@misc{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Ph{\"a}nomen Landschaft}, year = {2002}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {"Gute fachliche Praxis" in Brandenburgs Landwirtschaft}, year = {2002}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Natur- und Landschaftsschutz mit vielen Schw{\"a}chen : Novelliertes Bundesnaturschutzgesetz nimmt letzte H{\"u}rde}, year = {2002}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Wildnis : die "geplante Planlosigkeit"}, year = {2002}, abstract = {Der Beitrag zeigt auf, dass sich mit "Wildnis" und Planung Paradoxien in mehrfacher Hinsicht verbinden: So ist in Mitteleuropa die Grenzziehung zwischen anthropogener Nutzung und ungelenkter Entwicklung immer eine bewusst zu treffende Entscheidung - alle unsere Nationalparke und Kernzonen anderer Schutzgebiete beruhen auf diesem Prinzip. Vor dem Hintergrund des umfassenden Gestaltungsanspruchs einer "Landschafts-"Planung gilt es zudem zu beachten, dass umfassende Eingriffe in komplexe Systeme gerade keine R{\"u}ckkoppelung mehr zulassen, welche Folgen genau auf welche Einzelmaßnahmen zur{\"u}ckzuf{\"u}hren sind und damit in eine "geplante PLanlosigkeit" m{\"u}nden. In Mitteleuropa wird Wildnis großfl{\"a}chig in der Regel nur als Folge einer bewussten Entscheidung m{\"o}glich sein, jedoch wird daneben immer auch das Prinzip Zufall als wesentlicher Gestalter stehen. Anlass, sich mit dem Thema Wildnis und Planung zu befassen, geben auch Fl{\"a}chenanspr{\"u}che nach R{\"a}umen ungelenkter Entwicklung, die den vorl{\"a}ufigen Stand einer Entwicklung des Naturschutzgedankens markieren, dabei aber in der fl{\"a}chendeckend von menschlicher Einflussnahme gepr{\"a}gten mitteleurop{\"a}ischen Kulturlandschaft oft im Konflikt zu Nutzungsinteressen stehen. Daneben zeichnet sich unter den Bedingungen des Weltmarktes und der EU-Osterweiterung ein R{\"u}ckzug der Landwirtschft aus der Fl{\"a}che ab, der neue Spielr{\"a}ume er{\"o}ffnet, zugleich aber die Frage nach Lenkungsm{\"o}glichkeiten aufwirft. Der bewusste Umgang mit Wildnis im Siedlungsraum beinhaltet dabei mehrere Dimensionen: Eine r{\"a}umliche (z.B. Zonierungen oder die Lage von Schutzgebieten betreffend), eine zeitliche (z.B. das Zulassen tempor{\"a}ren Verwilderns), die Rolle des Menschen (z.B. die Art eines reglementierten/unregelmentierten Zugangs zu den betreffenden Gebieten) und die Art der Vermittlung des Wildnisgedankens (kommen unterst{\"u}tzend p{\"a}dagogische Hilfsmittel zum Einsatz oder wird ganz bewusst davon abgesehen?). "Planung und Wildnis" bedeutet dabei, sich gerade auch {\"u}ber letzteres, n{\"a}mlich die Kommunikation und Vermittlung von Naturschutzzielen im klaren zu sein.}, language = {de} } @article{JesselWachter2002, author = {Jessel, Beate and Wachter, Thomas}, title = {Einfl{\"u}sse auf die Zulassung von Projekten im Rahmen der FFH-Vertr{\"a}glichkeitspr{\"u}fung}, year = {2002}, abstract = {Influence on the admittance of projects in the Context of the FFH-Impact Assessment - Analysis of Procedural Documents. With the impact assessment according to the FFH-Guideline and the regulations based on this guideline very strict standards are applied to the reliability of relevant projects. To provide an overview on the present practice of FFH-impact assessment, procedural documents from the Federal States Bavaria, Brandenburg and Thuringia have been analysed. The survey included the examination of the fields of application of FFH-impact assessments, the evaluation of the relevance of disturbances in the impact regulation and the consideration of the individual examination steps in the following exception procedure for the admittance of projects. The results show that the development of the legal concepts in the reports and the sequence of the separate examination steps display significant insecurity. There are conspicuous tendencies, at least in the examples investigated, towards a practice of the FFH-impact assessment in favour of approval.