@misc{Eichel2022, type = {Master Thesis}, author = {Eichel, Benjamin}, title = {Die Reform des Gemeinsamen Europ{\"a}ischen Asylsystems}, series = {MEGA-Schriftenreihe}, journal = {MEGA-Schriftenreihe}, number = {7}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2701-391X}, doi = {10.25932/publishup-55767}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-557675}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {III, 51}, year = {2022}, abstract = {Die Reform des Gemeinsamen Europ{\"a}ischen Asylsystems (GEAS) ist eine der gr{\"o}ßten Herausforderungen und eine der dr{\"a}ngendsten Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stellt die Frage der „gerechten Lastenteilung" in der Asyl- und Migrationspolitik den Zusammenhalt der EU auf eine Zerreißprobe. Seit den gescheiterten Verhandlungen {\"u}ber die GEAS-Reform 2016/2017 versuchen die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen den Grunds{\"a}tzen der Solidarit{\"a}t und Verantwortlichkeit zu finden, wie es Art. 80 AEUV f{\"u}r das GEAS vorgibt. Je nach Interessenlage verbirgt sich dahinter aber ein sehr unterschiedliches Verst{\"a}ndnis. Diese Arbeit untersucht die Reformbem{\"u}hungen beim GEAS nach Vorlage der Kommissionsvorschl{\"a}ge im September 2020 und beleuchtet die divergierenden Interessenlagen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Aufnahme und Verteilung von Gefl{\"u}chteten. Ziel der Arbeit ist, eine Aussage {\"u}ber die Erfolgsaussichten einer Einigung {\"u}ber die Grunds{\"a}tze der Solidarit{\"a}t und Verantwortung zu treffen. Dazu werden zun{\"a}chst die Verpflichtungen im Asylrecht basierend auf internationalen {\"U}bereinkommen wie der Genfer Fl{\"u}chtlingskonvention dargestellt. An-schließend werden GEAS und Dublin-System, das dem Ersteinreisestaat die Zust{\"a}ndigkeit f{\"u}r die Asylverfahren zuschreibt, und die Ursachen f{\"u}r sein Scheitern analysiert. Diese Verantwortungsteilung, die zu einer {\"u}berproportionalen Belastung der Mitgliedstaaten im S{\"u}den f{\"u}hrt, ist Kristallisationspunkt f{\"u}r Konflikte, gegenseitigen Vorw{\"u}rfe und Misstrau-en zwischen den Mitgliedstaaten. Infolge einer tats{\"a}chlichen {\"U}berlastung und teilweise selbst verschuldeten Unm{\"o}glichkeit, die GEAS-Verpflichtungen zu erf{\"u}llen, rufen die S{\"u}dstaaten nach Unterst{\"u}tzung aus dem Norden und betreiben teilweise sogar eine Politik des Laissez-Passer. Durch teilweise katastrophale Zust{\"a}nde bei Verfahren, Unterbringung und Versorgung der Gefl{\"u}chteten entstehen R{\"u}ckf{\"u}hrungshindernisse und Druck auf die Zielstaaten, mehr Solidarit{\"a}t zu leisten. Ausgehend von diesem Befund wird der Bedeutungsgehalt des Solidarit{\"a}tsprinzips in Art. 80 AEUV in normativer und deskriptiver Hinsicht untersucht. Normativ handelt es sich dabei um eine abstrakte Rechtspflicht zur gegenseitigen Unterst{\"u}tzung, deren Ausgestaltung im politischen Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Deskriptiv kann unter „Solidarit{\"a}t" der Zweck verstanden werden, dass die Verwirklichung individueller Interessen einer kollektiven Anstrengung bedarf, die wiederum das Gemeinwohl f{\"o}rdert und somit im Interesse aller liegt. Dem folgend m{\"u}ssten alle Mitgliedstaaten ein Interesse an der Bew{\"a}ltigung der Herausforderungen der Migration nach Europa haben. Die Interessen der Mitgliedstaten deuten aber auf etwas anderes hin. Die durch die Ank{\"u}nfte von Schutzsuchenden aus dem S{\"u}den stark belasteten Mittelmeeranrainer wie Griechenland und Italien fordern eine Abkehr vom Dublin-System. Die migrationskritischen Visegr{\´a}d-Staaten verweigern im Grunde jede Unterst{\"u}tzung bei der Aufnahme und berufen sich darauf, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen erf{\"u}llen. Staaten, die lange Zeit eine liberale Migrationspolitik verfolgten und beliebte Ziell{\"a}nder waren wie Schweden, ringen nach der Migrationskrise 2015/2016 mit sich auf der Suche nach einem migrationspolitischen Kurs, der rechts-populistische Kr{\"a}fte nicht noch weiter erstarken l{\"a}sst. Auch die Hauptziell{\"a}nder Deutschland und Frankreich versuchen den jeweiligen innenpolitischen Diskursen entsprechend, die Sekund{\"a}rmigration zu verhindern und wollen auf unterschiedliche Weise die Außengrenzstaaten unterst{\"u}tzen, wobei Deutschland die Umverteilung aller unterst{\"u}tzt. Die im September 2020 vorgelegten Vorschl{\"a}ge der Kommission versuchen, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung eines Grenzverfahrens soll die Anzahl der in die EU einreisenden und zu verteilenden Gefl{\"u}chteten reduziert werden. Durch {\"A}nderung der Dublin-Kriterien soll die Zust{\"a}ndigkeit der potentiellen Ziell{\"a}nder erweitert werden, um die S{\"u}dl{\"a}nder zu entlasten und der Sekund{\"a}rmigration entgegenzuwirken. Mit der gleichen Zielrichtung soll auf Grundlage eines neuen Solidarit{\"a}tsmechanismus eine Umverteilung unbegleiteter Minderj{\"a}hriger und aus Seenot Geretteter erfolgen. In Krisenzeiten soll daraus eine generelle Umverteilung aller Schutzsuchenden erwachsen, wobei Solidarit{\"a}t weiterhin auf verschiedene Art und Weise geleistet werden k{\"o}nnen soll. Angesichts der Verhandlungen w{\"a}hrend der deutschen EU-Ratspr{\"a}sidentschaft und des er-reichten Zwischenergebnisses besteht Skepsis, dass die Mitgliedstaaten sich bald auf eine GEAS-Reform einigen werden. Dazu liegen die Interessen der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Solidarit{\"a}t zu weit auseinander. Zudem stellt sich die in Hinblick auf die europ{\"a}ische Integration und die Zukunft der EU besorgniserregende Frage, worin das im Interesse aller liegende Gemeinwohl in der Asylpolitik liegen soll, das die gemeinsame Kraftanstrengung zu einem individuellen Interesse jedes Einzelnen werden l{\"a}sst. Denn anders als bei der Schaffung des Schengen-Raums als Raum ohne Binnengrenzen sind Wohlstandsgewinne von der Aufnahme Gefl{\"u}chteter vorerst nicht zu erwarten.}, language = {de} }