TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang A2 - Vormbaum, Moritz T1 - Verfolgbarkeit von Mordgehilfen 75 Jahre nach der Tat T2 - Spätverfolgung von NS-Unrecht N2 - Die Zulässigkeit der Durchführung von Strafverfahren wegen Mord-Taten, die vor Ende des Zweiten Weltkriegs und somit vor einem Dreivierteljahrhundert begangen wurden, hängt von der Einschlägigkeit des § 78 Abs. 2 StGB ab. Der Autor hält die Anwendung dieser Norm für einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Er wendet sich zudem gegen die Einbeziehung der Beihilfe zum Mord in den Tatbestand des § 78 Abs. 2 StGB. Der Justiz wirft er vor, dass in den Verfahren und Urteilen der räumliche Geltungsbereich des deutschen Strafrechts nicht thematisiert wird. Schließlich macht er auf Widersprüche zu Prinzipien des Jugendstrafrechts aufmerksam. Dem Gesetzgeber empfiehlt er die Abschaffung des § 78 Abs. 2 StGB. KW - Verjährung KW - Rückwirkungsverbot KW - intertemporales Strafrecht KW - internationales Strafrecht KW - Mord KW - Beihilfe KW - Jugendstrafrecht Y1 - 2023 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/65439 SN - 978-3-662-66477-3 SN - 978-3-662-66478-0 SP - 249 EP - 262 PB - Springer CY - Berlin, Heidelberg ER -