}, language = {de} } @article{GeldmacherJesselKnothe2002, author = {Geldmacher, Karl and Jessel, Beate and Knothe, Dieter}, title = {Bewertung von Bodenfunktionen f{\"u}r Forststandorte : Herleitung von Bewertungsvorschriften f{\"u}r das Land Brandenburg}, year = {2002}, abstract = {Mit Inkratfttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zum 1. M{\"a}rz 1999 sind die wesentlichen Funktionen des Bodens durch ein eigenes Gesetz gesch{\"u}tzt. Maßst{\"a}be zur Erfassung von sch{\"a}digenden Eingriffen in den Boden beschreibt das BBodSchG selbst aber nicht. Deshalb m{\"u}ssen zur Umsetzung der Belange des Bodenschutzes f{\"u}r die Planngspraxis handhabbare Bewertungsmaßst{\"a}be erarbeitet werden, nach denen die entscheidungserheblichen Informationen gezielt herausgearbeitet werden k{\"o}nnen.Der Beitrag stellt die Entwicklung einer Bewertungsanleitung f{\"u}r das Land Brandenburg vor. Besondere Ber{\"u}cksichtigung finden dabei die Regelungsfunktionen unter Forststandorten, f{\"u}r deren Bewertung die forstlichen Standorterkundungen der 17 Forstamtsbezirke Brandenburgs ausgewertet, hinsichtlich der vorkommenden Leitbodenformen systematisiert sowie den Leitb{\"o}den aufgrund ihrer Merkmale Wertstufen f{\"u}r einzelne Teilfunktionen zugeordnet worden.Damit ist eine Grundlage geschaffen, um die komplexen Inhalte der Forstlichen Standorterkundung f{\"u}r Planungsaufgaben verf{\"u}gbar zu machen.}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Nachkontrollen in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung : Anforderungen und methodischer Rahmen}, year = {2002}, abstract = {Controlling of Nature Conservation Measures according to the Impact Regulation - Requirements and Methodology Controlling comprises a complex field of (screening, vetting, verification) checking and evaluation measures in terms of process, techniques, implementation, efficiency and of the reaching of goals defined. The significance of controlling will increase with the new \$ 18 of the amend nature conservation law, stating that the federal states need to promulgate regulations on the "safeguarding of the implementation" of measures for the avoidance and compensation of interventions. The study explains requirements for the individual controlling steps relevant for the impact regulation and provides examples of practical controls. Starting point for the controls are the planning documents and their determinations. Particular attention should be given to the continuation of the statements of the Landscape conservation support plan (LBP) (in practice not always kept up) and of the Implementation Plan of Landscape measures (LAP). On this basis the implementation controls check if the measures have been carried out properly anf if necessary maintenance measures have been conducted. Functional controls happen on two levels: (a) by checking if avoidance and compensation measures have been selected in coherence with the aims (potential functional fulfilment) and (b) by identifying their efficiency (actual functional fulfilment). Due to the long development period of many measures the functional fulfilment of measures can often only be predicted by estimations. For these prognoses relevant parameters have to be identified and, if necessary, illustrated in scenarios. Additionally, efficiency controls are conducted checking if the measures determined have been selected in coherence with the aims; they belong, however, rather to the preventative-scientific field and not to the controlling of projects. Together the individual steps of controlling can contribute to a quality assurance of the impact regulation.}, language = {de} } @book{JesselTobias2002, author = {Jessel, Beate and Tobias, Kai}, title = {{\"O}kologisch orientierte Planung : eine Einf{\"u}hrung in Theorien, Daten und Methoden}, series = {UTB Uni-Taschenb{\"u}cher}, volume = {2280}, journal = {UTB Uni-Taschenb{\"u}cher}, publisher = {Ulmer}, address = {Stuttgart}, isbn = {3-8252-2280-2}, pages = {470 S.}, year = {2002}, abstract = {{\"O}kologisch orientierte Planung umreisst ein komplexes Geschehen, f{\"u}r das fundiertes (natur)wissenschaftliches Grundverst{\"a}ndnis, Kreativit{\"a}t und die F{\"a}higkeit, Planung als Kommunikationsprozess zu gestalten, gleichermaßen notwendig sind. Das Buch gibt einen komprimierten {\"U}berblick {\"u}ber die wesentlichen Instrumente und Verfahrensweisen. F{\"u}r die Erfassung, Analyse, Prognose und Bewertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sowie f{\"u}r die Darstellung der Auswirkungen von Raumnutzungen bis hin zur Nachkontrolle stellen die Autoren unterschiedliche Verfahrensweisen und Methoden vor. F{\"u}r jeden Bereich werden die theoretischen Grundlagen angesprochen, g{\"a}ngige Methodenbausteine erl{\"a}utert und in ihrer Anwendung auf die Schutzg{\"u}ter bzw. Raumnutzungen exemplarisch verdeutlicht.