@phdthesis{Lenz2017, author = {Lenz, Susanne}, title = {Der konsularische Schutz}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-406069}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {288}, year = {2017}, abstract = {Anl{\"a}sslich der Zunahme von Entf{\"u}hrungen deutscher Staatsangeh{\"o}riger im Ausland und des im Jahr 2009 ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Thema legt die vorliegende Arbeit eine detaillierte und umfassende Analyse der Rechtsgrundlagen f{\"u}r die Gew{\"a}hrung konsularischen Schutzes durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vor. Das erste Kapitel beinhaltet eine detaillierte Darstellung der sich aus dem V{\"o}lker-, Europa- und Verfassungsrecht sowie aus dem Konsulargesetz ergebenen staatlichen Handlungspflichten sowie m{\"o}glicher damit einhergehender Individualanspr{\"u}che auf die Aus{\"u}bung konsularischen Schutzes im Einzelfall. Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen der Gew{\"a}hrung konsularischen Schutzes nach dem Konsulargesetz dargestellt. Den Schwerpunkt bildet hierbei die Bestimmung des Anwendungsbereiches des \S 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz unter Ber{\"u}cksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.05.2009, welches nach Auffassung der Verfasserin den Anwendungsbereich dieser Norm verkennt. Bei \S 5 Abs. 1 Satz 1 Konsulargesetz handelt es sich um eine besondere sozialhilferechtliche Norm außerhalb der SGB XII, welche die konsularische Hilfe allein in wirtschaftlichen Notlagen regelt. Das dritte Kapitel analysiert die bestehenden Regelungen {\"u}ber die Erstattung der im Rahmen der Gew{\"a}hrung konsularischen Schutzes entstandenen Kosten und erkl{\"a}rt deren Systematik. Ferner erfolgt ein Ausblick auf die k{\"u}nftigen Regelungen der Kostenerstattung nach dem Bundesgeb{\"u}hrengesetz sowie der damit einhergehenden Rechtsverordnung. Zum Abschluss werden die Ergebnisse anhand eines historischen Falles zusammengefasst sowie ein Gesetzesvorschlag vorgestellt, welcher die gefundenen Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Konsulargesetz beheben kann.}, language = {de} }