@misc{Schwarz2013, author = {Schwarz, Wolfgang}, title = {Drohnen : the smart art of killing?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-65198}, year = {2013}, abstract = {Das Pro und Contra hinsichtlich bewaffneter Drohnen f{\"u}r die Bundeswehr schwelte hierzulande bereits seit L{\"a}ngerem, als Bundesverteidigungsminister de Maizi{\`e}re 2012 mit einem bef{\"u}rwortenden Pl{\"a}doyer aus der Deckung trat und solche Kampfmaschinen als „ethisch neutral" einstufte. Inzwischen k{\"o}nnte - ohne Einbeziehung des Parlaments - eine Entscheidung der Bundesregierung gefallen sein. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei hieß es, „dass eine durchhaltef{\"a}hige bewaffnete Aufkl{\"a}rung […] als Schutz bei pl{\"o}tzlich auftretenden gravierenden Lage{\"a}nderungen unbedingt erforderlich ist".}, language = {de} } @misc{OPUS4-3216, title = {Blattgold : Heldend{\"a}mmerung}, issn = {0944-8101}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-33948}, year = {2009}, abstract = {"Singe, G{\"o}ttin, den Zorn des thymiotischen Sloterdijk ... Jetzt wo mit der Verleihung des Tapferkeitsordens die Belohnungsstruktur der Leistungsgesellschaft auch in der Bundeswehr angekommen ist, lohnt es sich vielleicht mal wieder, {\"u}ber Helden nachzudenken. Vorgedacht haben dies bekanntlich die Amerikaner..."}, language = {de} } @article{Schaefer2006, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {Zum Verh{\"a}ltnis von Menschenrechten und humanit{\"a}rem V{\"o}lkerrecht}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722}, pages = {5 -- 8}, year = {2006}, abstract = {Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten w{\"a}hrend bewaffneter Konflikte grund s{\"a}tzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanit{\"a}ren V{\"o}lker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts vertr{\"a}ge kann grunds{\"a}tzlich auch bei Kampfeins{\"a}tzen vorliegen. 3. Das Verh{\"a}ltnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Erg{\"a}nzung. 4. M{\"o}gliche Widerspr{\"u}che zwischen den beiden Rechtsgebieten k{\"o}nnen {\"u}berwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge r{\"a}umt werden. 5. K{\"o}nnen Widerspr{\"u}che nicht durch Auslegung oder Derogation ausger{\"a}umt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete l{\"a}ßt sich auf ein solches „Destillat"( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln l{\"a}ßt und auch f{\"u}r die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Weingaertner2006, author = {Weing{\"a}rtner, Dieter}, title = {Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Eins{\"a}tzen der Bundeswehr}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21734}, pages = {9 -- 13}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} } @article{Schmahl2006, author = {Schmahl, Stefanie}, title = {Amtshaftung f{\"u}r Kriegssch{\"a}den?}, series = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, journal = {Menschenrechtsbindung bei Auslandseins{\"a}tzen deutscher Streitkr{\"a}fte : Expertengespr{\"a}ch}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-21747}, pages = {14 -- 16}, year = {2006}, subject = {Menschenrecht}, language = {de} }