@phdthesis{Romano2015, author = {Romano, Francesco}, title = {Profili giuridici del contratto di rete, Internazionalizzazione delle imprese e Diritto della concorrenza}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {187}, year = {2015}, language = {it} } @phdthesis{Travers2015, author = {Travers, Daniel}, title = {Kopplungsangebote}, series = {Institut f{\"u}r Energie- und Regulierungsrecht Berlin: Ver{\"o}ffentlichungen des Instituts f{\"u}r Energie- und Regulierungsrecht Berlin ; 48}, journal = {Institut f{\"u}r Energie- und Regulierungsrecht Berlin: Ver{\"o}ffentlichungen des Instituts f{\"u}r Energie- und Regulierungsrecht Berlin ; 48}, publisher = {Lang}, address = {Frankfurt am Main}, isbn = {978-3-631-66210-6}, pages = {349}, year = {2015}, abstract = {Kopplungsangebote, insbesondere Kundenbindungssysteme, werfen zahlreiche lauterkeits- und vertragsrechtliche Fragen auf. Das Buch stellt alle Anforderungen, die an den Inhalt und die Transparenz von Kopplungsangeboten gestellt werden, dar und ber{\"u}cksichtigt auch wettbewerbsrechtliche Nebengesetze (z. B. die PAngV) sowie spezialgesetzliche Kopplungsverbote. Der Autor untersucht, in welchem Fall Kopplungsgesch{\"a}fte verbotsgesetz- oder sittenwidrig sind: Ab wann stellen etwa Kopplungsangebote gegen{\"u}ber Drittverantwortlichen nichtige Korruptionsabreden (\S 299 StGB) dar? Es liegt damit eine Gesamtdarstellung der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht vor, die den Anspruch stellt, eine Beurteilung der Zul{\"a}ssigkeit spezifischer Angebote so weit wie m{\"o}glich abstrakt zuzulassen.}, language = {de} } @phdthesis{Klein2015, author = {Klein, Stephan}, title = {Der Franchisevertrag}, series = {Nomos Universit{\"a}tsschriften - Recht ; 877}, volume = {2015}, journal = {Nomos Universit{\"a}tsschriften - Recht ; 877}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-2576-2}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {427}, year = {2015}, language = {de} } @phdthesis{Piras2015, author = {Piras, Gabriella}, title = {Virtuelles Hausrecht?}, series = {Internet und Gesellschaft ; 7}, journal = {Internet und Gesellschaft ; 7}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-154834-5}, issn = {2199-0344}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XV, 244}, year = {2015}, abstract = {Webpr{\"a}senzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzl{\"u}cke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpr{\"a}senzbetreiber ein origin{\"a}res Schutzrecht gegen{\"u}ber den Nutzern seiner Webpr{\"a}senz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verf{\"u}gung stehen.Gabriella Piras er{\"o}rtert m{\"o}gliche dogmatische Begr{\"u}ndungen f{\"u}r die {\"U}bertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverh{\"a}ltnisses zwischen Webpr{\"a}senzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschr{\"a}nkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.}, language = {de} } @phdthesis{Ruehlicke2015, author = {R{\"u}hlicke, Lars}, title = {Entlastung und Rechtsverlust}, publisher = {de Gruyter}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-11-040817-1}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {332}, year = {2015}, abstract = {Die Durchsetzung von Ersatzanspr{\"u}chen gegen{\"u}ber Vorst{\"a}nden, Aufsichtsr{\"a}ten und Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrern begegnet vielf{\"a}ltigen Problemen. Sie entstehen, wenn die Gesellschafter den Organmitgliedern zun{\"a}chst vorbehaltlos "Entlastung" erteilen und erst im Nachhinein von Verfehlungen erfahren. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen F{\"a}llen die Entlastung zum Verlust von Ersatzanspr{\"u}chen f{\"u}hrt und die Haftung der Organmitglieder ausschließt.}, language = {de} } @phdthesis{Lhuillier2015, author = {Lhuillier, Jean-Baptiste}, title = {Le cyber-actionnaire}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {535}, year = {2015}, language = {fr} } @phdthesis{Hoff2015, author = {Hoff, Katharina}, title = {Die Nichtigkeit einer Willenserkl{\"a}rung nach \S 105 Abs. 2 BGB - unter Ber{\"u}cksichtigung medizinischer St{\"o}rungen}, publisher = {Culliver}, address = {G{\"o}ttingen}, isbn = {978-3-95404-977-6}, pages = {274}, year = {2015}, abstract = {Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grunds{\"a}tzlich fehlerfrei bilden und {\"a}ußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder k{\"o}rperlicher Umst{\"a}nde nicht die F{\"a}higkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserkl{\"a}rungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur f{\"u}r einen vor{\"u}bergehenden Moment nicht f{\"a}hig sind, ihren Willen so zu {\"a}ußern wie sie es unter normalen Umst{\"a}nden tun w{\"u}rden, sind nach \S 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund daf{\"u}r ist entweder eine „Bewusstlosigkeit" oder eine „vor{\"u}bergehende St{\"o}rung der Geistest{\"a}tigkeit". Die sorgf{\"a}ltige Auslegung des Tatbestands ist wichtig f{\"u}r die t{\"a}gliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des \S 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, ber{\"u}cksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Gesch{\"a}ftsunf{\"a}higkeit nach \S 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische St{\"o}rungen (alkoholbedingte St{\"o}rungen, Abh{\"a}ngigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische St{\"o}rungen, u.a.) nach.}, language = {de} } @phdthesis{Neumann2015, author = {Neumann, Franziska}, title = {Die Mitwirkung am Suizid als Straftat?}, publisher = {Wissenschaftlicher Verl.}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-86573-839-4}, pages = {379}, year = {2015}, abstract = {Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdt{\"o}tung und die T{\"o}tung auf Verlangen in den \S\S 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit er{\"o}rtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafw{\"u}rdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausl{\"a}ndische Regelungen betrachtet. Neben den Entw{\"u}rfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche L{\"o}sungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur {\"A}nderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.}, language = {de} } @phdthesis{Moewes2015, author = {Moewes, Udo}, title = {Abundanzumlagen im kommunalen Finanzausgleich}, series = {Kommunalrechtliche Studien ; 2}, volume = {2015}, journal = {Kommunalrechtliche Studien ; 2}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-1963-1}, pages = {695}, year = {2015}, language = {de} } @phdthesis{Syuzyukina2015, author = {Syuzyukina, Oxana}, title = {Einreise und Integration von Ausl{\"a}ndern in der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen F{\"o}rderation}, publisher = {Peter Lang}, address = {Franfurt am Main}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {460}, year = {2015}, language = {de} }