@misc{Schmidt2023, type = {Master Thesis}, author = {Schmidt, Philip}, title = {Afghanistan 2021? - Analysen und Perspektiven}, doi = {10.25932/publishup-60918}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-609183}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {100}, year = {2023}, abstract = {Der Einsatz in Afghanistan hat Deutschland insgesamt ca. 12 500 000 000 € gekostet und zivile und milit{\"a}rische Kr{\"a}fte 20 Jahre lang gebunden. Er endete im August des Jahres 2021 mit einem {\"u}bereilten Abzug aus Kabul und die urspr{\"u}nglich gesetzten Ziele wurden im Wesentlichen nicht erreicht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einsatz in Afghanistan von 2001 bis 2021 aus Sicht der BRD politikwissenschaftlich und v{\"o}lkerrechtlich aufzuarbeiten. Dazu wird folgende, {\"u}bergeordnete Forschungsfrage gestellt: Welche Lehren f{\"u}r die Außen- und Sicherheitspolitik der BRD lassen sich aus dem Einsatz in Afghanistan ziehen? Um die Forschungsfrage zu beantworten wurde ein qualitativ deduktiver Ansatz gew{\"a}hlt, der unter Zuhilfenahme von Fachliteratur sowie Expert:inneninterviews versucht, den Einsatzverlauf zu skizzieren und Lehren f{\"u}r k{\"u}nftige, vergleichbare Humanit{\"a}re Interventionen aufzuzeigen.}, language = {de} } @phdthesis{Gunold2022, author = {Gunold, Sascha}, title = {Abzug unter Beobachtung}, doi = {10.25932/publishup-57197}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-571977}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {391}, year = {2022}, abstract = {Mehr als vier Jahrzehnte lang beobachteten die Streitkr{\"a}fte und Milit{\"a}rnachrichtendienste der NATO-Staaten die sowjetischen Truppen in der DDR. Hierf{\"u}r {\"u}bernahm in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesnachrichtendienst (BND) die milit{\"a}rische Auslandsaufkl{\"a}rung unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden. Die Bundeswehr betrieb dagegen taktische Fernmelde- und elektronische Aufkl{\"a}rung und h{\"o}rte vor allem den Funkverkehr der „Gruppe der sowjetischen Streitkr{\"a}fte in Deutschland" (GSSD) ab. Mit der Aufstellung einer zentralen Dienststelle f{\"u}r das milit{\"a}rische Nachrichtenwesen, dem Amt f{\"u}r Nachrichtenwesen der Bundeswehr, b{\"u}ndelte und erweiterte zugleich das Bundesministerium f{\"u}r Verteidigung in den 1980er Jahren seine analytischen Kapazit{\"a}ten. Das Monopol des BND in der milit{\"a}rischen Auslandsaufkl{\"a}rung wurde von der Bundeswehr dadurch zunehmend infrage gestellt. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 befanden sich immer noch mehr als 300.000 sowjetische Soldaten auf deutschem Territorium. Die 1989 in Westgruppe der Truppen (WGT) umbenannte GSSD sollte - so der Zwei-plus-Vier-Vertrag - bis 1994 vollst{\"a}ndig abziehen. Der Vertrag verbot auch den drei Westm{\"a}chten, in den neuen Bundesl{\"a}ndern milit{\"a}risch t{\"a}tig zu sein. Die f{\"u}r die Milit{\"a}raufkl{\"a}rung bis dahin unverzichtbaren Milit{\"a}rverbindungsmissionen der Westm{\"a}chte mussten ihre Dienste einstellen. Doch was geschah mit diesem „alliierten Erbe"? Wer {\"u}bernahm auf deutscher Seite die Aufkl{\"a}rung der sowjetischen Truppen und wer kontrollierte den Truppenabzug?  Die Studie untersucht die Rolle von Bundeswehr und BND beim Abzug der WGT zwischen 1990 und 1994 und fragt dabei nach Kooperation und Konkurrenz zwischen Streitkr{\"a}ften und Nachrichtendiensten. Welche milit{\"a}rischen und nachrichtendienstlichen Mittel und F{\"a}higkeiten stellte die Bundesregierung zur Bew{\"a}ltigung des Truppenabzugs zur Verf{\"u}gung, nachdem die westlichen Milit{\"a}rverbindungsmissionen aufgel{\"o}st wurden? Wie ver{\"a}nderten sich die Anforderungen an die milit{\"a}rische Auslandsaufkl{\"a}rung des BND? Inwieweit setzten sich Konkurrenz und Kooperation von Bundeswehr und BNDbeim Truppenabzug fort? Welche Rolle spielten dabei die einstigen Westm{\"a}chte? Die Arbeit versteht sich nicht nur als Beitrag zur Milit{\"a}rgeschichte, sondern auch zur deutschen Nachrichtendienstgeschichte.}, language = {de} } @misc{Schwarz2013, author = {Schwarz, Wolfgang}, title = {Drohnen : the smart art of killing?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-65198}, year = {2013}, abstract = {Das Pro und Contra hinsichtlich bewaffneter Drohnen f{\"u}r die Bundeswehr schwelte hierzulande bereits seit L{\"a}ngerem, als Bundesverteidigungsminister de Maizi{\`e}re 2012 mit einem bef{\"u}rwortenden Pl{\"a}doyer aus der Deckung trat und solche Kampfmaschinen als „ethisch neutral" einstufte. Inzwischen k{\"o}nnte - ohne Einbeziehung des Parlaments - eine Entscheidung der Bundesregierung gefallen sein. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hieß es, „dass eine durchhaltef{\"a}hige bewaffnete Aufkl{\"a}rung […] als Schutz bei pl{\"o}tzlich auftretenden gravierenden Lage{\"a}nderungen unbedingt erforderlich ist".