@phdthesis{Hoff2015, author = {Hoff, Katharina}, title = {Die Nichtigkeit einer Willenserkl{\"a}rung nach \S 105 Abs. 2 BGB - unter Ber{\"u}cksichtigung medizinischer St{\"o}rungen}, publisher = {Culliver}, address = {G{\"o}ttingen}, isbn = {978-3-95404-977-6}, pages = {274}, year = {2015}, abstract = {Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grunds{\"a}tzlich fehlerfrei bilden und {\"a}ußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder k{\"o}rperlicher Umst{\"a}nde nicht die F{\"a}higkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserkl{\"a}rungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur f{\"u}r einen vor{\"u}bergehenden Moment nicht f{\"a}hig sind, ihren Willen so zu {\"a}ußern wie sie es unter normalen Umst{\"a}nden tun w{\"u}rden, sind nach \S 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund daf{\"u}r ist entweder eine „Bewusstlosigkeit" oder eine „vor{\"u}bergehende St{\"o}rung der Geistest{\"a}tigkeit". Die sorgf{\"a}ltige Auslegung des Tatbestands ist wichtig f{\"u}r die t{\"a}gliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des \S 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, ber{\"u}cksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Gesch{\"a}ftsunf{\"a}higkeit nach \S 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische St{\"o}rungen (alkoholbedingte St{\"o}rungen, Abh{\"a}ngigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische St{\"o}rungen, u.a.) nach.}, language = {de} }