zwischen deutschem und t{\"u}rkischem Recht. Sie schildert die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der aufgeworfenen Frage und zeigt die Konsequenzen auf.}, language = {de} } @article{Andrae2001, author = {Andrae, Marianne}, title = {Zur Nachlassspaltung bei der Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundst{\"u}ck}, year = {2001}, abstract = {Die Verfasserin setzt sich kritisch mit einem Beschluss des BGH vom 2001, V ZR 306/99, auseinander, der sich mit der Frage des anwendbaren Rechts f{\"u}r die Erbrechtsnachfolge im Bereich des innerdeutschen Kollisionsrechts befasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Vorsaussetzungen es zu einer Nachlassspaltung kommt. In seiner Entscheidung geht der BGH auf die Frage der Rechtsf{\"a}higkeit einer Erbengemeinschaft ein und auf die Frage, ob es sich bei einem Erbanteil am unbeweglichen Verm{\"o}gen um bewegliches Verm{\"o}gen handelt.}, language = {de} } @article{Andrae2001, author = {Andrae, Marianne}, title = {Internationales Privatrecht der ehelichen Verm{\"o}gensbeziehungen mit Ber{\"u}hrung zu Polen : Teil II}, issn = {1433- 1780}, year = {2001}, abstract = {Der Beitrag besch{\"a}ftigt sich im Anschluss an NotBZ 2001, 52, als zweiter Teil einer Fortsetzungsserie zu verm{\"o}gensrechtlichen Fragen des internationalen Familienrechts im deutsch-polnischen Verh{\"a}ltnis mit dem Bereich des Unterhaltsrechts und mit ausgew{\"a}hlten Qualifikationsproblemen. Die Ausf{\"u}hrungen werden durch kurze Beispielf{\"a}lle erg{\"a}nzt.}, language = {de} }