}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Die Wasserrahmenrichtlinie : Erweiterung des Schutzgedankens}, year = {2002}, language = {de} } @article{Jessel2002, author = {Jessel, Beate}, title = {Schutzgebietssysteme und ihre planerische Vorbereitung durch Landschaftsplanung und r{\"a}umliche Planung}, year = {2002}, abstract = {Die Landschaftsplanung und ihre Integration in die {\"u}bergeordnete r{\"a}umliche Planung kann zur konzeptionellen Vorbereitung und Absicherung von Schutzgebietssystemen vor allem die Vorgabe und Verankerung eines breiten, innerfachlich abgeglichenen Zielespektrums leisten. Die moderne wissenschaftliche Erkenntnisse ber{\"u}cksichtigende Herleitung dieser Ziele sowie die Auswahl von geeigneten, m{\"o}glichst repr{\"a}sentativen R{\"a}umen bed{\"u}rfen jedoch noch weiterer Fundierung, die nach derzeitigem Stand wohl nicht allein innerhalb der Landschaftsplanung geleistet werden kann. Unter den Planungsebenen ist die Aufgabe der {\"u}ber{\"o}rtlichen Landschaftsrahmenplanung vorrangig in der Formulierung von Zielgr{\"o}ßen f{\"u}r regionale Umweltqualit{\"a}tsziele und Mindeststandards (etwa Fl{\"a}chenumf{\"a}nge, das Spektrum in Schutzgebietssysteme einzubeziehender Lebensr{\"a}ume und Standortauspr{\"a}gungen) zu sehen. Neben einem rein naturschutzfachlichen Konzept ist dabei die gezielte Aufbereitung f{\"u}r die Regionalplanung wichtig. Die Chance der {\"o}rtlichen Ebene hingegen liegt in einer {\"o}rtlichen Leitbildentwicklung und Entscheidungsvorbereitung, die unter Integration partizipativer Elemente die Akzeptanz vor Ort erh{\"o}hen kann; auch diese kann jedoch nach derzeitigem Stand nicht von der kommunalen Landschaftsplanung allein geleistet werden, sondern bedarf der Erg{\"a}nzung durch informelle Konzepte und Herangehensweisen. Dabei sind noch n{\"a}here {\"U}berlegungen notwendig, wie das Zusammenspiel und Ineinandergreifen beider Ebenen der Landschaftsplanung verbessert werden kann: Ein Ansatz, der lediglich seitens der Landschaftsrahmenplanung "top-down" Ziele vorgibt, birgt Gefahr, ins Leere zu laufen, da er an den konkreten Erfordernissen vor Ort vorbeigeht. Vielmehr bedarf es zugleich "bottom-up" einer Hinterf{\"u}tterung oft abstrakter Zielgr{\"o}ßen mit konkreten, m{\"o}glichst vor Ort bereits abgestimmten Fl{\"a}chen. Damit alle naturr{\"a}umlichen Großeinheiten und Groß{\"o}kosysteme in Deutschland {\"u}ber Schutzgebiete repr{\"a}sentiert sind, w{\"a}re des weiteren - wie vom Rat von Sachverst{\"a}ndigen f{\"u}r Umweltfragen (SRU 1996, Rn. 262) gefordert - {\"u}ber die L{\"a}ndergrenzen hinweg die Erarbeitung einer Bundes-Naturschutzkonzeption erforderlich und damit eine Erg{\"a}nzung der Planungshierarchie. Zwar existieren derartige Vorstellungen bereits als Fachkonzepte (vgl. den Beitrag von FINCK in diesem Band), jedoch bietet das derzeitige rahmenrechtlich organisierte Planungssystem f{\"u}r deren Verankerung noch keinen Ansatz. Vor dem Hintergrund der vielf{\"a}ltigen Anforderungen an Schutzgebietssysteme darf zugleich der breit gef{\"a}cherte konzeptionelle Auftrag der Landschaftsplanung gerade auch mit Blick auf ihren fl{\"a}chendeckenden Anspruch und die Ber{\"u}cksichtigung der Auswirkungen der verschiedenen Landnutzungen nicht aus den Augen verloren werden. So wurde bereits von anderer Seite (SRU 1996a, Rn. 139) darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen der Ministerkonferenz f{\"u}r Raumordnung (MKRO) von 1992 und 1995, 15 \% der nicht f{\"u}r Siedlungszwecke genutzten Fl{\"a}chen f{\"u}r den Aufbau eines Biotopverbunds mit Vorrang f{\"u}r Natur und Landschaft zu verwenden, die Gefahr bergen, dass dadurch eine Vorgabe f{\"u}r die Landschaftsrahmenplanung gemacht worden ist, die sie quasi auf die inhaltliche Ausgestaltung von Biotopverbundsystemen reduziert. Es ist wichtig, dass die Landschaftsplanung Schutzgebietssysteme in angemessenem Umfang ber{\"u}cksichtigt und ein breites Spektrum an Schutzzielen verankert, sich dabei aber das Aufgabenfeld ihrerseits zugleich nicht zu sehr auf die zwar origin{\"a}ren, aber letztlich doch nur einen Teilbereich des Naturschutzes erfassenden Belange des Fl{\"a}chen- und Gebietsschutzes einengen l{\"a}sst.}, language = {de} }