@article{Li2021, author = {Li, Yao}, title = {Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei Auf- und Einbruchdiebstahl}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Internationale Strafrechtsdogmatik}, volume = {16}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Internationale Strafrechtsdogmatik}, number = {7-8}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1863-6470}, pages = {430 -- 434}, year = {2021}, abstract = {2020 erließ der BGH f{\"u}nf Entscheidungen zum Versuchsbeginn bei Auf- oder Einbruchdiebstahl. Der 4. Strafsenat kn{\"u}pft dabei an das unmittelbare Ansetzen zum Regelbeispiels- oder Qualifikationsmerkmal an, wohingegen nach dem 5. Strafsenat ein unmittelbares Ansetzen zum Grundtatbestand, also dem Diebstahl erforderlich ist. Gleichzeitig verschiebt der 5. Senat durch die t{\"a}terunfreundliche Anwendung konkretisierender Kriterien den Versuchsbeginn wieder nach vorne. Auch wenn die dogmatische Konzeption des 5. Senats vorzugsw{\"u}rdig ist, sind die teils unklaren Kriterien und die daraus resultierende Vorverlagerung des Versuchsbeginns mit Skepsis zu betrachten.}, language = {de} }