}, language = {de} } @book{Kolanoski2010, author = {Kolanoski, Martina}, title = {Die Entsendung der Bundeswehr ins Ausland : zur Funktion des Parlamentsvorbehalts im Kontext b{\"u}ndnispolitischer Verpflichtungen}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-062-5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-42110}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {99}, year = {2010}, abstract = {{\"U}ber den Einsatz bewaffneter Bundeswehrsoldaten im Ausland entscheidet der Bundestag. Die demokratische Legitimit{\"a}t von Bundeswehreins{\"a}tzen beruht daher auf der parlamentarischen Mehrheitsentscheidung. Doch durch die Auslagerung von Entscheidungen auf multinationale Sicherheitssysteme, wie die NATO und die EU, ergeben sich Handlungsbeschr{\"a}nkungen f{\"u}r das deutsche Parlament. In dieser Publikation analysiert die Politikwissenschaftlerin Martina Kolanoski die tats{\"a}chliche Entscheidungsmacht des Bundestags am Beispiel von Bundeswehreins{\"a}tzen im Rahmen der Europ{\"a}ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Sie zeigt, weshalb die parlamentarischen Einfl{\"u}ssm{\"o}glichkeiten nur sehr begrenzt sind und argumentiert damit gegen die These des Parlamentarischen Friedens. Die Weiterentwicklung der ESVP durch den Vertrag von Lissabon, die multinationale Streitkr{\"a}fteintegration, das Konzept der European Battlegroups und der deutsche Entscheidungsprozess zur EU-Mission EUFOR RD Congo werden auf die Frage hin untersucht, ob die Einsatzentscheidung durch politische und/oder milit{\"a}rische Integration vorweg genommen wird.}, language = {de} } @misc{OPUS4-3216, title = {Blattgold : Heldend{\"a}mmerung}, issn = {0944-8101}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-33948}, year = {2009}, abstract = {"Singe, G{\"o}ttin, den Zorn des thymiotischen Sloterdijk ... Jetzt wo mit der Verleihung des Tapferkeitsordens die Belohnungsstruktur der Leistungsgesellschaft auch in der Bundeswehr angekommen ist, lohnt es sich vielleicht mal wieder, {\"u}ber Helden nachzudenken. Vorgedacht haben dies bekanntlich die Amerikaner..."}, language = {de} } @article{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722}, pages = {5 -- 8}, year = {2006}, abstract = {Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten w{\"a}hrend bewaffneter Konflikte grund s{\"a}tzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanit{\"a}ren V{\"o}lker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts vertr{\"a}ge kann grunds{\"a}tzlich auch bei Kampfeins{\"a}tzen vorliegen. 3. Das Verh{\"a}ltnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Erg{\"a}nzung. 4. M{\"o}gliche Widerspr{\"u}che zwischen den beiden Rechtsgebieten k{\"o}nnen {\"u}berwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge r{\"a}umt werden. 5. K{\"o}nnen Widerspr{\"u}che nicht durch Auslegung oder Derogation ausger{\"a}umt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete l{\"a}ßt sich auf ein solches „Destillat"( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln l{\"a}ßt und auch f{\"u}r die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @book{OPUS4-963, title = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, editor = {Weiß, Norman}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2006}, abstract = {Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten" eine Arbeit von Herrn Sch{\"a}fer mit dem Titel „Zum Verh{\"a}ltnis Menschenrechte und humanit{\"a}res V{\"o}lkerrecht" erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende {\"A}ußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsaussch{\"u}sse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Sch{\"a}fer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen F{\"a}llen, n{\"a}mlich stets bei Auslandseins{\"a}tzen von Streitkr{\"a}ften, h{\"a}ngt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weing{\"a}rtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach er{\"o}rtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Eins{\"a}tze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen K{\"u}ste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte" hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. K{\"o}nnen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts zu individuellen Schadenersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hren? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem - da die Nachkriegszeit betreffend - Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. }, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Weingaertner2006, author = {Weing{\"a}rtner, Dieter}, title = {Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Eins{\"a}tzen der Bundeswehr}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21734}, pages = {9 -- 13}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Schmahl2006, author = {Schmahl, Stefanie}, title = {Amtshaftung f{\"u}r Kriegssch{\"a}den?}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21747}, pages = {14 -- 16}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }